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Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

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    Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

    Die Aufwandsentschädigung (pauschal) für einen ehrenamtlichen Bewährungshelfer sind steuerlich wie zu bewerten?

    Fallen diese z.B. unter die Rechtsvorschrift "Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EstG" oder unter die "Ehrenamtpauschale § 3 Nr. 26a EstG"....

    Wer kann mir da helfen. Bitte keine Vermutungen.

    #2
    AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

    Guten Abend,
    was hat die Anfrage mit der "Elsterei" zu schaffen (und das ist keine Vermutung)
    in diesen Foren geht es um die Anwendung Elster, steuerliche Beratung ist den beratenden Berufen vorbehalten..
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

      Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
      Guten Abend,
      was hat die Anfrage mit der "Elsterei" zu schaffen (und das ist keine Vermutung)
      in diesen Foren geht es um die Anwendung Elster, steuerliche Beratung ist den beratenden Berufen vorbehalten..
      Ganz einfach - wo trägt man es ein!?!?

      Kleine Anmerkung noch: Ich habe mir die Antwort nochmals durchgelesen, gesehen, dass es ein "Erfahrener Benutzer" sein soll
      und dann habe ich mir hier ein paar Beiträge / Threads (Also exakt in diesem Forum bzw. hier im Unterforum) angeschaut.

      Tja, da habe ich eine kleine Frage lieber "erfahrener Benutzter": Kopierst du deine Antwort und wirst die in den unmengen von
      Beiträgen hier einfügen? Wenn du es ernst meinst, dann hättest du hier eine Menge zu tun! Oder hast du gedacht, da hat jemand
      den ersten Beitrag geschrieben, da muss ich mal meinen "Senf" dazu abgeben?

      Ernsthaft, bitte nicht antworten.
      Zuletzt geändert von Hefti15; 22.11.2014, 16:31.

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        #4
        AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

        Zitat von Hefti15 Beitrag anzeigen
        Ganz einfach - wo trägt man es ein!?!?
        Wo wird es denn in den Papierformularen eingetragen?

        Kommentar


          #5
          AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wo wird es denn in den Papierformularen eingetragen?
          Leute ernsthaft, ich bin neu hier. Aber ist das das Niveau hier? Oder muss man extra erwähnen,
          dass man Hilfe benötigt und eigentlich ernsthafte Antworten erwartet? Sorry, aber auf
          "Kindergarten" habe ich wirklich keine Lust.

          Deshalb nochmals meine Bitte: Nur ernsthafte Antworten. Wenn Leuten langweilig ist,
          die deshalb kindischen Kommentare schreiben und hoffen, jemand beschäftigt sich
          mit diesen, dann bitte woanders.

          Kommentar


            #6
            AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

            Wenn Du hier guckst: https://www.elster.de/anwenderforum/index.php dann siehst Du für was das von Dir gewählte Unterforum gedacht ist:

            ElsterFormular
            Fragen, Anregungen und Tipps&Tricks zu ElsterFormular. ElsterFormular ist das offizielle Steuerprogramm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern.
            Gaanz ernsthafte Antwort von mir!

            Kommentar


              #7
              AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Wenn Du hier guckst: https://www.elster.de/anwenderforum/index.php dann siehst Du für was das von Dir gewählte Unterforum gedacht ist:



              Gaanz ernsthafte Antwort von mir!
              Ist dir langweilig? Ich zitiere mal:

              "ElsterFormular

              Fragen, Anregungen und Tipps&Tricks zu ElsterFormular. ElsterFormular ist das offizielle Steuerprogramm der Finanzverwaltung von Bund und Ländern."

              Also, hier mal die Schlagwörter: Frage, ElsterForumlar.

