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Pflichtpraktikum Student

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    Pflichtpraktikum Student

    Hallo,

    ich habe ein Pflichtpraktikum (laut Studienordnung) während des Studiums mit Bezahlung (ca. 2000€ für 32h/Woche, 5 Monate) absolviert. Ich habe gelesen, dass bei einem Pflichtpraktikum währen des Studiums man laut § 5 Abs. 3 SGB VI und § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei ist.

    Meine Frage: wie vermerke ich das in der Lohnsteuererklärung, sodass ich die einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück bekomme? Krankenversichert hab ich mich in dieser Zeit selbst als Student für ca 70€ in Monat.

    Danke für Antworten

    #2
    AW: Pflichtpraktikum Student

    Zitat von Jorin Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe ein Pflichtpraktikum (laut Studienordnung) während des Studiums mit Bezahlung (ca. 2000€ für 32h/Woche, 5 Monate) absolviert. Ich habe gelesen, dass bei einem Pflichtpraktikum währen des Studiums man laut § 5 Abs. 3 SGB VI und § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei ist.

    Meine Frage: wie vermerke ich das in der Lohnsteuererklärung, sodass ich die einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück bekomme? Krankenversichert hab ich mich in dieser Zeit selbst als Student für ca 70€ in Monat.

    Danke für Antworten


    ~ Für Ihre Frage haben Sie nicht das zuständige Unterforum ausgewählt. Ihre Frage gehört nicht in das Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (Elster Lohn)

    ~ Lohnsteuererklärung gab es in der Vergangenheit.

    ~ Es gibt jetzt die Einkommensteuererklärung
    Zuletzt geändert von Jambo; 28.01.2015, 04:39. Grund: Ergänzung

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      #3
      AW: Pflichtpraktikum Student

      Mach einfach eine Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr. Angaben zur Versicherungsfreiheit und den entsprechend fehlenden AG-Beiträgen machst du in der Anlage Vorsorgeaufwand.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        AW: Pflichtpraktikum Student

        Zitat von Jorin Beitrag anzeigen
        ich habe ein Pflichtpraktikum (laut Studienordnung) während des Studiums mit Bezahlung (ca. 2000€ für 32h/Woche, 5 Monate) absolviert. Ich habe gelesen, dass bei einem Pflichtpraktikum währen des Studiums man laut § 5 Abs. 3 SGB VI und § 27 Abs. 4 Nr. 2 SGB III versicherungsfrei ist.

        Meine Frage: wie vermerke ich das in der Lohnsteuererklärung, sodass ich die einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück bekomme? Krankenversichert hab ich mich in dieser Zeit selbst als Student für ca 70€ in Monat.
        Du erkennst den Widerspruch? Warum sollte es mehr Lohnsteuer zurückgeben, weil die Tätigkeit sozialversicherungsfrei war?

        Es gibt keinen Steuerbonus für Praktika, ob verpflichtend oder nicht. Wenn es alle Lohnsteuer zurück gibt, dann weil das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag lag.

        Die Sozialversicherungsfreiheit ist eher eine Falle beim Lohnsteuerabzug, weil dann der AG die Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt haben müsste, die bei der ESt aber keine Rolle spielt. Aus diesem Grund wäre die Steuererklärung dann auch verpflichtend.

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