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Steuerbescheid 2013

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    Steuerbescheid 2013

    Hallo,

    ich habe heute erstmals Bescheid per Mail bekommen, dass ich den Steuerbescheid abrufen kann. Das funktionierte auch ganz gut, allerdings habe ich da eine Frage: kann man in dem Bescheid irgendwo sehen, dass Vorauszahlungen geleistet wurden? Ich kann da nichts finden und bei uns war das auch nur in 2013 der Fall - in den anderen Jahren nicht.

    Ganz unten (auf der 2. Seite) steht "Berechnung der Einkommenssteuer". Hier wurde der Betrag der Einkünfte (abzüglich der Werbungskosten usw.) festgehalten und davon die Einkommenssteuer berechnet. Ich habe im Internet nachgesehen; dieser Betrag stimmt auch. Jetzt frage ich mich, ob unsere Vorauszahlung nicht berücksichtigt wurde oder wo kann ich das sehen?

    Danke im Voraus.

    #2
    AW: Steuerbescheid 2013

    Hallo,

    im schriftlichen Bescheid werden die Vorauszahlungen berücksichtigt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Steuerbescheid 2013

      Danke für die Antwort.

      Jedoch ist die Berechnung ja richtig. Es sollen 1.800,-- € nachgezahlt werden. Wie schon geschrieben, wurden die Vorauszahlungen nicht berücksichtigt und das kann ja in dem schriftlichen Bescheid auch nicht anders sein oder meinen Sie, dass in dem Bescheid die Vorauszahlung berücksichtigt wird und somit die Nachzahlung (1.800,-- €) um die Vorauszahlung reduziert wird?

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        #4
        AW: Steuerbescheid 2013

        Hallo,
        bei einer Steuerberechnung zu einer Einkommensteuer eines Jahres xx, müssen Sie zur Abschätzung einer
        Nachzahlung / Erstattung das Ergebnis der Berechnung mit Ihren Vorauszahlungen händisch selbst gegenrechnen.
        Für die Vorauszahlungen gibt es kein Eingabefeld, aber das FA kennt die Beträge ja.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Steuerbescheid 2013

          Hallo,

          also noch einmal für mich Dumme *lach*

          Ich bekomme einen Steuerbescheid, in dem ich 1.800,-- € nachzahlen soll und ich soll jetzt die Vorauszahlung selbst abziehen?????

          Dann würde ich ja eine Erstattung bekommen. Warum bekommt man denn keinen ordentlichen Bescheid, in dem steht, was nachgezahlt werden soll, abzüglich der Vorauszahlung?

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            #6
            AW: Steuerbescheid 2013

            Zitat von aidafan301286 Beitrag anzeigen
            Hallo,

            also noch einmal für mich Dumme *lach*
            weil es dafür kein Eingabefeld in der Steuersoftware gibt, kann diese bei der Berechnung vorab
            auch nichts davon wissen.
            Für Ihre eigene Abschätzung, und nur dafür, muss man selbst Hand anlegen.
            Gruß, Basteltyp

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              #7
              AW: Steuerbescheid 2013

              Ich rede aber nicht von der Steuerberechnung bei Elster, sondern ich habe per Mail Bescheid vom Finanzamt bekommen, dass ich meinen Einkommenssteuerbescheid online abrufen kann und da ist die Vorauszahlung nicht aufgeführt worden. Dieser muss doch identisch sein mit dem, den ich zugeschickt bekomme.

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                #8
                AW: Steuerbescheid 2013

                Zitat von aidafan301286 Beitrag anzeigen
                Ich rede aber nicht von der Steuerberechnung bei Elster, sondern ich habe per Mail Bescheid vom Finanzamt bekommen, dass ich meinen Einkommenssteuerbescheid online abrufen kann und da ist die Vorauszahlung nicht aufgeführt worden. Dieser muss doch identisch sein mit dem, den ich zugeschickt bekomme.
                der elektronische Bescheid dient in erster Linie dazu, einen Vergleich mit den eigenen abgesendeten Daten vornehmen zu können.
                Da in beiden keine Vorauszahlung enthalten ist, müsste das 1:1 vergleichbar sein. (bezogen auf eigene Eingaben)
                Rechtlich ist allein der Bescheid auf Papier relevant.
                Gruß, Basteltyp

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                  #9
                  AW: Steuerbescheid 2013

                  und nur in diesem Bescheid in Papierform greift das FA auf die Erhebungsdaten zurück und prüft, ob Vorauszahlungen tatsächlich gezahlt wurden. Die Berechnung ist dagegen eine reine Festsetzung.

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                    #10
                    AW: Steuerbescheid 2013

                    Zitat von aidafan301286 Beitrag anzeigen
                    Ich rede aber nicht von der Steuerberechnung bei Elster, sondern ich habe per Mail Bescheid vom Finanzamt bekommen, dass ich meinen Einkommenssteuerbescheid online abrufen kann und da ist die Vorauszahlung nicht aufgeführt worden. Dieser muss doch identisch sein mit dem, den ich zugeschickt bekomme.
                    Bitte mal genau die Mail lesen, denn da steht NICHT, dass Du Deinen EinkommensteuerBESCHEID abrufen kannst, sondern dass Du die BescheidDATEN abrufen kannst. Das ist gerade KEIN Bescheid. Damit dürfte sich das Thema erledigt haben, siehe auch Posting von Basteltyp.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Steuerbescheid 2013

                      Hallo,

                      warte auf den schriftlichen(!) Bescheid, dort sollten die Vorauszahlungen gleich oben in der Tabelle stehen (sowohl Lohnsteuer - auch das sind Vorauszahlungen -, als auch richtige Vorauszahlungen).

                      Und natürlich kann es mal vorkommen, dass das Finanzamt da etwas nicht berücksichtigt hat (etwa bei Zahlung mit Angabe einer falschen Steuernummer - Zahlendreher), dann kannst du das aber ohne Probleme korrigieren lassen. Imho gilt die einmonatige Frist dafür auch nicht.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: Steuerbescheid 2013

                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Imho
                        So ist es. Die Rechtsbehelfsfrist bezieht sich nur auf die Festsetzung selbst.

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                          #13
                          AW: Steuerbescheid 2013

                          So, habe jetzt beim Finanzamt nachgefragt, da es mir keine Ruhe ließ. In dem richtigen Bescheid (der Beamte hat ihn mir auf seinem PC gezeigt), wir die Nachzahlung angezeigt, da habt Ihr Recht gehabt. Ich konnte das nur nicht verstehen, weil ich anfangs dachte, das, was ich online abrufen konnte, wäre 1:1 wie der Steuerbescheid, den man auf dem Postwege bekommt. Habe das zum ersten Mal gemacht, jetzt weiß ich, wie es läuft.

                          Danke noch einmal.

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                            #14
                            AW: Steuerbescheid 2013

                            Hallo,

                            warum stellst du hier im Forum überhaupt die Frage? Warum hast du dich nicht gleich an das FA gewandt? Zeitverschwendung für die User, die dir geantwortet haben.


                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

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                              #15
                              AW: Steuerbescheid 2013

                              Weil ich eben durch Zufall in der Nähe des Finanzamtes war und mich dann kurzfristig entschlossen haben, dort noch einmal zu fragen Wenn ich eine Frage habe und hoffe, in einem Forum kann man mir sie beantworten, stelle ich sie auch. Dieses Recht hat jeder, nicht nur Du!!! Dein Kommentar war ist genauso über, wie meine Frage in Deinen Augen.

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