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Umzugskosten ansetzen ohne doppelte Haushaltsführung

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    Umzugskosten ansetzen ohne doppelte Haushaltsführung

    Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    ich hätte eine Frage bzgl. der Ansetzung von Umzugskosten. Kurze Fallschilderung: Ich habe ein Traineeprogramm gemacht und war im Zuge dessen für 6 Monate an einem anderen Standort eingesetzt, wo ich in dieser Zeit ein WG-Zimmer bezogen habe. Ich war an diesem Wohnsitz nicht angemeldet und habe meinen Erstwohnsitz im Haus meiner Eltern behalten. Jetzt ist meine Frage, ob ich dennoch die Fahrten zum Umziehen in das temporäre WG-Zimmer und den Rückzug in das Haus der Eltern in der Steuererklärung absetzen kann. Hierbei handelt es sich konkret um 2 Fahrten, um den Rückzug zu den Eltern zu bewältigen. Falls diese Fahrten ansetzbar sind, gilt hier nur die einfache Fahrt oder jeder gefahrene Kilometer? Oder ist es in diesem Falle besser, die Umzugsfahrten unter einem anderen Punkt auszuweisen?

    Wäre für Antworten dankbar.

    Vielen Dank vorab!
    Zuletzt geändert von Flotschinho; 02.01.2015, 14:35.

    #2
    AW: Umzugskosten ansetzen ohne doppelte Haushaltsführung

    Guten Tag,
    und wieder: was hat der geschilderte Sachverhalt mit der Anwendung ELSTER zu schaffen? Beratung (und dahin zielt die Anfrage) ist nicht gestattet, dafür gibt es Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater..
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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