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Hilfe bei EÜR DRINGEND!

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    Hilfe bei EÜR DRINGEND!

    Hallo,

    bräuchte mal dringend Eure Hilfe da es jetzt eng wird und ich immer wieder auf neue Fragen stoße.
    Bei meiner Steuererklärung sind ein paar Fehler passiert die ich jetzt berichtigen muss laut Finanzamt.

    Ich bin seit 2013 umsatzsteuerpflichtiger Kleinunternehmer und hatte bei der EÜR 2013 meine Umsätze ohne Umsatzsteuer eingetragen.
    Mich hat diese Aussage sehr verwirrt, da ich davon ausgegangen bin meine netto Umsätze eintragen zu müssen bei Zeile 9 wo dort steht:
    Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG).

    Oder trage ich nichts in Zeile 9 ein und dafür meinen netto Umsatz in Zeile 12: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen?
    Und muss ich dann weiter in Zeile 14 Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben meine an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer eintragen?

    So und dann gibt es in dem neuen Formual für 2013 ja Änderungen was die Fahrtkosten angehen. Vorher war es einfacher einzutragen, jetzt verwirrt es mich nur noch. Ich fahre mit meinem privaten PKV zu den Kunden, mein Auto schreibe ich nicht ab oder ähnliches. Trage ich die Fahrtkosten jetzt in Zeile 61 ein Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)?

    Oder doch in Zeile 60? Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

    Wenn ich sie in Zeile 61 eintrage habe ich gelesen das es dann Probleme mit der Nutzungseinlage gibt die ich irgendwo eintragen muss?!

    Wäre super wenn ihr mir helfen könnt.

    Lieben Gruß und einen schönen Abend

    #2
    AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

    Du schmeißt da mit Fachbegriffen um Dich. Aber ehrlich gesagt, ich hab gar nicht den Eindruck, dass Du Dich damit wirklich auskennst. Es fällt auch auf dass Du die Eingabehilfe wohl nicht gelesen hast, denn die ist teilweise speziell in den Feldern die Du ansprichst wirklich gut.

    Ich versteh Dich jetzt so, dass Du Deine Umsätze der Umsatzsteuer unterwirfst (obwohl Du dazu vielleicht nicht verpflichtet wärst).

    Zitat von mauiwouwi Beitrag anzeigen
    bei Zeile 9 wo dort steht: Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG).
    Dort müsstest Du Eintragungen machen, wenn Du keine Umsatzsteuer ausweisen würdest (also die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen würdest).

    Zitat von mauiwouwi Beitrag anzeigen
    Oder trage ich nichts in Zeile 9 ein und dafür meinen netto Umsatz in Zeile 12: Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen?
    Genau!

    Zitat von mauiwouwi Beitrag anzeigen
    Und muss ich dann weiter in Zeile 14 Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben meine an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer eintragen?
    Natürlich nicht! Wenn Du mal auf die Überschrift zwischen Zeile 8 und 9 guckst dann siehst Du dass hier nur Einnahmen hinkommen. Du hast ja bei einer Rechnung über 100+19 Ust in Zeile 12 schon 100 eingetragen. In Zeile 14 steht jetzt die 19.

    Die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer gehört in Zeile 49.

    Zitat von mauiwouwi Beitrag anzeigen
    Fahrtkosten jetzt in Zeile 61 ... Oder doch in Zeile 60?
    Mit Fahrtkosten kenn ich mich nicht aus. Beachte mal die genaue Formulierung dort. Sieht für mich aus als müsstest Du entweder die tatsächlichen Kosten ermitteln oder den Kilometersatz ansetzen.

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      #3
      AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

      Ja doch diese Hilfe die dort dabei steht lese ich mir immer durch, mehrmals aber verstehe es nur selten.

      Gut ich habe jetzt meinen Umsatz (netto) in Zeile 12 eingetragen.
      Das mit Zeile 14 verstehe ich jetzt leider gar nicht mehr.

      Wenn ich doch bei Zeile 12 als Beispiel 20.000 EUR eintrage, dann kommt in Zeile 14 3800,00 EUR (20.000+19%)
      und diese 3800 EUR habe ich doch auch 2013 an das Finanzamt abgeführt?!

      Danke für den Hinweis das ich die Umsatzsteuer in Zeile 49 eintragen muss, ich hätte es übersehen.
      Ich wusste nicht das diese zu den Betriebsausgaben gehören, das ist doch ein durchlaufender Posten?

      Sorry das ich so schwer von Begriff bin, logisches Denken gehört nicht zu meinen Stärken ;-)

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        #4
        AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

        Hattest Du denn keine Vorsteuern? Kann natürlich schon passieren, dass die vereinnahmte Umsatzsteuer mit der an das Finanzamt gezahlten identisch ist. Wer aber Umsatzsteuer vereinnahmt und diese erst im nächsten Jahr ans Finanzamt abführt, der darf sie auch erst ein Jahr später als Ausgabe abziehen. Also: immer streng zwischen Einnahmen und Ausgaben unterscheiden!

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          #5
          AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

          Ne hatte letztes Jahr keine Vorsteuer.

          Also damit ich da jetzt nicht etwas falsch mache, wo trage ich jetzt an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer ein, Zeile 49?
          Und bei Zeile 14 dann nichts oder das selbe weil ich keine Vorsteuer habe? Ich glaube jetzt bin ich ganz konfus.

