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Rückwirkende Steuererklärung nach Arbeitslosigkeit

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    Rückwirkende Steuererklärung nach Arbeitslosigkeit

    Hallo zusammen
    Zwar wollte ich zum ersten mal eine freiwillige Steuererklärung machen. Ich habe gelesen das dies auch rückwirkend für die letzten 4 Jahre funktioniert. Leider war ich innerhalb der 4 Jahre, 10 Monate arbeitslos. Also 8 Monate ALG 1 und zusätzlich noch 2 Monate ALG 2 Bezug. Bin mittlerweile seit circa 6 Monaten wieder am Arbeiten. Meine Frage ist jetzt, ob ich für die Zeit vor meiner Arbeitslosigkeit noch rückwirkend meine Steuererklärung machen kann. Würde es überhaupt was bringen oder würde der Bezug von ALG1/ALG2 bei der Steuer Rückforderung angerechnet? Ich hoffe, ich habe mich einigermaßen verständlich ausgedrückt und jemand kann mich in der Sache aufklären. Absolutes Neuland für mich. Ich bedanke mich schon mal im Voraus

    #2
    AW: Rückwirkende Steuererklärung nach Arbeitslosigkeit

    Ja, kannst Du machen. Ob's was bringt? Rechne's mal durch.

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      #3
      AW: Rückwirkende Steuererklärung nach Arbeitslosigkeit

      In bestimmten Fällen (z.B. über 410 € Progressionsvorbehaltseinkünfte im Kalenderjahr wie z.B. ALG 1) kann es auch eine Pflichtveranlagung sein, dann endet die Verjährung erst später.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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