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Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

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    Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

    Hallo,

    ich habe dieses Jahr 2014 meine Ausbildung beendet und habe nun eine neue Stelle bei der ich ganz normal Gehalt beziehe und Steuern zahlen muss.
    Allerdings habe ich in den 3 Jahren Ausbildung (beginn 2011) schon Steuern zahlen müssen, allerdings sehr gering (bis zu 100 / 200€ im Jahr).
    Für mich stellt sich hiermit die Frage ob ich eine Steuererklärung mit der Ausbildungszeit einreichen sollte im nächstem Jahr?

    Das Problem ist auch das ich schon mal eine Steuererklärung im Jahr 2011 eingereicht habe wegen einem Ferienjob, da habe ich ca. 60€ wieder bekommen.
    Kann ich somit noch eine Steuererklärung für die früheren Jahre einreichen oder hat sich das mit der ersten Steuererklärung vom 2011 erledigt ?

    Viele Grüße
    Simon

    #2
    AW: Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

    Hallo,

    du kannst 4 Jahre zurück gehen.
    Bis 31.12.2014 könntest du theoretisch noch die Erklärung von 2010 abgeben.


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

      Wenn du für 2011 schon einen bestandskräftigen Bescheid hast, ist es mit nachträglichen Studienkosten vorbei. Da bleibt nur noch 2012 und 2013.

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        #4
        AW: Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

        Okay also ist es egal ob ich schon mal eine Steuererklärung eingereicht habe, ich kann immer auf die letzten Jahre zurückgreifen sofern ich diese nicht schon eingeschickt habe.

        Ich dachte nämlich das ich die letzten 4 Jahre nur bei der ersten Steuererklärung mit einbeziehen kann.

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          #5
          AW: Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

          Zitat von Pate1990 Beitrag anzeigen
          Okay also ist es egal ob ich schon mal eine Steuererklärung eingereicht habe, ich kann immer auf die letzten Jahre zurückgreifen sofern ich diese nicht schon eingeschickt habe.

          Ich dachte nämlich das ich die letzten 4 Jahre nur bei der ersten Steuererklärung mit einbeziehen kann.
          Mehr Infos gibt es hier:

          https://www.smartsteuer.de/portal/ti...agung/317.html

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            #6
            AW: Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

            nochmal zum Verständnis. Die Kosten können nur im Jahr der Zahlung geltende gemacht werden. Sie müssen also Steuererklärungen für 2012 und 2013 einreichen. Dann wird ggf. ein vortragsfähiger Verlust festgestellt. Dieser könnte dann mit dem Einkommen 2014 verrechnet werden. 2011 geht nicht mehr, weil sie für 2011 wie es aussieht einen bestandskräftigen Steuerbescheid haben. Was nicht geht, ist alle Kosten im Rahmen der Steuererklärung 2014 geltend zu machen.

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              #7
              AW: Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

              Hallo,

              das heißt für mich das ich das ganz normale Formular vom Jahr 2012 und 2013 benutzten muss und quasi den gleichen für 2014 mit abschicken muss. Am ende sind es 3 komplette Formulare die ich abschicken muss oder mache ich alles in nur einem Bescheid für 2014?

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                #8
                AW: Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

                Zitat von Pate1990 Beitrag anzeigen
                Hallo,

                das heißt für mich das ich das ganz normale Formular vom Jahr 2012 und 2013 benutzten muss und quasi den gleichen für 2014 mit abschicken muss. Am ende sind es 3 komplette Formulare die ich abschicken muss oder mache ich alles in nur einem Bescheid für 2014?
                Genauso habe ich es geschrieben, für jedes Jahr eine Steuererklärung. Bescheide bekommen sie dann vom FA.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung 1 Jahr nach Ausbildungsende

                  Einnahmen und Ausgaben aus 2012 kommen in die Steuererklärung für 2012.
                  Einnahmen und Ausgaben aus 2013 kommen in die Steuererklärung für 2013.

                  und so weiter..
                  Mfg

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