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Ist in meiner Situation die 1% Regel sinnvoll und angebracht???

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    Ist in meiner Situation die 1% Regel sinnvoll und angebracht???

    Hallo liebe Leute,

    ich habe eine kleine Firma (Vermittlungsagentur / Firmenform e.K.).

    Der Sitz der Firma ist auch gleichzeitig meine Privatadresse (Homeoffice).

    Der Jahresumsatz liegt zu Zeit leider nur bei etwa 20.000,00 Euro, der Gewinn ist relativ gering, etwa 13.000,00 Euro. Tendenz steigend! smile;-)

    Da ich lediglich Vermittlungen durchführe und zu 90% von zu Hause aus arbeite, somit auch kaum dienstliche Fahrten entstehen werden und ich privat auch eher wenig fahren werde, fallen pro Jahr etwa max. 5000-10000 KM an!

    Ich denke jedoch, dass ich privat mehr fahren werde als beruflich!

    Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte entfallen komplett da (Homeoffice)!

    Meine Mutter möchte mir € 10.000 schenken, davon möchte ich ein kleinen neuen Wagen (Ford Fiesta) kaufen, den ich gewerblich und auch privat nutzen möchte!

    Es handelt sich hierbei um einen (Neuwagen) Eu Fahrzeug mit Tageszulassung.

    Der Wagen hat 10 KM auf dem Tacho und ist im Okt. 2014 das erste Mal zugelassen worden.

    Der Kaufpreis liegt bei Netto 7.773,10 + (19% MwSt.) 1.476,89.

    Der aktuelle Listenpreis liegt bei € 13.775,00 inkl. MwSt.

    Der Wagen soll Bar bezahlt werden!

    Wenn ich den Wagen (Vollkasko + Teilkasko mit SB) auf die Firma zulasse, müsste ich mit etwa 1.090,00 € im Jahr an Versicherungskosten rechnen, privat mit nur 910,00 €.

    Falls ich den Wagen auf die Firma kaufe (1% Regel), kann ich dann den Wagen auch auf mich als natürliche Person bzw. Privatperson, oder muss zwingend als juristische Person bzw. auf die Firma versichern?

    Die KFZ Steuer liegt bei 70,00 € pro jahr!

    Da der Wagen neuwertig ist, noch 2 Jahre Werksgarantie hat, und in den nächsten 2 Jahren wohl keine Reparaturen, Inspektionen, Tüv, Asu, etc. anfallen werden, entstehen wohl erst einmal auch keine weiteren Kosten.

    Es stell sich mir nun die Frage, ob ich in Anbetracht meiner Situation den Wagen privat kaufen und zulassen soll um Ihn dann auch gewerblich (Fahrtenbuch) zu nutzen, oder ob ich den Wagen auf die Firma kaufen und zulassen soll und die 1% Regel wähle???

    Aber darf ich das denn überhaupt so einfach?

    Ich kann jetzt noch nicht einschätzen, ob ich den Wagen mehr beruflich, oder privat nutzen werde, fest steht, ich werde den Wagen kaum nutzen und wenn eher mehr privat!

    Denn es gilt ja folgendes:

    Die 1 % Regelung kann zudem nur in Anspruch genommen werden, wenn die berufliche Nutzung mehr als 50 % der Gesamtnutzung beträgt. Dies kann entweder anhand eines repräsentativen Zeitraums von 3 Monaten, in denen die Nutzung privat und beruflich aufgeschlüsselt werden muss, die der Dokumentation eines Fahrtenbuchs entspricht, oder anhand eines längeren Zeitraums, in denen die Nutzung abhängig von Terminen, und beabsichtigten privaten und beruflichen Fahrten dargelegt wird.

    Ein weiterer Nachteil bei der 1% Regel ist, dass ich den Wagen aus dem Betriebsvermögen heraus, nur mit einer Gewährleistung von 1-2 Jahre an Privatpersonen verkaufen darf, egal wie alt er ist!!

    Was ist Eurer Meinung nach, in meiner Situation, die für mich beste Lösung, um keine Probleme mit dem Fiskus zu bekommen und um den höchstmöglichen finanziellen und steuerlichen Vorteil dem Fiskus gegenüber zu erwirken?

    Ich freue mich über jeden Rat und Eure Tipps.

    Vorab, vielen Dank für Eure Hilfe und für Eure Bemühungen!!!

    Viele Grüße Jupp ;-)

    #2
    AW: Ist in meiner Situation die 1% Regel sinnvoll und angebracht???

    Hallo Jupp,
    eine Beantwortung wird in einem Forum um die Anwendung "ELSTER" nicht stattfinden, da
    1.) die Anfrage nun überhaupt nichts mit ELSTER zu tun hat
    und
    2.) hier keine Steuerberatung gestattet bzw. durchgeführt wird (lies mal hier: http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html)
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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