Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteuert

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteuert

    Hallo,

    es geht um folgenden Sachverhalt:

    Arbeitgeber-Wechsel zum 15./16.11.2014, letzte Abrechnung am "allgemeinen" Termin 24.11.2014 durch Steuerberater (DATEV).
    Dieser versäumt die Abmeldung des AN, Korrektur-Abrechnung mit Abmeldung zum 15.11.2014 erfolgt am 02.12.2014.
    Bis dahin alles ok - Steuerkl./ELStAM wie bisher.
    Der AN erhält seine letzte Abrechnung (November), SV-Bescheinigung, Lohnsteuerbescheinigung und die Auszahlung des November-Lohns.
    Es ist also alles abgeschlossen und erledigt.

    Im Zuge der nächsten Lohnabrechnung (Dezember), durchgeführt vom Steuerberater am 18.12.2014, wird dennoch für besagten AN automatisch - ohne Zutun des StB - eine Korrektur-Abrechnung für November und eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt: Steuerklasse 6 ab 01.11.2014 (!), woraus nun eine Überzahlung des Lohns von fast 250 € (LSt/SolZ) resultiert.

    Die Lohnsteuer-Anmeldung Dezember enthält somit diesen Betrag, der damit vom (alten) AG auch ans Finanzamt abzuführen ist.
    Der überzahlte Betrag wird vom AN zurückgefordert. Der hat dafür kein Verständnis und verweigert die Rückzahlung.
    Eine Steuererklärung hat er noch nie abgegeben und will das auch nicht tun.

    Frage:
    Wie kommt es zur nachträglichen Änderung der ELStAM und zur automatischen Korrektur?
    Mir ist klar, dass mit Anmeldung des AN durch den neuen Haupt-AG der bisherige AG zum Neben-AG wird - aber doch erst ab 16.11.2014 und nicht für Zeiträume davor!?
    Was ist hier schief gelaufen bzw. wie kann so etwas in Zunkunft verhindert werden?

    Danke schonmal für kompetente Antworten!

    Gruß
    Steuercat

    #2
    AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

    Hat der neue AG den AN zufällig zum 01.11 angemeldet?

    Das ganze sollte mit dem Finanzamt abgeklärt werden.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

      Danke für die schnelle Antwort!

      OK, wenn das Ganze über das Finanzamt zu klären ist, wäre das ja gut.
      Werde morgen gleich mal dort anrufen und mein Glück versuchen.

      Kommentar


        #4
        AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

        Das FA kann euch (mit etwas Glück) nur sagen zu welchem Termin der neue AG angemeldet hat. Bei der Problembeseitigung kann das FA nicht helfen.
        Die Bereinigung solcher Anmeldeprobleme (Hauptarbeitgeber / Nebenarbeitgeber) kann nur durch die Arbeitgeber selbst erfolgen.

        Das FA hat leider selbst keine Möglichkeit falsche Anmeldedaten zu bereinigen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

          Wenn es Datev war haben die meines Wissens einen Support an den man sich wenden kann.

          Aber wie gesagt : erstmal abklären ab wann der neue AG den AN angemeldet hat.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

            Vom Finanzamt habe ich gestern erfahren, dass der neue AG die Anmeldung erst zum 17.11. vorgenommen hat. Daran liegt es also nicht.

            Allerdings hat man mir auch gesagt, dass der AN zwar unsererseits (durch den Steuerberater) zum 15.11. abgemeldet wurde und zu dem Zeitpunkt noch die "normale" Steuerklasse hinterlegt war, dann aber zum 17.11. wieder an- und auch am 17.11. wieder abgemeldet wurde (wann das passiert ist, konnte die FA-Dame mir leider nicht sagen, da für sie nicht einsehbar). Deshalb wurde der November-Lohn wohl letztendlich mit Steuerklasse 6 besteuert.
            Da das aber ganz klar nicht richtig sei, könne eine erneute Abrechnung mit evtl. manuell geänderter Steuerklasse durchgeführt werden, die dann auch nicht wieder automatisch zu einem späteren Zeitpunkt geändert wird.

