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Verständnisfrage zum Verlustrück- bzw. Vortrag bei einem dualen Studium

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    Verständnisfrage zum Verlustrück- bzw. Vortrag bei einem dualen Studium

    Studenten, die ein duales Studium absolvieren, können sowohl Ausgaben für den praktischen als auch theoretischen Teil als Werbungskosten geltend machen. Angenommen, dass Studentin A ihre praktische Ausbildung in ihrer Heimatstadt absolviert und alle drei Monate für drei Monate 400 km weit zur theoretischen Ausbildung fährt. Sie kann die Fahrtkosten, Wohnungskosten an dem Studienort, ect. als Werbungskosten geltend machen. Das macht aber nur dann Sinn, wenn die Ausgaben (also Werbungskosten) größer als das Jahresbruttogehalt sind.
    Richtig?

    Beispiel:
    A verdient 10.000 Euro brutto. Werbungskosten betragen 2.000 Euro. Folge: Keine Steuern zu zahlen, aber auch kein Verlustrück- bzw. vortrag.
    A verdient 10.000 Euro brutto. Werbungskosten betragen 9.000 Euro. Folge: Keine Steuern zu zahlen, aber auch kein Verlustrück- bzw. vortrag.
    A verdient 10.000 Euro brutto. Werbungskosten 15.000 Euro. Folge: Keine Steuern zu zahlen, aber Verlustrück- bzw. vortrag.

    Ist das korrekt?

    #2
    AW: Verständnisfrage zum Verlustrück- bzw. Vortrag bei einem dualen Studium

    Ja . . . .

    Kommentar


      #3
      AW: Verständnisfrage zum Verlustrück- bzw. Vortrag bei einem dualen Studium

      Wohnungskosten nur dann als Werbungskosten, wenn ein echter doppelter Haushalt vorliegt. Mehr dazu erzählt der Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder Internet.
      Mfg

      Kommentar

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