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KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

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    KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Hallo
    ich bin gerade bei meiner Steuererklärung 2014 und habe ein Frage zur KFZ Haftpflicht

    Ich nutze mein Privatauto zu ca. 3/4 (Fahrtenbuch) beruflich, da ich in einer ambulanten Betreuungseinrichtung als Sozialarbeiter arbeite.
    Vom Arbeitgeber bekomme ich pro gefahrenen Berufskilometer 0,30€ sowie 280€ monatl. aufs Brutto.

    Mir wurde gesagt, dass ich aber die Kosten der KFZ-Haftpflichversicherung in dem Fall als Werbungskosten geltend machen kann.
    Ist das richtig?

    Kann ich die Kosten für die KFZ-Haftplicht 2015, die ich aber im Oktober 2014 gezahlt habe, in die Steuererklärung 2014 eintragen (in diesem Jahr 2014 hatte ich ja die tatsächlichen Ausgaben)?

    vielen Dank
    mosen

    #2
    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

    Hallo,

    ja Zufluß-Abflußprinzip.
    Ob sich das auswirkt ist fraglich. 1900€ Grenze der Sonderausgaben. Die wird meistens schon durch Beiträge zur KV/PV überschritten.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

      Hallo mosen,

      also keine Werbungskosten -> aber Sonderausgaben bitte beachten (siehe Hinweis FIGUL)

      Tschüß

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        #4
        AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

        Zitat von mosen Beitrag anzeigen
        Mir wurde gesagt, dass ich aber die Kosten der KFZ-Haftpflichversicherung in dem Fall als Werbungskosten geltend machen kann.
        Ist das richtig?
        Nein. Sie können die tatsächlichen Kfz-Kosten für 2014 ermitteln und den beruflichen Anteil (Reisetätigkeit) als Werbungskosten geltend machen. Die Erstattungen des ArbG sind im steuerpflichtigen Bruttolohn enthalten.

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          #5
          AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

          Zitat von mosen Beitrag anzeigen
          Mir wurde gesagt, dass ich aber die Kosten der KFZ-Haftpflichversicherung in dem Fall als Werbungskosten geltend machen kann.
          Ist das richtig?
          Die Frage betrifft einen komplexen Sachverhalt und ist so einfach weder mit ja noch mit nein zu beantworten.

          Nun findet hier keine Steuerberatung statt, mit Elster hat es auch nichts zu tun, aber allgemein ist zu unterscheiden zwischen Wegen zur ersten Tätigkeitsstätte (die sind durch die Pendlerpauschale vollständig abgegolten) und Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit, worum es sich mir hier zu handeln scheint. Hier gäbe es sowohl die Möglichkeit, die Werbungskosten nach km-Pauschale von 30 Ct je gefahrenem km zu berechnen als auch nach realen Kosten mit Einzelnachweis, d.h. einem Fahrtenbuch und einem großen Schuhkarton für die ganzen Kostenbelege, die mit dem Auto zu tun haben. Hier käme dann auch die Kfz-Haftpflicht mit rein. Da sind wir dann aber immer noch nicht beim Thema des weiträumigen Tätigkeitsgebiets, wonach z.B. ein in Dortmund wohnender AN, der beruflich mit seinem Pkw dauerhaft in Bochum unterwegs ist, ggfs. die Fahrt von DO bis BO per Pendlerpauschale und nur die Fahrten innerhalb von BO als Fahrtkosten auf Dienstreise abrechnen muss/kann.

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            #6
            AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

            ... da ich in einer ambulanten Betreuungseinrichtung als Sozialarbeiter arbeite.
            Ohne das jetzt vertiefen zu wollen: Wenn das immer die gleiche Einrichtung ist, zu der du fährst, dann gibt es m. E. als Werbungskosten die Entfernungspauschale und sonst nichts.

            Ob sich die KFZ-Haftpflicht dann bei den beschränkt abziehbaren Sonderausgaben überhaupt auswirkt, bleibt offen. Manchmal werden die Höchstbeträge bereits durch Kranken- und Unfallversicherung ausgeschöpft.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

              Danke für die Antworten bislang.