          Weiss denn einer vielleicht wie das genau mit den Fahrtkosten ist?

          Danke Euch!

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            #6
            AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

            Zitat von mauiwouwi Beitrag anzeigen
            Also damit ich da jetzt nicht etwas falsch mache, wo trage ich jetzt an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer ein, Zeile 49?
            Und bei Zeile 14 dann nichts oder das selbe weil ich keine Vorsteuer habe? Ich glaube jetzt bin ich ganz konfus.
            In Zeile 14 kommt die vereinnahmte Umsatzsteuer, in Zeile 49 die ans FA abgeführte Umsatzsteuer. Wenn im gesamten Jahr noch nicht einmal ein Bleistift fürs Geschäft gekauft wurde, für den man Vorsteuer abziehen kann, ist es möglich, dass beide Beträge identisch sind.

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              #7
              AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

              Ok vielen Dank, habe es jetzt verstanden ;-)

              Jetzt hängt es nur noch an dem Punkt mit den Fahrtkosten.
              Wie bereits erwähnt ist das ein privates Fahrzeug mit dem ich regelmäßig zu den Kunden fahre.

              Für 2012 war es einfacher, da habe ich es in Zeile 54 eingetragen wo dort stand: Tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (laufende und feste Kosten ohne AfA und ohne Zinsen)

              Jetzt gibt es diese Zeile 54 so nicht mehr. Jetzt schwanke ich zwischen Zeile 60 wo dort steht: Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

              Oder eben Zeile 61: Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Nutzungseinlage)
              Hier habe ich aber von jemandem gelesen, dass es da Probleme mit der Nutzungseinlage gibt, wo ich ehrlich gesagt überhaupt keine Ahnung habe was das sein soll.

              Wäre super wenn mir jemand diesbezüglich noch schnell weiterhelfen kann.

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                #8
                AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

                Ich würde in deinem Fall zu Zeile 61 tendieren, da du ja sagst dass es dein Privat PKW ist, welcher nicht zum Betriebsvermögen gehören soll. Dort gibst du daher deine betrieblich gefahrenen KM (lt. Fahrtenbuch) x 0,30 € = Betriebsausgabe X € ein. Einen Vorsteuerabzug aus diesen Kosten hast du nicht.

                Zeile 60 bezieht sich auf sonstige tatsächliche Kosten, für welche du auch einen Vorsteuerabzug hättest.

                Zu der Frage, was eine Nutzungseinlage ist und wie sich das ggf. steuerlich noch auswirken kann, fragst du am besten einen Steuerberater deines Vertrauens.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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                  #9
                  AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

                  Mhhh ich habe eben etwas im Internet gefunden, wo ich eher zu Zeile 60 tendiere würde.

                  Beispiel
                  Im Geschäftsjahr hatten Sie folgende Ausgaben:

                  Tanken 700 €
                  Kfz-Versicherung 350 €
                  Kfz-Leasing-Gebühren 3.000 €
                  Behandlung in 2012:

                  In 2012 müssen Sie alle Ausgaben in Höhe von 4.050 € in der Anlage EÜR 2012 in der Zeile 54 für die folgende Kostenart eintragen:
                  Tatsächliche Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (laufende und feste Kosten ohne AfA und ohne Zinsen)

                  Sie benötigen in Ihrem Buchhaltungssystem lediglich 1 Betriebsausgaben-Art für die 3 Ausgaben.

                  Behandlung in 2013:

                  In 2013 müssen Sie die Werte in die Anlage EÜR 2013 wie folgt eintragen:

                  3.000 € – Zeile 58: Leasingkosten
                  350 € – Zeile 59: Steuern, Versicherungen und Maut
                  700 € – Zeile 60: Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (z.B. Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel)

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                    #10
                    AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

                    Hallo,
                    bitte entscheiden:
                    tatsächliche Kosten
                    oder
                    Pauschalierung mit 0,30€/km
                    beide Arten gehen nicht nebeneinander.................
                    Grüsse
                    Kontierung

                    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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                      #11
                      AW: Hilfe bei EÜR DRINGEND!

                      Und ganz wichtig:
                      Wenn du in deiner Gewinnermittlung die tatsächlichen Kosten geltend machst, so ist dies eine Zuordnungsentscheidung hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit deines PKWs.

                      Dies bedeutet, der PKW gehört dann zum Betriebsvermögen deines Gewerbes. Jede private Fahrt muss dann als Nutzungs-Entnahme versteuert werden (sowohl im Sinne des Einkommensteuer als auch des Umsatzsteuerrechts).

                      Ausnahme: du führst ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch und ermittelst auf dieser Grundlage die tatsächlichen, durch betriebliche Fahrten entstandenen Kosten. Dann kannst du diese auch in der EUR ansetzen.
                      Aber auch hier wäre m. e. Zeile 61 angebracht ohne Vorsteuerabzug.

                      Denn der Begriff des Betriebsvermögens kann in der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer auseinanderfallen. Meines Wissens reicht bei der USt bereits der Vorsteuerabzug für die Kosten um eine betriebliche Zuordnung zu bewirken. Bin hinsichtlich dieser Thematik jedoch nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung.

                      Ich kann dir daher insgesamt nur den Besuch beim Steuerberater raten, um dich etwas fitter in der Materie zu machen.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
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