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Küche ersetzen - Erhaltungsaufwand ?

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    Küche ersetzen - Erhaltungsaufwand ?

    Hallo, ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen ich habe folgende FRage:
    in 2011 habe ich von meinem Vater eine Ferienwohnung geerbt die er schon ca. 30 Jahr alt ist.
    Wir haben angefangen zu renovieren da man diese Wohnung so heute nicht mehr vermieten kann.
    Da wir finanziell auch nicht so gut gestellt sind müssen wir das nach und nach machen.
    Nächstes Jahr wollen wir die Küche ersetzen und nun zu meiner Frage.
    Ist dies Erhaltungsaufwand und kann sofort abgesetzt werden ? oder muss es auf ? Jahre verteilt
    werden.
    Danke für Anworten.
    MFG
    Ulrich

    #2
    AW: Küche ersetzen - Erhaltungsaufwand ?

    Guten Morgen,
    und was hat die Anfrage mit der Anwendung ELSTER zu schaffen?
    Trotzdem angenehme Feiertage und einen guten Rutsch.........
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Küche ersetzen - Erhaltungsaufwand ?

      Ich dachte man würde hier auch in solchen Sachen weitergeholfen bekommen
      da ich ja Anlage V ausfüllen muss und nicht weiss in welche Sparte es kommt
      und wie ich es dort handhaben muss.

      Danke trotzdem für die Antwort

      Kommentar


        #4
        AW: Küche ersetzen - Erhaltungsaufwand ?

        Hallo Ulrich,
        auch über dieses Forum "schwebt" das Steuerberatungsgesetz und die Anfrage ging ja nun wirklich in Richtung "Beratung"
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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