              Nochmals zum Verständnis. Ich gebe meine gefahrenen Kilometer zum Büro über die Pendlerpauschale an - klar
              Es geht mir hier konkret um die Fahrten zu den Klienten vom Büro aus (ca.600 km pro Monat) - dazu führe ein Fahrtenbuch.
              Ich bekomme von meinem AG pro gefahrenen km 0,30€ und 280€ pauschal aufs Brutto als Sonderzahlung für den Einsatz meines Fahrzeugs.

              Meine Frage war, ob ich die Kosten für das KFZ (Anteil beruflicher Nutzung) in der Steuer noch als Werbungskosten geltend machen kann.
              Das wäre KFZ haftpflicht oder auch Reperaturen etc.

              Ps: Klar, bei den Sonderausgaben mach das keinen Sinn da gedeckelt.

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                #8
                AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

                Zitat von mosen Beitrag anzeigen
                Meine Frage war, ob ich die Kosten für das KFZ (Anteil beruflicher Nutzung) in der Steuer noch als Werbungskosten geltend machen kann.
                Das wäre KFZ haftpflicht oder auch Reperaturen etc.
                Bei den Fahrten vom Büro zu den Klienten handelt es sich um Dienstreisen. Da war meine Antwort, dass du wahlweise die realen Pkw-Kosten, die privaten und beruflichen km ermitteln und so den beruflichen Anteil absetzen kannst, oder du die km-Pauschale von 30Ct je gefahrenem km einträgst.
                Sofern die Fahrtkostenerstattung durch den AG steuerfrei erfolgte, wird die die Werbungskosten natürlich angerechnet.

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                  #9
                  AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

                  Zitat von neysee Beitrag anzeigen
                  Bei den Fahrten vom Büro zu den Klienten handelt es sich um Dienstreisen. Da war meine Antwort, dass du wahlweise die realen Pkw-Kosten, die privaten und beruflichen km ermitteln und so den beruflichen Anteil absetzen kannst, oder du die km-Pauschale von 30Ct je gefahrenem km einträgst.
                  Sofern die Fahrtkostenerstattung durch den AG steuerfrei erfolgte, wird die die Werbungskosten natürlich angerechnet.

                  OK. Also Dienstreisen.
                  Zu den Fahrtkostenerstattungen des AG: Ich bekomme hier 0,30€ pro gefahrenen Dienstkilometer per monatlicher Abrechnung steuerfrei. Die Pauschale von 280€ bekomme ich vom AG aufs Brutto, wird also noch versteuert.
                  Kann ich dann zusätzlich noch die tatsächlichen Autokosten (KFZ-Haftpflicht ,Reparatur usw) als Werbungskosten abrechnen?

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                    #10
                    AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

                    Zitat von mosen Beitrag anzeigen
                    Zu den Fahrtkostenerstattungen des AG: Ich bekomme hier 0,30€ pro gefahrenen Dienstkilometer per monatlicher Abrechnung steuerfrei. Die Pauschale von 280€ bekomme ich vom AG aufs Brutto, wird also noch versteuert.
                    Kann ich dann zusätzlich noch die tatsächlichen Autokosten (KFZ-Haftpflicht ,Reparatur usw) als Werbungskosten abrechnen?
                    Du hast Werbungskosten. Diese berechnest du entweder mit der km-Pauschale oder nach realer Kostenermittlung des Pkw-Anteils für Dienstreisen.

                    Dabei kommt ein Betrag X raus.

                    Der AG hat dir den Betrag Y steuerfrei erstattet.

                    Absetzen kannst du dann X minus Y.

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                      #11
                      AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

                      ... oder nach realer Kostenermittlung des Pkw-Anteils für Dienstreisen.
                      Da bereits 30 Cent steuerfrei ersetzt werden, kann ja nur der Ansatz der tatsächlichen Kosten etwas bringen.

                      Ich habe das über lange Jahre praktiziert und kann aus meiner Erfahrung nur sagen, dass sich der Aufwand für AfA-Ermittlung usw. umso mehr lohnt, je teurer das benutzte Fahrzeug ist und je geringer die Gesamtkilometerleistung ausfällt.