              Meine Frage ist, wo trägt man dies ein. Und der Eintrag ergibt sich zwingend daraus, wie dies "steuerliche" behandelt wird. Wenn hier jemand fragt, wo trage ich
              meinen Arbeitslohn ein, Anlage G, N.... dann muss man wissen, wie wird Arbeitslohn steuerlich behandelt. Sonst kann man die Frage nicht beantworten!


              PS: Auch an dich die Frage, ist die langweilig. Wenn ich hier im "Unterforum" nachlese, dann müsstest du ja unzählige Anfragen entsprechend "zumüllen".

              - - - Aktualisiert - - -

              Zitat von Hefti15 Beitrag anzeigen
              Die Aufwandsentschädigung (pauschal) für einen ehrenamtlichen Bewährungshelfer sind steuerlich wie zu bewerten?

              Fallen diese z.B. unter die Rechtsvorschrift "Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EstG" oder unter die "Ehrenamtpauschale § 3 Nr. 26a EstG"....

              Wer kann mir da helfen. Bitte keine Vermutungen.
              Können wir uns wie halbwegs erwachsene Menschen verhalten?

              Wir können festhalten, es gibt ein paar Leute, denen offensichtlich langweilig ist, und die darstellt haben,
              dass die Frage von mir "falsch" ist.

              Ok, zur Kenntnis genommen. Aber deshalb müssen wir weder eine sinnfreie Diskussion führen, noch
              müssen sich noch x andere berufen fühlen, inhaltlich exakt das gleiche zu schreiben.

              Verhalten wir uns also nicht wie kleine Kindern. Wer der Meinung ist, dass meine Frage "falsch" ist,
              braucht nicht zu antworten. Haben ja die "anderen" schon getan und damit ist ja alles gesagt.

              Vielleicht gibt es ja jemanden, der die rechtliche Ausgangslage kennt und somit mir eine Antwort geben kann
              wo ich im Elster Formular den Wert eintragen muss.

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                #8
                AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

                Nochmal zum mitschreiben:
                Steuerberatend tätig werden, darf nur ein Steuerberater o.ä.
                Wir geben nur Hilfe in fragen rund um Elster!
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

                  Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
                  Nochmal zum mitschreiben:
                  Steuerberatend tätig werden, darf nur ein Steuerberater o.ä.
                  Wir geben nur Hilfe in fragen rund um Elster!
                  Nochmals zum mitschreiben: Das hat nichts mit Steuerberatung zu tun!

                  Für dich nochmals. Anscheinend kannst oder willst du es nicht verstehen:

                  Es geht um die Frage, wo man einen speziellen Wert im Elster Formular einträgt.

                  Das hat nichts, aber auch gar nichts mit Steuerberatung zu tun!!!!

                  Denke einfach nach und lese doch hier die unzähligen Beiträge! Es wird ja immer
                  wieder nachgefragt, wo man was eintrage muss bzw. man hat was eingetragen
                  und es kommt zu einer Fehlermeldung.

                  Woran es wohl bei dir scheitert, ist dass ich nicht nur nachgefragt habe "wo" es
                  eingetragen wird, sondern, dass ich dargestellt habe, dass es unterschiedliche
                  Aufwandsentschädigungen gibt.

                  Da du ein kleines Problem hast, stelle ich es dir nochmals da:

                  Wenn jemand hier "generell" fragt, in welcher Anlage er seinen Arbeitslohn
                  eintragen muss, dann hättest wohl auch du kein Problem damit, ihm die
                  Antwort zu geben. Da würdest du auch nicht mit "Steuerberaterung"
                  kommen, oder?

                  Aber wenn die Frage lautet, wo muss ich meine Arbeitslohn eintragen?
                  Gehört es zu Nichtselbstständiger Arbeit oder Gewerbegentrieb oder sonstwas?

                  Dann hättest du eine Problem?

                  Denke nach. Exakt dies machst du gerade!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

                    Hallo,

                    @Hefti15,

                    du plusterst dich hier ganz schön auf. Anscheinend weißt du selbst nicht was du willst
                    Dein Thema:
                    Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung
                    Die Aufwandsentschädigung (pauschal) für einen ehrenamtlichen Bewährungshelfer sind steuerlich wie zu bewerten?

