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Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

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    Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

    Hallo zusammen,

    ich habe zwei kurze Frage zur Kleinunternehmerregelung und hoffe jemand hier kann mir eine adäquate Auskunft geben. Ja gegoogelt hab ich schon und ja bei Finanzamt habe ich auch schon nachgefragt, war aber eher ein ernüchterndes Gespräch.

    Folgender Sachverhalt:

    Habe mich am 01.03.2014 selbstständig gemacht und die KU in Anspruch genommen, da ich von niedrigen Umsätzen ausgegangen bin. Habe jetzt meine Steuererklärung gemacht und einen Umsatz von rund 29.000€ für 2014 erwirtschaftet.
    Heißt also ab 01.01.2015 -> Umsatzsteuer ausschreiben! Ok verstanden..
    Jetzt schätze ich aber, dass ich im Jahr 2015 auch über die 50.000 Grenze kommen werde wenn es so weiterläuft.

    Bedeutet das dann, dass ich für meine Einkünfte aus 2014 eine Nachzahlung zu erwarten habe (da ich hier ja keine Ust. eingenommen habe)? Oder ist es egal was ich 2015 einnehme, da die Kleinunternehmergrenze ja schon im ersten Jahr überschritten wurde und diese Regelung somit nicht mehr zur Anwendung kommt?! Das ist mir irgendwie noch nicht so ganz klar... :-/

    Und noch eine Frage dazu:
    Für die Berechnung des Umsatzes ist ja der Zahlungseingang richtig? Also nicht der Zeitraum in dem die Tätigkeit geleistet wurde! (IST Versteuerung)
    Ist das dann 2015 weiterhin der Fall wenn ich umsatzsteuerpflichtig bin? Oder komme ich dann in eine SOLL Versteuerung?

    Ich danke euch schon mal für eure Antworten! :-D

    #2
    AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

    Zitat von Charliku Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,



    Und noch eine Frage dazu:
    Für die Berechnung des Umsatzes ist ja der Zahlungseingang richtig? Also nicht der Zeitraum in dem die Tätigkeit geleistet wurde! (IST Versteuerung)
    Ist das dann 2015 weiterhin der Fall wenn ich umsatzsteuerpflichtig bin? Oder komme ich dann in eine SOLL Versteuerung?

    Ich danke euch schon mal für eure Antworten! :-D
    Hallo Charliku,
    also grundsätzlich zählt die Sollversteuerung -> Leistung erbracht, Rechnung geschrieben -> Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Auf Antrag und bis zu einer gewissen Umsatzgrenze kannst du die Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten beantragen -> Umsatzsteuer muss erst nach Zahlung des Kunden angeführt werden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

      Hallo holzgoe,

      vielen Dank erst einmal für deine super schnelle Antwort. :-)
      Wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet dass folgendes: Rechnungsdatum 26.12.2014 (Leistungszeitraum Dezember 2014) -> dann zählt diese Summe noch für die Steuererklärung in 2014. Auch wenn der Zahlungseingang erst 2015 erfolgt, richtig?

      Auf meine erste Frage hast du nicht zufällig auch eine Antwort? :-D

      LG
      Charliku

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        #4
        AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

        Zitat von Charliku Beitrag anzeigen
        ... einen Umsatz von rund 29.000€ für 2014 erwirtschaftet
        ...
        Jetzt schätze ich aber, dass ich im Jahr 2015 auch über die 50.000 Grenze kommen werde ...

        Bedeutet das dann, dass ich für meine Einkünfte aus 2014 eine Nachzahlung zu erwarten habe

        Nein, das bedeutet nur, dass Du für 2015 38 % Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen musst.



        Unsinn, es heißt einfach dass zwei Voraussetzungen erfüllt sind, die beide bewirken, dass 2015 Umsatzsteuer auszuweisen ist

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          #5
          AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

          Also noch mal gaaaanz von vorne:

          Für 2014 (!!!) ist ALLEINE maßgebend, von welchem -hochgerechneten- Umsatz Du am 01.03.2014 ausgegangen bist. Wenn Du am 01.03.2014 dachtest, dass Du bis Jahresende einen Umsatz noch von 16.000 € haben wirst, dann ist das Jahr umgerechnet 19.200 €, also für 2014 mit Kleinunternehmer Essig. Hattest Du aber nur mit 14.000 € (hochgerechnet 16.800 €) gerechnet und es werden dann überraschenderweise doch 2 Mrd., weil am 02.03.2014 Dir die Glücksfee einen unausschlagbaren Vertrag vorgelegt hat, ändert das an der Regelung für 2014 nichts.

          Für 2015 (!) bist Du auf jeden Fall KEIN Kleinunternehmer, da Dein TATSÄCHLICHER Umsatz 2014 zu hoch war. Mit welchen Umsätzen Du für 2015 rechnest (z.B. 500 €) spielt dann keinerlei Rolle mehr.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Also noch mal gaaaanz von vorne:

            Für 2014 (!!!) ist ALLEINE maßgebend, von welchem -hochgerechneten- Umsatz Du am 01.03.2014 ausgegangen bist. Wenn Du am 01.03.2014 dachtest, dass Du bis Jahresende einen Umsatz noch von 16.000 € haben wirst, dann ist das Jahr umgerechnet 19.200 €, also für 2014 mit Kleinunternehmer Essig. Hattest Du aber nur mit 14.000 € (hochgerechnet 16.800 €) gerechnet und es werden dann überraschenderweise doch 2 Mrd., weil am 02.03.2014 Dir die Glücksfee einen unausschlagbaren Vertrag vorgelegt hat, ändert das an der Regelung für 2014 nichts.

