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Hausaufgabe, bitte Hilfe

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    Hausaufgabe, bitte Hilfe

    Hallo,

    für ein Schulprojekt, brauche ich ein paar Informationen, über Steuererklärungen. Da ich selber noch nie eine gemacht habe, weiß ich natürlich nicht, wie so etwas aussieht. In der Familie ist Geld immer ein Geheimthema, sodass ich da wohl auch keine Bescheide sehen kann.

    Also ich bräuchte nur Beispiele, wie so ein Steuerbescheid aufgebaut ist. Sieht der überhaupt immer gleich aus? Die Zahlen können einfach fiktiv sein und Namen brauchen natürlich auch nicht stehen. Wie sieht zum Beispiel ein Bescheid aus, auf dem man nichts zurückgezahlt bekommt und auch keine Steuern nachzahlen muss? So einen bräuchte ich noch ganz dringend. Also, wenn man den Freibetrag nicht überschritten hat, oder auch keine Angaben gemacht hat, bei Steuerpflicht, dann kriegt man ja nichts zurück, aber wie sieht dann die Berechnung/Auflistung aus?

    Gibt es vielleicht irgendwelche Seiten, wo man verschiedene Steuerbescheide als Beispiel ansehen kann?

    Dann muss ich noch ein paar Fragen beantworten. Bei einer weiß ich nicht, ob das eine Fangfrage ist. Ich formuliere mal grob nach:

    "Herr Müller hat einen Arbeitsplatz, zu diesem er einen weiten Anfahrtsweg hat. Aus diesem Grund, lässt er sich im März einen Steuerfreibetrag, auf seiner Lohnsteuerkarte, eintragen. Noch vor Ablauf des Jahres, wird die Arbeitsstelle aufgegeben. Herr Müller wird im folgendem Jahr aufgefordert, eine Steuererklärung einzureichen. Was passiert, wenn er die Strecke zur Arbeit nicht angibt?"

    Die Frage ist irgendwie dumm... Es passiert nichts, oder wie? Ich habe im Internet nachgeforscht, dass der Freibetrag, für das Jahr sinnlos war, weil zu spät beantragt. Somit hätte dieser erst für das nächste Jahr gezählt. Wenn er den Fahrweg also nicht bei der Steuererklärung angibt, dann kann er auch kein Geld dafür zurückkriegen, oder wie? Somit also eine Nullrunde, oder was würde das Finanzamt dann darauf antworten?

    Ich wäre wirklich super dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

    MfG

    #2
    AW: Hausaufgabe, bitte Hilfe

    Zitat von Gizeh Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Herr Müller hat einen Arbeitsplatz, zu diesem er einen weiten Anfahrtsweg hat. Aus diesem Grund, lässt er sich im März einen Steuerfreibetrag, auf seiner Lohnsteuerkarte, eintragen. Noch vor Ablauf des Jahres, wird die Arbeitsstelle aufgegeben. Herr Müller wird im folgendem Jahr aufgefordert, eine Steuererklärung einzureichen. Was passiert, wenn er die Strecke zur Arbeit nicht angibt?

    Die Frage ist irgendwie dumm... Es passiert nichts, oder wie? Ich habe im Internet nachgeforscht, dass der Freibetrag, für das Jahr sinnlos war, weil zu spät beantragt. Somit hätte dieser erst für das nächste Jahr gezählt. Wenn er den Fahrweg also nicht bei der Steuererklärung angibt, dann kann er auch kein Geld dafür zurückkriegen, oder wie? Somit also eine Nullrunde, oder was würde das Finanzamt dann darauf antworten?

    Ich wäre wirklich super dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

    MfG
    Herr Müller ist verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung bis 31.05. des Folgejahres abzugeben. Egal ob er was wechselt, der Eintrag des Freibetrags reicht aus, eine Pflicht zu generieren.
    Gibt er es nicht an, könnte eine saftige Nachzahlung drohen, er hat durch den Freibetrag zuwenig Steuer bezahlt, wenn er nun die Kosten "seines Rabattes" nicht angibt, muss er eben nachzahlen.
    Prinzip: Hohe Kosten
    Mit Freibetrag: Ich habe mehr Netto vom Brutto im Monat
    Ohne Freibetrag: Ich habe weniger, aber eine Sparkasse, und hole ordentlich was zurück.

    P.S. Die Hausaufgabe hört sich ja nach Steuerausbildung an?
    Zuletzt geändert von stiller; 31.10.2014, 08:56.
    Gruss (S)stiller
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    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Hausaufgabe, bitte Hilfe

      Hallo,

      danke, für die Antwort.

      Wenn Herr Müller aber noch nicht mehr Netto im Monat hat(te), weil der Freibetrag erst im März eingetragen wurde, was ist dann? Das habe ich doch richtig verstanden, dass es im März zu spät wäre, einen monatlichen Vorteil, im aktuellen Jahr zu haben, oder? Soweit ich es nachgelesen habe, hätte er schon im Vorjahr den Freibetrag eintragen lassen müssen, sonst zählt es erst für das folgende Jahr.

      Wäre er in diesem Fall dann nicht selber Schuld, wenn er die Fahrstrecke, bei der nächsten Lohnsteuererklärung, nicht angibt? Somit kriegt er also nichts zurück?

      Wie hoch muss eigentlich die Belastung sein, um etwas zurückzubekommen? Irgendwie gibt es da doch eine Grenze und wie nennt sich das? :-D

      Musterbescheide (ohne Namen) hat wohl keiner für mich, oder?

      FG und ein schönes Wochenende

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        #4
        AW: Hausaufgabe, bitte Hilfe

        Hallo,

        du kannst doch jede Konstellation in EF oder EOP erstellen. DA kannst du üben und probieren soviel du willst.
        Du siehst wie eine Erklärung ausgefüllt wird, wirst auf Fehler hingewiesen, was willst du mehr.
        Gib mal in eine Suchmaschine -Steuerbescheid - ein. Hier werden dir auch Bescheide angezeigt.
        Ich versteh nicht was das solol. Auf die Ideen kannst du doch selber kommen.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Hausaufgabe, bitte Hilfe

          § 39a Abs. 1 S. 6 EStg

          http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39a.html

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            #6
            AW: Hausaufgabe, bitte Hilfe

            Abs 1 S.6 ?
            Mfg

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              #7
              AW: Hausaufgabe, bitte Hilfe

              Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
              Abs 1 S.6 ?
              Wenigstens hat mal jemand nachgeguckt ;D

              Ok, Absatz 2

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