            Wird das so funktionieren?

            Die dafür zuständige Mitarbeiterin des StB ist erst morgen wieder zu erreichen. Ich hoffe für sie, dass sie für diese nochmalige An- und Abmeldung eine Erklärung hat (lt. FA müsste sie auch die entsprechenden Protokolle einsehen können), denn DAS hatte sie bisher nicht erwähnt. Vielmehr vertrat sie die Auffassung, dass dieses Problem mit den ELStAM aufgetreten sei, weil der AG innerhalb eines Monats gewechselt wurde und es daher nicht möglich sei, bei JEDEM der beiden AG die reguläre Steuerklasse anzuwenden - was offensichtlich Quatsch ist!

            Gruß
            Steuercat
            Zuletzt geändert von Steuercat; 15.01.2015, 21:25.

            Kommentar


              #7
              AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

              Hallo Steuercat,

              Zitat ->Die dafür zuständige Mitarbeiterin des StB ist erst morgen wieder zu erreichen. Ich hoffe für sie, dass sie für diese nochmalige An- und Abmeldung eine Erklärung hat (lt. FA müsste sie auch die entsprechenden Protokolle einsehen können), denn DAS hatte sie bisher nicht erwähnt. Vielmehr vertrat sie die Auffassung, dass dieses Problem mit den ELStAM aufgetreten sei, weil der AG innerhalb eines Monats gewechselt wurde und es daher nicht möglich sei, bei JEDEM der beiden AG die reguläre Steuerklasse anzuwenden - was offensichtlich Quatsch ist!

              wenn die Arbeitgeber oder der beauftragte Datenübermittler alles richtig machen, passiert das aufgetretene Problem nicht. Wie Beamtenschweiß schon schrieb den Fehler muss der Arbeitgeber beseitigen, das Finanzamt kann das nicht tun.

              Tschüß

              Kommentar


                #8
                AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

                Hallo,

                gerade habe ich mit der zuständigen Mitarbeiterin des StB gesprochen.
                Sie hat den AN definitiv nicht nochmal am 17.11. angemeldet und wieder abgemeldet (behauptet sie jedenfalls).
                Wie kann es dann sein, dass das unter seiner ID-Nr. aber so zu sehen ist?

                Jedenfalls macht sie die November-Abrechnung nun ein weiteres Mal - ggf. mit manueller Änderung der Steuerklasse.
                Hoffen wir mal, dass dann nicht bei der Januar-Abrechnung wiederum automatisch eine geänderte Abrechnung mit Steuerklasse 6 kommt ...

                Gruß
                Steuercat

                Kommentar


                  #9
                  AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

                  Hallo Steuercat,

                  wenn du willst kannst du mal hier reinschauen -> da gibt es eine Schritt für Schritt Anleitung und auch FAQ zu häufig auftretenden Problemen,

                  https://www.elster.de/arbeitg_elstam.php

                  Aber wie gesagt, der Arbeitgeber muss tätig werden.

                  Tschüß

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Lohn von abgemeldetem AN wird nach AG-Wechsel nachträglich mit Steuerkl. 6 besteu

                    Hallo,

                    vielen Dank für Eure Hilfe!

                    Möchte hier abschließend nur noch berichten, dass nach der neuen - mit manuell geänderter Steuerklasse - November-Abrechnung zumindest bisher KEINE automatisch erstellte Lohnabrechnung (mit Steuerklasse 6) mehr gekommen ist. Ich denke daher, die Sache kann als erledigt angesehen werden.

                    In diesem Monat haben wir allerdings wieder einen AN, der zum 15./16. den AG wechselt.
                    Hoffen wir, dass diesmal alles korrekt läuft!

                    Gruß
                    Steuercat

                    Kommentar

                    Lädt...
                    X