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Studienkosten absetzen?

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    Studienkosten absetzen?

    Hallo,

    habe in 2014 gangjährige gearbeitet. Kann ich meine Studienkosten aus 2012 als Sonderausgaben oder Werbungskosten erfassen?

    Könnte es funktionieren?

    MfG

    #2
    AW: Studienkosten absetzen?

    Wer zu spät kommt, den bestraft ...

    Ich halte das nicht für aussichtsreich, es sei denn, du hast für 2012 und 2013 bisher keine Steuererklärung abgegeben.

    Wenn es sich bei dem Studium um eines nach abgeschlossener Berufsausbildung handelt, dann könntest du noch Verluste aus 2012 in das Jahr 2014 herüber retten.

    Bei einem Erststudium geht das so nicht. Wenn du 2012 keine Steuern bezahlt hast, kannst du die damaligen Sonderausgaben auch mit nichts verrechnen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Studienkosten absetzen?

      Ne, die Frage ist:

      Kann ich Studienkosten einfach aus früheren Jahren übernehmen, oder muss ich für diese Zeiten seperat eine Erklärung anfertigen und diesen Verlustvortrag erst aktuell übernehmen?

      Kommentar


        #4
        AW: Studienkosten absetzen?

        Hallo,

        NEIN: Zufluss-Abflussprinzip

        Kosten aus 2012 in Erklärung 2012 u.s.w.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Studienkosten absetzen?

          bist du sicher

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            #6
            AW: Studienkosten absetzen?

            Also, wie Figul schon sagt, in welcher Steuererklärung Ausgaben geltend gemacht werden können, das hängt davon ab, in welchem Zeitraum die Zahlungen geflossen sind.

            Mit der Lohnsteuerbescheinigung hat das übrigens gar nix zu tun. Ich hab's verschoben.

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              #7
              AW: Studienkosten absetzen?

              Zitat von handy22 Beitrag anzeigen
              bist du sicher

              Wenn du FIGUL nicht glaubst, dann kannst du es ja selbst im Gesetz nachlesen: § 11 EStG
              Mfg

              Kommentar


                #8
                AW: Studienkosten absetzen?

                Ja, aber bei einem Zweitstudium sind es doch Werbungskosten.

                Kann ich wirklich dann nicht einfach Werbungskosten aus 2012 in der Erklärung von 2014 miterfassen?

                Muss ich wirklich erst eine Steuererklärung 2012 anfertigen?

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                  #9
                  AW: Studienkosten absetzen?

                  Wie gesagt, Ausgaben aus 2012 können nur in der Steuererklärung für 2012 berücksichtigt werden.

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                    #10
                    AW: Studienkosten absetzen?

                    Ja, aber hast du schon mal was vom Verlustvortrag gehört?

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                      #11
                      AW: Studienkosten absetzen?

                      Um einen Verlustvortrag zu haben muss natürlich erst mal eine Steuererklärung vorhanden sein, aus der sich ein Verlust ergibt.

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                        #12
                        AW: Studienkosten absetzen?

                        Muss ich wirklich erst eine Steuererklärung 2012 anfertigen?
                        Jetzt glaube es doch endlich, es ist halt so. Wahrscheinlich musst du auch für 2013 eine Erklärung nachreichen.

                        Das ist doch alles nicht dramatisch, wenn du mit 2012 beginnst und die Daten dann nach 2013 bzw. 2014 übernimmst.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Studienkosten absetzen?

                          Wenn ich so manche Beiträge unserer Bildungselite lese, bekomme ich das kalte Grausen.

                          Keine Ahnung von der Materie, Lernresistent und trotzdem alles besser wissen wollen.....


                          Einen Verlustvortrag kann man nur haben, wenn für das Verlustentstehungsjahr eine Steuererklärung eingereicht und der Verlust vom Finanzamt gesondert festgestellt wurde.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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