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AG-Leistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte - erst im Folgejahr

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    AG-Leistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte - erst im Folgejahr

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe das richtige Unterforum getroffen zu haben.

    Ich bin dieses Jahr umgezogen und fahre seit Mai mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Mein Arbeitgeber bezuschusst das, allerdings wird das immer im April für das vergangene Jahr (z.B. jetzt im April für 01.04.14-31.03.15) gemacht. Der Betrag den ich erhalte ist dabei von verschiedenen Faktoren abhängig (z.B. Anzahl der AN, die Anträge einreichen usw.). Nun gebe ich bei meiner Lohnsteuererklärung für 2014 ja bereits die Kosten für meine Monatsfahrkarten vom 01.05.-31.12.14 an. Die anteilige Erstattung dafür erhalte ich vom AG aber erst 2015 (was dann vermutlich auch auf der Lohnsteuerbescheinigung für 2015 vermerkt ist). Muss ich nun schon bei der Lohnsteuererklärung für 2014 angeben, dass ich einen Teil der Fahrtkosten erstattet bekomme und wenn ja wie und wo?

    Vielen Dank vorab für eure Hilfe!

    Viele Grüße
    Verena
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