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    formlose Gewinnermittlung

    Moin, moin!

    ich bin Arbeitnehmer und betreibe nebenbei ein Kleingewerbe (Unter 17.500€ Umsatz).

    Nun möchte ich meine Einkommenssteuererklärung machen mit einer Steuersoftware.

    Folgende Unterlagen werden erstellt:

    - Einkommenssteuererklärung (Mantelbogen)
    - Anlage G (Kleingewerbe)
    - formlose Gewinnnermittlung (Umsatz unter 17.500€)

    Mein Fragen:

    - Reichen die oben genannten Formulare aus oder habe ich noch etwas vergessen?
    - Kann ich die formlose Gewinnermittlung mit den anderen Unterlagen elektronisch übermitteln? Wenn nein, was ist zu tun?


    Vielen Dank für eure Hilfe

    Schöne Grüße aus dem Norden

    #2
    AW: formlose Gewinnermittlung

    Normalerweise haben auch Kleinunternehmer die Umsatzsteuererklärung abzugeben.

    Du kannst die Gewinnermittlung als PDF per Mail ans Finanzamt schicken. Gib im Betreff Deine Steuernummer an und verweise auf die per Elster gesandten Erklärungen.

    Ich find's eigentlich gar nicht schlecht, statt der formlosen Gewinnermittlung die EÜR zu erstellen. Die kann nämlich elektronisch übermittelt werden.

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      #3
      AW: formlose Gewinnermittlung

      Ggf. noch eine Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen. Und natürlich die Anlage N für die Arbeitnehmertätigkeit.

      Formlose Gewinnermittlung entweder per Post oder per E-Mail an FA versenden.

      Kommentar


        #4
        AW: formlose Gewinnermittlung

        Hallo,

        - Reichen die oben genannten Formulare aus oder habe ich noch etwas vergessen?

        Nein, nur Mantelbogen und Anlage G reichen natürlich nicht, du brauchst mindestens noch die Anlage N. Und die Anlage Vorsorgeaufwand wäre auch nicht schlecht (kann nur positiv für dich sein).


        - Kann ich die formlose Gewinnermittlung mit den anderen Unterlagen elektronisch übermitteln? Wenn nein, was ist zu tun?

        Nein, elektronisch geht das nicht, du müsstest per Post senden (Fax geht vielleicht auch, kann aber immer Probleme geben).
        Aber warum nimmst du nicht das richtige EÜR-Formular? Das geht nämlich elektronisch.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

        Kommentar


          #5
          AW: formlose Gewinnermittlung

          Hallo,

          du musst noch eine Umsatzsteuererklärung abgeben.
          Die formlose Gewinnrmittlung kannst du nicht mit den anderen Formularen elektr. übermiteln.
          Aber wahrscheinlich musst du sowieso Belege einreichen und da kannst du die Gewinnermittlung mit einreichen.
          Du wirst bei authentifizierter Übermittlung danach gefragt, ob Belege nachzureichen sind.

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: formlose Gewinnermittlung

            Hey,

            zunächst mal vielen Dank für die schnelle Antworten:

            Ich halte mal fest:

            Zu der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) benötige ich zusätzlich die Anlage N , die Anlage G und evtl. die Anlage für Vorsorge Aufwand.

            Statt der formlosen Gewinnermittlung z. B. in Form einer Excel-Datei, kann ich auch die Anlage EUR einreichen.

            Den Punkt Umsatzsteuererklärung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Soweit mir bekannt ist, wir unter einem Umsatz 17.500€ keine Umsatzsteuererklärung gemacht.

            Ich habe vor die Steuererklärung mit der Software "Steuer Sparbuch" zu machen. Ist das zu Empfehlen?

            Lg

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              #7
              AW: formlose Gewinnermittlung

              Hallo,

              >>>Zu der Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) benötige ich zusätzlich die Anlage N , die Anlage G und evtl. die Anlage für Vorsorge Aufwand.

              Ja (Anlage N, weil du Arbeitnehmer bist, und Anlage Vorsorgeaufwand weil du doch bestimmt Sonderausgaben absetzen willst, siehe dort).


              >>>Statt der formlosen Gewinnermittlung z. B. in Form einer Excel-Datei, kann ich auch die Anlage EUR einreichen.

              Ja.


              >>>Den Punkt Umsatzsteuererklärung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Soweit mir bekannt ist, wir unter einem Umsatz 17.500€ keine Umsatzsteuererklärung gemacht.

              Eine Umsatzsteuererklärung musst du trotzdem abgeben. Der Sinn ist, dass sich das Finanzamt selber davon überzeugen möchte, dass du unter 17500 Euro liegst. Dabei darfst du aber natürlich keine Vorsteuer angeben.


              >>>Ich habe vor die Steuererklärung mit der Software "Steuer Sparbuch" zu machen. Ist das zu Empfehlen?

