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Frage zur Nachweisplficht

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    Frage zur Nachweisplficht

    Ich weiß, dass hier keine Steuerberatung zulässig ist und man hier allgemeine Fragen zur Anwendung des Programms beantwortet. Vielleicht mag mir aber trotzdem jemand ganz allgemein folgende Frage beantworten.

    Zum Hintergrund:

    Zurzeit ist ein Verfahren vor dem BFH anhängig, ob Erstausbildungskosten als Werbungskosten absetzbar sind oder nicht. Der BFH hat verfassungsrechtliche Bedenken und hat die Frage dem BVerfG vorgelegt.

    Dummerweise läuft aber die Steuerfestsetzungsfrist für das Jahr 2010 mit Ablauf dieses Jahres ab.

    Wenn also jemand sich die Ausgaben für 2010 "sichern" will, muss er noch in diesem Jahr eine Steuererklärung abgeben. Es ist zu erwarten, dass das FA die Werbungskosten nicht anerkennt. Dann kann man Einspruch einlegen und beantragen, das Verfahren auszusetzen.

    Aber:
    Was ist, wenn jemand seine ganzen Belegte erst suchen, einzele Fahrtkostenausgaben erst nachträglich und aufwändig recherchieren, fehlende Belege anfordern muss, ect.?

    Wäre Folgendes zulässig?
    Man gibt in der Steuererklärung Werbungskosten an, für die man jetzt schon Belege hat. Danach legt man Einspruch ein.
    Sollte das Urteil tatsächlich zu Gunsten der Steuerpflichtigen ausgehen, kann man, sobald das Einspruchsverfahren nicht mehr ausgesetzt ist, weitere Belege nachreichen?
    Die Frage ist also, ob bereits alle Belege spätestens bei Einlegung des Einspruchs vorliegen und die Kosten angegeben werden müssen oder das Aussetzen des Einspruchsverfahrens das gesamte Verfahren offen lässt, sodass bis zur Wiederaufnahme noch Aufwendungen erklärt werden können?

    Das es optimal wäre, wenn man direkt bei der Steuererklärung alle Aufwendungen angibt und sie belegen kann, ist klar.

    #2
    AW: Frage zur Nachweisplficht

    Solange über einen Einspruch nicht rechtskräftig entscheiden ist, kann man immer noch Belege nachreichen und Kosten geltend machen.

    Man hätte die Belege 2010 natürlich auch schon 2011 raussuchen können.

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      #3
      AW: Frage zur Nachweisplficht

      Ja, man hätte vorher Belege sammeln können, wenn man gewusst hätte, dass solche Verfahren anhängig sind bzw. wenn man vorhersehen könnte, dass der BFH verfassungsrechtliche Bedenken haben würde.

      Heißt das, dass man lediglich Belege noch nachreichen kann oder dass man auch weitere Ausgaben erklären kann, bis über den Einspruch entschieden wurde?
      Man könnte also Einspruch einlegen (mit beispielsweise 5.000 Euro angegebenen und belegbaren Werbungskosten) und, sobald das Verfahren wieder aufgenommen wird, weitere Ausgaben (dann insgesamt 10.000 Euro angegeben und belegbar) angeben?

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        #4
        AW: Frage zur Nachweisplficht

        Das kann man. Aber ob die Belege und Recherchen, die heute bis Sylvester nicht oder schwer zu finden sind, in zwei drei Jahren einfacher und leichter zu finden sind, ist die Frage.

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          #5
          AW: Frage zur Nachweisplficht

          Gibt es eigentlich eine Möglichkeit die Steuererklärung mit einem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zu verbinden, also das Verfahren auszusetzen, bevor die Anerkennung durch die FA abgelehnt wird und man dann zusammen mit dem Einspruch den Antrag auf das Ruhen des Verfahrens stellt?

          Ich habe die Daten bei Elster Formular eingegeben, bekomme aber eine Fehlermeldung, weil ich keinen Arbeitslohn eingetragen habe, was ja klar ist, da ich nur Ausgaben geltend mache. Ist es möglich, die ausgefüllten Daten dann trotzdem zu versenden oder muss ich Papierformulare verwenden?

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            #6
            AW: Frage zur Nachweisplficht

            Ist das ein grüner oder ein roter Fehler?

            Aussetzung der Vollziehung gibt es laut Abgabenordnung nur im Einspruchsverfahren. Klar, es muss ja auch erst was vorliegen, was ausgesetzt werden kann. Und, ja, natürlich, das hat mit Elster überhaupt nix zu tun

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              #7
              AW: Frage zur Nachweisplficht

              Es ist nur ein Fehler, der auftritt, wenn man auf "Steuer berechnen" drückt. Dann kommt in der PDF-Datei die Fehlermeldung, also weder grün noch rot.

              Was ist mit der Aussetzung der Steuerfestsetzung gemäß § 165 AO? Ist die negative Steuerfestsetzung nicht auch eine Steuerfestsetzung, sodass man das Verfahren auch vor dem Einspruchsverfahren aussetzen könnte?

