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Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

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    Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

    Hallo!

    ich bin zwar kein Nutzer von Elster, aber habe allgemein eine Frage zur Lohnsteuerbescheinigung die mir zugeschickt wurde. Und zwar habe ich einen HiWi Job an der Uni. Soll heißen 2 mal im Jahr 3 Monate zu je 20 Stunden mit 7-8 Euro, dann 2 Monate lang nur 5-10 Stunden und den Rest des Jahres gar nichts. Nun steht in dieser Lohnsteuerbescheinigung unter 28. Beiträge zur privaten KV und PV oder Mindestvorsorgepauschale einmal ein Betrag von 87,36 und einmal 69,09. Was bedeutet das nun? Wird dieses Geld dem Konto abgezogen? Was heißt das nun für mich und weshalb ist das so?

    Liebe Grüße und Danke vorab für eure Hilfe

    #2
    AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

    Du bist hier im Forum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn). Hier können Arbeitgeber posten, wenn sie Probleme mit der Übermittlung der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung haben.

    In Zeile 28 steht der Betrag, der zur Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigt wurde.

    Zitat von Nakoma Beitrag anzeigen
    Wird dieses Geld dem Konto abgezogen?
    Welchem Konto denn?

    Kommentar


      #3
      AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

      Hey!

      danke für die Antwort. Ich werd daraus nur nicht schlau, ich hab mit Steuern absolut nichts am Hut noch.
      Das was ich eigentlich wissen möchte ist, ob ich diesen Betrag zahlen muss oder ob das für mich komplett irrelevant ist bzw. was mir dieser Betrag sagen sollte.

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        #4
        AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

        Wenn du privat krankenversichert bist, trägt der Arbeitgeber in Zeile 28 als Betrag entweder deine von dir selbst gezahlten Beitragsanteile zur privaten Krankenversicherung (inklusive Pflegepflichtversicherung) oder den Rechenwert der Vorsorgepauschale ein.

        Der Rechenwert wurde nicht von deinem Lohn abgezogen! Falls Beiträge bescheinigt wurden, sind die auch bereits bezahlt!

        Deine wirklichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das gesamte Jahr trägst du in die Anlage Vorsorgeaufwand ein.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 28.01.2015, 20:25.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

          ich bin nicht privat versichert und hab das auch nie angegeben. Die vorherigen Male (mach den Job schon länger) war das auch immer richtig. Ich bin noch bis Mai diesen Jahres bei meinem Vater mit versichert in einer gesetzlichen Krankenkasse

          - - - Aktualisiert - - -

          Aber das bedeutet, da wird nun nicht noch nachträglich wieder was abgebucht oder zurück gefordert erstmal? Hab meinem Arbeitgeber jetzt mal ne Mail geschrieben. Nur wäre es blöd, wenn nun doch der Betrag, wenn auch kurzzeitig, eingefordert wird oder so. Arme Studentin ;-)

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            #6
            AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

            Wenn du beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung deines Vaters mitversichert bist, dann handelt es bei den Einträgen um den Rechenwert der Vorsorgepauschale.

            Du hast dann nichts bezahlen müssen und musst auch nichts bezahlen. Das ist nur eine Rechengröße zur Lohnsteuerermittlung, für die Einkommensteuer hat das keine Bedeutung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 28

              Jein, bzw. mal aufgegliedert:

              Keine Bedeutung: Zum einen ist dieser Betrag NIRGENDS in der Einkommensteuererklärung einzutragen. Der Betrag sagt nur, in welcher Höhe BEIM LOHNSTEUERABZUG die Vorsorgepauschale berücksichtigt wurde.

              Doch Bedeutung: Wenn die Beträge Deiner Lohnsteuerbescheinigungen in Zeile 28 NIEDRIGER sind als die tatsächlich bei einer Einkommensteuererklärung berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen (bei der EinkommensteuerVERANLAGUNG gibt es nämlich keine Vorsorgepauschale) UND Dein Arbeitslohn des Jahres bestimmte Beträge überschreitet, bist Du dazu verpflichtet eine Einkommensteuererklärung einzureichen, damit die EVENTUELL entstehende Nachzahlung an das Finanzamt abgedrückt werden kann. Siehe § 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG.

              Frage mich jetzt bitte nicht, ob Deine gewählten Volksvertreter hier die sinnigste Lösung gefunden haben und wie der Ottonormalsteuerzahler überhaupt feststellen kann, dass er zu den Verpflichteten gehört. Ich bin nur der Bote ... ;-)

              Meist sind das i.ü. PRIVAT Krankenversicherte mit Beihilfeanspruch oder freier Heilfürsorge oder Berufsanfänger mit sehr wenigen Versicherungen. Auch des öfteren dabei sind privat Krankenversicherte mit Beitragsrückerstattung in dem Kalenderjahr oder gesetzlich Krankenversicherte mit Bonuszahlungen in dem Jahr (zählt nämlich als Beitragsrückerstattung).
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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