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Anlage Unterhalt

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    Anlage Unterhalt

    Hallo,

    kann mir bitte jemand helfen? Bekomme immer diese Nachricht: "Es wurde der Abzug von Unterhaltsleistungen für mindestens eine Person beantragt, die nicht in
    gerader Linie mit dem/der Steuerpflichtigen verwandt ist. Für diese Person wurden keine
    Abzugsbeträge ermittelt."

    Was muss ich machen?

    Grüße

    #2
    AW: Anlage Unterhalt

    Hallo Burgerkling,

    dann verrate uns doch einmal, was du in der Anlage Unterhalt eingetragen hast und mit welchem Programm du arbeitest.

    Tschüß

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt

      Diese Meldung soll dir sagen, dass du deine Unterhaltsleistungen nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen kannst.

      Abzugsfähig sind grundsätzlich nur Unterhaltsaufwendungen für Personen, welche einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch haben. Dies sind im deutschen (Steuer)Recht nur Verwandte in gerader Linie.
      Daneben gibt es noch gleichgestellte Personen (z.B. Lebenspartner/in) sofern diesem/dieser Sozialleistungen wegen dem Zusammenlebens (Haushaltsgemeinschaft) gestrichen bzw. gekürzt wurden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Unterhalt

        Hallo,

        erst mal Danke für die schnellen Antworten. Unsere Lebenssituation stellt sich wie folgt dar:

        Meine Lebensgefährtin (Minijob à 160 € abzgl. 25 € Rentenkasse) unser leibliches Kind (5 Jahre) und ich (Bürokaufmann 1572 € Netto pro Monat) leben in unserer gemeinsamen Wohnung. Aufgrund meines Gehaltes werden Sozialleistungen für meine Lebensgefährtin nicht bewilligt. Darum kann ich den Unterhalt den ich von meinem Gehalt für sie leiste, Miete, Essen, Kleidung, Beiträge zur freiwilligen Pflichtversicherung Krankenkasse (noch zusätzlich zum ermittelten Höchstbetrag???), etc. von der Steuer absetzen.

        Im Formular habe ich folgendes eingetragen:

        Zeile 4: Adresse, Z26: 1572 €, Z6: 3 Personen (Programm meckert hier übrigens auch!?), Z7: 10005€ , Z8: 01.01.-31.12., Z11: 1875 €, Z32 u. 33: Name, Beruf, Geburtsdatum, Z37: Häkchen, Z36: Häkchen, Z42: Häkchen, Z43: Häkchen, Z45: 160 €.

        Hoffe das hilft euch erst mal weiter. Im Voraus vielen Dank.

        - - - Aktualisiert - - -

        Hallo nochmal, habe dazu auch noch diesen Text gefunden,

        "Nach dem BFH-Urteil vom 29.5.2008 (III R 23/07, BStBl II 2009, 363) sind Unterhaltsleistungen eines Stpfl. an seine mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebende, mittellose Lebenspartnerin (sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft) ohne Berücksichtigung der Opfergrenze als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Abs. 1 Satz 3 EStG abziehbar (BMF vom 7.6.2010, BStBl I 2010, 582 und BFH-Urteil vom 17.12.2009, VI R 64/08, BStBl II 2010, 343, Rz. 12)."

        Vielleicht einfach als außergewöhnliche Belastung eintragen???

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt

          M.E. muss in Zeile 41 ebenfalls ein Häkchen gesetzt werden, da nur dann ein Ansatz möglich ist. Gekürzt (bzw. nicht gezahlt) werden ja Sozialleistungen.

          Der Unterhaltsbetrag (bei dir offensichtlich 10005 EUR) muss übrigens mit Zahlungsnachweisen belegt werden. Anderenfalls kann hier nur maximal der Höchstbetrag von 8354 EUR (ab 2014, 8130 EUR für 2013) zzgl. von übernommenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen (ebenfalls mit Nachweis) eingetragen werden.
          Der Betrag der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ist dann in der nächsten Zeile nochmals einzutragen, da der Höchstbetrag um diese Beiträge erhöht wird.
          Zuletzt geändert von UserElster; 20.01.2015, 15:06.
          UserElster

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt

            Du hast uns leider nicht gesagt welches Programm du nutzt, daher habe ich das ganze mal in ELSTER Formular für 2014 nachgestellt. Dabei sind mir die folgenden Sachen aufgefallen:

            Zeile 5: das Land in welchem sich der unterstützte Haushalt befindet muss eingegeben werden
            Zeile 6: dies bezieht sich auf die Anzahl der Personen im unterstützten Haushalt. Wenn du nur deine Partnerin unterstützt, so darf dort nur eine 1 stehen. Andernfalls werden die Unterstützungsleistungen nach Köpfen aufgeteilt.
            Zeile 31: die ID Nummer deiner Partnerin müsste/sollte angegeben werden
            Zeile 41 muss noch mit angegeben werden
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt

              Vielleicht einfach als außergewöhnliche Belastung eintragen???
              Nein. Anlage Unterhalt.

              - - - Aktualisiert - - -

              In Zeile 49 bei Übrige Einkünfte müssen die Einnahmen aus dem Minijob rein. Und zwar brutto und den Jahresbeitrag. 160 x 12 = 1920 Euro.
              Mfg

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                #8
                AW: Anlage Unterhalt

                Hallo, an alle VIELEN DANK hat geklappt!!!

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