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Krankenversicherung und Unterkunftskosten

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    Krankenversicherung und Unterkunftskosten

    Hallo,

    meiner Freundin werden, aufgrund meiner Einkünfte, öffentliche Mittel gestrichen. Ich überweise daher monatlich die Beiträge, für ihre Kranken- und Pflegeversicherung. Kann ich das in der Anlage "Vorsorgeaufwand" geltend machen, oder trifft das in meinem Fall nicht zu?

    Dann hätte ich noch eine Frage zu arbeitsbedingten Unterkunftskosten. Ich bin aus beruflichen Gründen, öfters ein paar Tage unterwegs und muss deshalb leider außerhalb übernachten. Mein Arbeitgeber bezahlt für diese Tage eine pauschale "Auslöse". Kann ich die Quittungen, für die Unterkünfte, einreichen?

    Freundliche Grüße

    #2
    AW: Krankenversicherung und Unterkunftskosten

    zu 1 siehe Anlage Unterhalt.

    zu 2 ja, aber Erstattungen abziehen.

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      #3
      AW: Krankenversicherung und Unterkunftskosten

      Hallo,

      es hatte mich nur verwirrt, weil bei der Eingabehilfe steht, man könne die Kranken- und Pflegeversicherung noch extra, bei der Anlage Vorsorge, angeben. Dadurch würde sich der Freibetrag noch einmal erhöhen. Allerdings weiß ich nicht, ob das nur zählt, wenn ein gesetzlicher Unterhalt besteht. Also muss ich es in Anlage "Unterhalt", in Spalte 11, eintragen?

      Zu meiner 2. Frage, wegen der Auslöse. Ich muss wohl dringend schlafen, denn mir stellt sich gerade die Frage, was passiert, wenn man bei der Steuererklärung angibt, dass man mehr "Auslöse" bekommen hat, als man ausgegeben hat? Müsste man das dann nachzahlen?

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        #4
        AW: Krankenversicherung und Unterkunftskosten

        Zu 1) doppelt geht natürlich nicht. Wenn du Anlage Unterhalt abgibst, dann darfst du auf der Anlage Vorsorgeaufwand keine Angaben zu Krankenversicherung der Partnerin mehr machen.

        Zu 2) wenn du mehr steuerfrei erstattet bekommen hast, als du Aufwand hattest, dann müsstest du deinen zu versteuernden Arbeitslohn auch entsprechend erhöhen.
        Mfg

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