              Kann ich nicht beurteilen, für mich reicht Elster :-)

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

              Kommentar


                #8
                AW: formlose Gewinnermittlung

                Bei der Umsatzsteuererklärung magst Du ggf. einwenden, dass das Finanzamt doch den Vorjahresumsatz kennt. Das mag richtig sein, Knackpunkt ist mehr die Frage in Zeile 25 der Umsatzsteuererklärung, mit welchem Gesamtumsatz am 01.01. des Jahres 0 Uhr zu rechnen war (falls Gründung im Laufe des Jahres, dann am Gründungstag HOCHGERECHNET auf das gesamte Kalenderjahr). Denn das kann das Finanzamt nicht wissen, solange Du es ihm nicht sagst.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar


                  #9
                  AW: formlose Gewinnermittlung

                  Beim FA ist bekannt, dass das Kleingewerbe keine Umsatzsteuer ausweist. (Wurde von mir nach dem Tod meines Vaters übernommen)

                  Also bedeutet dieses für mich, dass ich keine Umsatzsteuererklärung machen muss.

                  Folgendermaßen werde ich vorgehen:

                  - Einkommensteuererklärungen (Mantelbogen)
                  - Anlage N
                  - Anlage G
                  - Anlage eür
                  - evtl. Anlage Vorsorgeaufwand


                  Ich denke mal damit sollte das FA zufriedengestellt sein.
                  Zuletzt geändert von Lahma; 27.10.2014, 15:05.

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                    #10
                    AW: formlose Gewinnermittlung

                    Zitat von Lahma Beitrag anzeigen
                    - evtl. Anlage Vorsorgeaufwand
                    nicht evtl. sondern auf jeden Fall.
                    Nur dann werden Ihre KV Beiträge aus der Anlage N auch übernommen und geltend gemacht.
                    Gruß, Basteltyp

                    ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
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                      #11
                      AW: formlose Gewinnermittlung

                      Hallo,

                      >>>nicht evtl. sondern auf jeden Fall.
                      Nur dann werden Ihre KV Beiträge aus der Anlage N auch übernommen und geltend gemacht.

                      Das geht mittlerweile gar nicht mehr anders, die Anlage Vorsorgeaufwand wird automatisch eingefügt, sobald die Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt wird (ist neu, ich weiß auch nicht seit wann - endlich wird das Forum mal etwas entlastet:-)* ). Und übernommen werden die Standarddaten ja schon immer.

                      *es ist ja eine der Top-5-Fragen hier ("Warum muss ich so viel nachzahlen, ich hab' doch schon so viel Lohnsteuern gezahlt") - ich hatte das glaube ich schon mehrmals angeregt (ähnlich wie ein NEIN in Zeile 11 bemängelt werden sollte, wenn AG-Beiträge in der Lohnsteuerbescheinigung stehen)


                      >>>Also bedeutet dieses für mich, dass ich keine Umsatzsteuererklärung machen muss.

                      Das musst du aber jedes Jahr wieder nachweisen, Umsätze schwanken ja in der Regel, manchmal sogar immens (bei geringen Umsätzen deutlich unter 17500 Euro könnten das aber manche Finanzämter auch einfach so annehmen).

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        AW: formlose Gewinnermittlung

                        Zitat von Lahma Beitrag anzeigen
                        Statt der formlosen Gewinnermittlung z. B. in Form einer Excel-Datei, kann ich auch die Anlage EUR einreichen.
                        Ja. Eine Excel-Datei kannst Du aber nicht senden, denn der Finanzamtsserver würde diese - zumindest in Bayern - nicht an den Bearbeiter durchlassen.


                        Zitat von Lahma Beitrag anzeigen
                        Beim FA ist bekannt, dass das Kleingewerbe keine Umsatzsteuer ausweist. (Wurde von mir nach dem Tod meines Vaters übernommen)
                        Also bedeutet dieses für mich, dass ich keine Umsatzsteuererklärung machen muss.
                        Ach, ist wohl in Stein gemeißelt, dass sich die Höhe des Umsatzes über die Jahre nie ändern wird?

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                          #13
                          AW: formlose Gewinnermittlung

                          Zitat von Lahma Beitrag anzeigen
                          Beim FA ist bekannt, dass das Kleingewerbe keine Umsatzsteuer ausweist. (Wurde von mir nach dem Tod meines Vaters übernommen)

                          Also bedeutet dieses für mich, dass ich keine Umsatzsteuererklärung machen muss.
                          Du kannst mir ruhig mal etwas glauben. Oder weshalb meinst Du, gibt es diese Zeilen in der Umsatzsteuererklärung ? Just for fun ? Schaue Dir die Eingabehilfe ergänzend an.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: formlose Gewinnermittlung

                            Hallo Lahma,

                            schasu dir doch einmal den Paragrafen für die Kleinunternehmerregelung an im Umsatzsteuergesetz, da müssen immer beide Voraussetzungen erfüllt sein, Umsatz des Vorjahres darf 17.500 nicht überschreiten und im laufenden Jahr nicht über 50.000 kommen. Nun rechne das mal durch, wenn du 2014 z. Bsp 20.000 Euro Umsatz machst. Kannst du dann 2015 noch Kleinunternehmer sein ?
                            NEIN ! Weil du dann im Vorjahr (2014) die 17.500 überschritten hast.

                            Tschüß

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