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                #8
                AW: Frage zur Nachweisplficht

                [QUOTE=Gecko1;183408Ist es möglich, die ausgefüllten Daten dann trotzdem zu versenden[/QUOTE]

                Lies Dir den Text in der PDF-Datei mal durch.

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                  #9
                  AW: Frage zur Nachweisplficht

                  Man kann die Hinweise so oder so verstehen.

                  Abbruch-Hinweis. Entweder heißt das, dass die Plausibilitätsprüfung abgebrochen wurde und deswegen keine Übermittlung an das FA möglich ist oder lediglich die Berechnung hat nicht funktioniert, aber die Plausibilitätsprüfung hat funktioniert, sodass die Übermittlung möglich ist. Daher frage ich ja, wie es gemeint ist :-)

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                    #10
                    AW: Frage zur Nachweisplficht

                    Probiere es einfach mal in der Anlage N (bezieht sich jetzt auf das Jahr 2013) die Zeile 20 mit "0" zu bestücken. Das sollte, ohne dass ich das jetzt ausprobieren kann, den Abbruch beseitigen und damit die sonstige Diskussion beenden :-)
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      AW: Frage zur Nachweisplficht

                      Also, ich habs jetzt mal ausprobiert, zwar mit 2012, weil ich da auf die Schnelle die Lohnsteuerbescheinigung löschen konnte. Ohne Fahrkosten zur regelmäßigen Arbeitsstätte aber mit anderen Werbungskosten läuft die Probeberechnung problemlos. Es sind keine Einträge auf der Lohnsteuerbescheinigung vorhanden.

                      Wenn ich Fahrtkosten zur regelmäßigen Arbeitsstätte eingebe dann sieht die Probeberechnung so aus:

                      AHW Abbruch-Hinweise
                      Sie haben Fahrtkosten oder Pauschbeträge für besondere Berufsgruppen eingetragen jedoch keinen Arbeitslohn.

                      DHW Dokumentations-Hinweise
                      Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!

                      Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.

                      Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden übermittelt werden.
                      Ich gehe also davon aus, dass - auch für 2010 - die Probeberechnung in Deinem (Gecko1s) Fall funktionieren muss.

                      Wenn nicht, dann versteh ich nicht, warum ausgerechnet bei Dir der Hinweis fehlt, dass die Übermittlung trotzdem möglich ist.

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                        #12
                        AW: Frage zur Nachweisplficht

                        Das hat funktioniert! Jetzt kommt kein Abbruch-Hinweis mehr!
                        Du hast Recht, ich habe Fahrtkosten angegeben. Diese muss ich doch angeben, wenn ich sie absetzen will oder soll ich sie als sonstige Werbungskosten eintragen?

                        Kann mir noch jemand die Frage bezüglich § 165 AO beantworten? :-)

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                          #13
                          AW: Frage zur Nachweisplficht

                          Wenn das komischerweise wirklich nicht geht unter "Fahrtkosten", dann nimm "sonstige Werbungskosten" und erläutere das in einer eigengestrickten Anlage, die Du aber nicht per Elster einreichen kannst.

                          Die von dir erwähnte Aussetzung mag zwar theoretisch gehen, die Finanzämter sind aber angewiesen, vorläufige Festsetzungen in solchen Fällen nur zu machen, wenn sie dazu durch höhere Verwaltungsanweisungen angewiesen wurden (vgl. AEAO zu § 165 AO Rz. 6) Das gilt m.E. dann auch für die Aussetzung einer Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 AO ("... unter den Voraussetzungen der Sätze 1 und 2 ..."). Du wirst Dich also nach JETZIGEM Stand erst einmal selig, geistig und moralisch auf ein -ruhendes- Einspruchsverfahren und vermutlich später auf eine "Abhilfe" durch Einbringung einer Vorläufigkeit einstellen dürfen. Soweit das heutige Picardsche Spekulationswort zum Freitag ... ;-)
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Frage zur Nachweisplficht

                            Noch eine andere Frage, für die ich kein eigenes Thema erstellen will. Hier wurde mir bisher so toll geholfen, dass mir vielleicht auch diese Frage beantwortet werden kann.

                            Angenommen man erwirbt ein geringwertiges WG, das netto 350 Euro gekostet hat, brutto jedoch über 410 Euro. Nach § 6 II (1) EStG kann dieses sofort voll abgesetzt werden.

                            Entscheidend ist, dass gemäß § 9b EStG die Vorsteuer nicht zu den Anschaffungskosten zählt.

                            Was ist, wenn ein Arbeitnehmer sich ein solches WG anschafft? Ein normaler Arbeitnehmer ist kein Unternehmer iSd. UStG und kann keine Vorsteuer nach § 15 UStG ziehen. Folglich greift § 9b EStG nicht und das WG ist über den Betrag von 410 Euro, weil die Umsatzsteuer doch zu den Anschaffungskosten zählt.

                            Im Internet wird aber ganz überwiegend behauptet, dass jeder Arbeitnehmer (!) WG, die netto (!) unter 410 Euro gekostet haben, sofort als Werbungskosten absetzen kann.

                            Wo ist mein Denkfehler?

                            - - - Aktualisiert - - -

                            Sorry, habe ich die Antwort jetzt schon selbst gefunden :-)

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