            Für 2015 (!) bist Du auf jeden Fall KEIN Kleinunternehmer, da Dein TATSÄCHLICHER Umsatz 2014 zu hoch war. Mit welchen Umsätzen Du für 2015 rechnest (z.B. 500 €) spielt dann keinerlei Rolle mehr.

            Hey Picard777,

            also der erste Absatz ist ja völlig klar. Ich bin im März natürlich nicht davon ausgegangen, dass ich so viel Umsatz mache und bis Jahresende die Grenze überschreiten werde, daher habe ich die Regelung in Anspruch genommen. :-)
            Auch der zweite Absatz (Teil 1) ist völlig klar, habe ich ja geschrieben, dass ich ab sofort Ust. ausschreiben muss. Das einzige was mich verwirrt hat, war einfach nur diese 50.000 Grenze für das zweite Jahr.
            Denn ich dachte, sobald beide Grenzen hintereinander also innerhalb der ersten beiden Geschäftsjahren überschritten werden, muss man für das erste Jahr die Ust. nachzahlen. Daher hatte ich etwas Angst, dass ich bei Einnahmen von 60.000€ in 2015 ->
            Rückwirkend 5.510€(19% von den 29.000€ aus 2014) zahlen muss. :-/

            Einfach kompliziert für jemanden der da nicht so drin steckt :-D Bzw. sich zum ersten Mal damit auseinander setzen muss...
            Zuletzt geändert von Charliku; 02.02.2015, 19:11.

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              #7
              AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

              Grundsätzlich ist es immer so, dass die Kleinunternehmerregelung nur geht, WENN

              der Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 € nicht übersteigt

              UND

              der voraussichtliche Umsatz am Anfang des Jahres 50.000 € nicht übersteigen wird.

              Die Regelung sagt also nur, dass Endegelände ist, WENN mindestens einer der beiden Grenzen gerissen wird. Wenn zufällig BEIDE gerissen werden, passiert also nichts Zusätzliches.

              Nur im Erstjahr gibt es zwei eine kleine Besonderheiten, da es da ja keinen Vorjahresumsatz geben kann: Zum einen ist der Umsatz auf das Jahr umzurechnen. Zum anderen kann ja nur auf den voraussichtlichen Umsatz abgestellt werden, dieses eine Mal aber mit einer Grenze von 17.500 €.

              Ein Teil meiner Aussagen ergibt sich aus § 19 UStG, zum Nachlesen.
              Zuletzt geändert von Picard777; 03.02.2015, 10:23. Grund: Richtigstellung: UND statt ODER.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

                Für dich jetzt noch zu tun:
                Dem Finanzamt mitteilen, dass die Kleinunternehmer-Regelung zum 1.1.15 weggefallen ist und du nun Regelbesteuerung anwendest. Und nachfragen wie du deine Voranmeldungen abgeben musst.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

                  ... denn da Du Dich in den ersten beiden Kalenderjahren des Unternehmensbestehens befindest, ist in 2015 zwangsweise monatliche Voranmeldungsabgabe angesagt !!!
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

                    @Charliku

                    Sie haben im Steuerjahr 2014 Kundenrechnungen ohne Mehrwertsteuer erstellt. Ihre Kunden bezahlten an Sie die Rechnungen ohne Mehrwertsteuer. Im Steuerjahr 2015 haben Sie keine Umsatzsteuer für das Steuerjahr 2014 an das Finanzamt zu bezahlen.

                    Sie schreiben ~ Zitat:
                    Wenn ich das richtig verstanden habe, bedeutet dass folgendes: Rechnungsdatum 26.12.2014 (Leistungszeitraum Dezember 2014) -> dann zählt diese Summe noch für die Steuererklärung in 2014. Auch wenn der Zahlungseingang erst 2015 erfolgt, richtig?

                    Meine Meinung: ( Ist - Versteuerung )

                    ~ Rechnungsstellung Dezember 2014, ohne Mehrwertsteuer

                    ~ Zahlungseingang zum Beispiel Februar 2015, ohne Mehrwertsteuer

                    ~ Der Zahlungseingang (2015) wird im Steuerjahr 2015 (nicht in 2014) als gewinnwirksame Einnahme (ohne Mehrwertsteuer)verbucht.

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                      #11
                      AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

                      Hallo Jambo,
                      dein Beispiel funktioniert so bei genehmigter Istversteuerung.

                      Ansonsten als Sollversteuerer ist es so->wie Charliku es in seinem zweiten Beitrag geschrieben hat.

                      Tschüß

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                        #12
                        AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

                        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                        Grundsätzlich ist es immer so, daß die Kleinunternehmerregelung nur geht, WENN

                        der Gesamtumsatz im Vorjahr 17.500 € nicht übersteigt

                        ODER

                        der voraussichtliche Umsatz am Anfang des Jahres 50.000 € nicht übersteigen wird.
                        Hallo Picard 777,

                        das "ODER" ist falsch. Ein "UND" wäre richtig gewesen...

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Ronald

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                          #13
                          AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

                          Mist, sorry, Du hast recht, korrigiere es gleich.
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                            #14
                            AW: Kleinunternehmerregelung+ Grenzüberschreitung

                            Hallo zusammen,

                            vielen Dank nochmal für die vielen und auch sehr schnellen Antworten!!! :-)
                            Einfach klasse dieses Forum!

                            Ich habe gerade im FA angerufen und alle Infos an die Dame weitergegeben, somit alles durch und keine Probleme... Jiippiii...

                            Ich wünsche allen noch eine gute Woche und DANKE nochmal!

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