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Übergang Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

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    Übergang Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

    Guten Tag,
    ich bin seit einigen Jahren selbständig und hab jetzt im laufenden Jahr erstmals die Umsatzgrenze von 17500€ überschritten. Bis dato wende ich noch die Kleinunternehmerregelung an.
    Jetzt hab ich im Netz gelesen, daß die Grenze von 17500€ als Brutto gilt, de facto -bei 19% Umsatzbesteuerung- also die tatsächliche Grenze also bei 14706€ liegt, nach der die Kl.u.r. nicht mehr angewendet werden kann. Diese hätte ich in 2013 bereits überschritten.
    Falls dem so wäre: Muß und kann ich die Rechnungen, die ich in diesem Jahr noch ohne MWSt. ausgestellt habe, korrigieren ?
    Zuletzt geändert von Petterson; 24.11.2014, 19:12.

    #2
    AW: Übergang Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

    Hast Du jetzt 2013 Umsatzsteuer ausgewiesen oder nicht?

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      #3
      AW: Übergang Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

      Brutto 17.500 € ist zwar schon richtig, aber wenn Dein GESAMTER Umsatz z.B. 17.000 € betrug und Du keine Umsatzsteuer ausgewiesen hast, dann SIND 17.000 € Dein Bruttoumsatz.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Übergang Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

        vielen Dank, soweit.
        Bisher habe ich keine Umsatzsteuer ausgewiesen, weder 2013 noch im laufenden Jahr.

        schönen Gruß

        + MEIN Umsatz betrug 15800 in 2013.
        Zuletzt geändert von Petterson; 24.11.2014, 20:45.

        Kommentar


          #5
          AW: Übergang Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

          Naja, dann bist du 2014 noch Kleinunternehmer.
          Am besten dann zum Jahreswechsel 2015 die Umsätze aus 2014 prüfen, damit du deine Rechnungen ab 1.1.2015 ggfs. mit USt ausweisen kannst und parallel das Finanzamt über den Wechsel zum 1.1.2015 zur regelbesteuerung informieren.
          Mfg

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            #6
            AW: Übergang Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung

            Hallo Petterson,

            die Kleinunternehmerregelung für das jeweilige Jahr basiert auf zwei Voraussetzungen die im § 19 des Umsatzsteuergesetzes stehen -> der Umsatz des Vorjahres darf 17.500 Euro nicht überschreiten und der Umsatz des laufenden Jahres 50.000 Euro Umsatz nicht überschreiten.

            Wenn du jetzt, weißt, das deine Umsätze unter 17.500 Euro bleiben am 31.12.2014, dann kannst du 2015 weiterhin Kleinunternehmer bleiben. Wenn du dann in 2015 vielleicht 35.000 Euro Umsatz machst, müsstest du zwingend ab 2016 die Regelbesteuerung anwenden, denn der Umsatz des Vorjahres wäre nicht mehr unter 17.500 Euro.

            Natürlich hast du auch die Möglichkeit auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten wie es Elster-Tester schrieb.
            Dazu reicht es aus, wenn du dem Finanzamt eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichst und Umsatzsteuer abführst bzw. Vorsteuer geltend machst.
            Aber Vorsicht die Option zur Regelbesteuerung bindet dich für fünf Jahre, lies dazu lieber noch einmal im Gesetz nach.

            Tschüß

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