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Steuerfreier Arbeitslohn wegs Schichtzulage?

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    Steuerfreier Arbeitslohn wegs Schichtzulage?

    Sehr geehrtes Elster-Forum?

    Ich habe lange gesucht und doch nichts gefunden.

    Deswegen wollte ich mal hier fragen wo trage ich eigentlich die Steuerfreien Bezüge die aufgrund Schichtzulage, Feiertagsarbeit vom AG nicht versteuert sind ein? Ich hab nur Steuerfreie Bezüge aufgrund Doppelbesteuerungs-
    und Auslandsarbeit gefunden??

    hoffe mir kann jemand helfen

    #2
    AW: Steuerfreier Arbeitslohn wegs Schichtzulage?

    Hallo,

    Nirgends

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerfreier Arbeitslohn wegs Schichtzulage?

      Du musst also nur die Lohnsteuerbescheinigung abtippen. Mehr nicht.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerfreier Arbeitslohn wegs Schichtzulage?

        In der Lohnsteuerbescheinigung ist der in Zeile 3 ausgewiesene Arbeitslohn schon nur noch der steuerPFLICHTIGE Arbeitslohn.

        Die steuerfreien Bezüge aufgrund DBA haben die Besonderheit, dass sie zwar steuerfrei sind, aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen und damit den Steuersatz beeinflussen und daher auch in der Steuererklärung wichtig sind. Das gilt aber für "Deine" steuerfreien Bezüge gerade nicht.

        P.S.: Verschiebe das Ganze mal in ein passenderes Unterforum.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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