                    Fallen diese z.B. unter die Rechtsvorschrift "Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EstG" oder unter die "Ehrenamtpauschale § 3 Nr. 26a EstG"....

                    wo bitte schön ist hier die Frage nach einem Formulareintrag.
                    Such doch einfach im Internet. Gib die Paragraphen ein und du wirst fündig oder erwartest du, dass dies die anderen User für dich erledigen.
                    Du möchtest eindeutig eine steuerliche Bewertung, aus welchen Gründen auch immer.
                    Mir scheint du bist mit diesem Forum überfordert.

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

                      Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                      Hallo,

                      @Hefti15,

                      du plusterst dich hier ganz schön auf. Anscheinend weißt du selbst nicht was du willst
                      Dein Thema:
                      Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung
                      Die Aufwandsentschädigung (pauschal) für einen ehrenamtlichen Bewährungshelfer sind steuerlich wie zu bewerten?

                      Fallen diese z.B. unter die Rechtsvorschrift "Übungsleiterpauschale § 3 Nr. 26 EstG" oder unter die "Ehrenamtpauschale § 3 Nr. 26a EstG"....

                      wo bitte schön ist hier die Frage nach einem Formulareintrag.
                      Such doch einfach im Internet. Gib die Paragraphen ein und du wirst fündig oder erwartest du, dass dies die anderen User für dich erledigen.
                      Du möchtest eindeutig eine steuerliche Bewertung, aus welchen Gründen auch immer.
                      Mir scheint du bist mit diesem Forum überfordert.

                      Gruß FIGUL
                      Ich habe wirklich nicht gewusst, dass das hier so ein Kindergarten ist. FIGUL, verhalte dich wie ein erwachsener Mensch. Bist du fähig mehrere
                      Kommentare zu lesen? Ist dir nicht aufgefallen, dass ich meine ursprüngliche, sicher unsauber formulierte Frage, neu formuliert habe?

                      Ernsthaft wenn du hier schreibst "wo bitte schön ist hier die Frage nach einem Formulareintrag." dann muss ich mich fragen, willst du mich
                      provozieren, ist dir langweilig oder liest du einfach nur den ersten Kommentar?

                      Und der Rest deines Kommentares ist ja genauso überflüssig. Fakt ist, ich habe doch mehrfach erwähnt, dass ich auf solche Kommentare
                      verzichte. Weshalb hast du noch einen geschrieben? Wieder die Frage, langeweile? Oder nur provozieren? Und habe ich nicht
                      eindeutig klargestellt, dass es sich eben nicht um eine steuerliche Beratung handelt?

                      Ich muss schon lachen, wenn jemand wie du sagt "Mir scheint du bist mit diesem Forum überfordert." und selber nicht mal fähig ist, einer Diskussion
                      mit so wenig Antworten zu folgen. An deiner Stelle würde ich mich selber mal hinterfragen. Bei dir scheint ja vieles im argen zu liegen.

                      Und bitte, erspare mir eine Antwort. Witzig ist ja auch, dass ich "private Mitteilungen" hier über das Forum bekommen habe. Warum witzig, weil
                      ich dort nicht nur die Antwort bekommen habe, sondern von exakt den Personen gewarnt wurde... Trolle.

                      Nochmals, weil du es ja nicht mit dem Nachlesen bzw. dem merken des Gelesenen hast: Antworte nicht mehr!

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                        #12
                        AW: Ehrenamtlicher Bewährungshelfer - Aufwandsentschädigung - steuerliche Behandlung

                        Da ich denke, dass der am lautesten Kindergarten schreiende sich nicht besser disqualifizieren könnte, und jedes weitere Wort überflüssig ist, schließe ich diesen Thread.

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