                      Ich kam bei meinen PKWs bei einer jährlichen Fahrleistung von rund 25.000 km auf Kosten von rund 40 Cent/km (brutto). Da lag eine jährliche AfA von über 6.000,00 € zugrunde. Kommt ein billiges Auto zum Einsatz, tut man sich durchaus schwer, deutlich über 30 Cent zu kommen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Da bereits 30 Cent steuerfrei ersetzt werden, kann ja nur der Ansatz der tatsächlichen Kosten etwas bringen.

                        Ich habe das über lange Jahre praktiziert und kann aus meiner Erfahrung nur sagen, dass sich der Aufwand für AfA-Ermittlung usw. umso mehr lohnt, je teurer das benutzte Fahrzeug ist und je geringer die Gesamtkilometerleistung ausfällt.

                        Ich kam bei meinen PKWs bei einer jährlichen Fahrleistung von rund 25.000 km auf Kosten von rund 40 Cent/km (brutto). Da lag eine jährliche AfA von über 6.000,00 € zugrunde. Kommt ein billiges Auto zum Einsatz, tut man sich durchaus schwer, deutlich über 30 Cent zu kommen.

                        mmh, also ich rechne die berufsanteiligen Kosten meines PKW`s pro Kilometer aus.
                        Grundlage ist: Sprit, Versicherung, Werkstattkosten.....
                        Dann habe ich Betrag X. Ich summiere die steuerfreien Erstattungen des AG und ziehe die von X ab. Der Rest würde meine Steuerlast senken. Was mache ich mit den 280€ zu versteuernden Sonderzahlungen pro Monat.
                        Wenn ich die auch dazu zähle dann wird sich das definitiv nicht lohnen, da wahrscheinlich alles abgedeckt ist oder?

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                          #13
                          AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

                          Was mache ich mit den 280€ zu versteuernden Sonderzahlungen pro Monat.
                          NICHTS! Das ist versteuerter Arbeitslohn, der in dem auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Jahresbrutto enthalten ist. Es mag ein übertariflicher Lohnzuschlag sein, aber ob du so einen Zuschlag für den Einsatz des eigenen PKWs oder für besondere Freundlichkeit bekommst, interessiert nicht.

                          Von dem aus den Gesamtkosten des PKWs nach dem Verhältnis der Gesamtkilometer zu den Dienstreisekilometern ermittelten Kostenanteil für Dienstfahrten müssen nur die steuerfreien Erstattungen (also 30 Cent x rund 7.200 km) abgezogen werden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            NICHTS! Das ist versteuerter Arbeitslohn, der in dem auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Jahresbrutto enthalten ist. Es mag ein übertariflicher Lohnzuschlag sein, aber ob du so einen Zuschlag für den Einsatz des eigenen PKWs oder für besondere Freundlichkeit bekommst, interessiert nicht.

                            Von dem aus den Gesamtkosten des PKWs nach dem Verhältnis der Gesamtkilometer zu den Dienstreisekilometern ermittelten Kostenanteil für Dienstfahrten müssen nur die steuerfreien Erstattungen (also 30 Cent x rund 7.200 km) abgezogen werden.
                            Danke für die Erklärung!

                            Also nach groben Überschlag lohnt das leider bei mir nicht...

                            Wie weise ich eigentlich das Verhältnis Gesamtkilometer zu Dienstreisekilometer nach? Klar, Fahrtenbuch für die Dienstkilometer habe ich aber sonst?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: KFZ-Haftpflicht als Werbungskosten (überwiegend Berufl. PKW Nutzung)

                              Zitat von mosen Beitrag anzeigen
                              Danke für die Erklärung!

                              Also nach groben Überschlag lohnt das leider bei mir nicht...

                              Wie weise ich eigentlich das Verhältnis Gesamtkilometer zu Dienstreisekilometer nach? Klar, Fahrtenbuch für die Dienstkilometer habe ich aber sonst?
                              Hallo,
                              wie führt man ein Fahrtenbuch?
                              Indem man jede Fahrt einträgt, wer, wohin, mit wem, weswegen, wieweit, wie lange fährt.
                              Rechnung in km: Gesamt-Dienst=Privat
                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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