Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Insolvenzgeld - Anlage N

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Insolvenzgeld - Anlage N

    Hallo!

    Ich war bis 15.08.2014 bei Arbeitgeber A angestellt, ab 16.08. bei Arbeitgeber B

    A hat Insolvenz angemeldet, und hat mir das Gehalt für Juli und August nicht mehr überwiesen. (Ich habe einen Großteil später von der Arbeitsagentur als Insolvenzgeld zurückbekommen)

    Für Juli und August habe ich auch trotzdem ganz normal eine Gehaltsabrechnung bekommen. Außerdem habe ich einen Ausdruck der elektonischen Lohnsteuerbescheinigung bekommen. (Die Zahlen dort sind mit den Jahressummen auf der letzten Gehaltsabrechnung vom August identisch)

    Trage ich jetzt diese Zahlen (plus Arbeitgeber B) in die Anlage N ein und weiter unten das gezahlte Insolvenzgeld?

    Irgendwie stehe ich gerade richtig auf dem Schlauch!

    #2
    AW: Insolvenzgeld - Anlage N

    Guten Abend Andreas,
    das Insolvenzgeld stellt doch Lohnersatzleistungen dar und sollte auch unter diesem Punkt eingetragen werden
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Insolvenzgeld - Anlage N

      Wenn die Lohnsteuerbescheinigung falsch ist, weil ein Teil des Arbeitslohns tatsächlich gar nicht geflossen ist, müsste der ehemalige Arbeitgeber oder Insolvenzverwalter diese korrigieren. Wenn das nicht mehr möglich ist, dann wird es für dich kompliziert.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Insolvenzgeld - Anlage N

        Hallo Andreas,

        Sie erhalten Ende Februar / Anfang März eine Bescheinigung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit -Insolvenzgeldstelle- für steuerliche Zwecke über das bezogene Insolvenzgeld. Mit diesen und nur mit diesen Zahlen gehen Sie in das Feld für Insolvenzgeld, Anlage N.
        Ihre falsch hohe Lohnsteuerbescheinigung wird ebenfalls bis Ende Februar / Anfang März vom Insolvenzverwalter berichtigt werden, und Ihnen zugesandt. Geben Sie zu diesem Zweck bitte Ihre aktuelle Wohnanschrift dort an. Mit diesen und nur diesen Zahlen füllen Sie die erste Anlage N für Ihre Beschäftigung A aus!
        Interessehalber die Frage:
        Welche Gehaltsbestandteile wurden nicht über Insolvenzgeld ausgeglichen?
        - Überstunden aus der Zeit vor Juni 2014, Urlaubsabgeltung oder anteilige Jahressonderzahlungen?
        Mit freundlichen Grüßen
        gez. D. Cremer

        Kommentar

        Lädt...
        X