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Anlagenübermittlung möglich?

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    Anlagenübermittlung möglich?

    Ein StB behauptet, dass es möglich sei, dass er Anlagen (z.B. separate Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3, oder Berechnungen zur Anlage V) per Elster bzw. per DATEV elektronisch an das FA übermitteln könne. Meines Wissens geht das aber nicht. Liege ich hier richtig?
    Vielen Dank für die Antworten.

    #2
    AW: Anlagenübermittlung möglich?

    Ja, da liegst Du richtig.

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      #3
      AW: Anlagenübermittlung möglich?

      Es sei denn du meinst mit separater Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 die Anlage EÜR, das ist nämlich genau das.

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        #4
        AW: Anlagenübermittlung möglich?

        Danke für die Antworten. Nein, ich meine schon separate Anlagen und nicht die EÜR.

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