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Progressionsvorbehalt

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    Progressionsvorbehalt

    hallo zusammen,

    ich benötige Eure Hilfe:

    Ich habe bis Sep. 14 ALG 1 erhalten. Seit Oktober bin ich wieder in einem Beschäftigungsverhältnis.

    1. In welcher Zeile muss ich das ALG 1 eintragen ?
    2. ALG 1 wird ja nicht besteuert, also müsste ich wenn ich zum Beispiel 500 € ALG 1 bekommen habe dort 4500 € eintragen ist das richtig?
    3. Dadurch mein alter AG insolvent gegangen ist, habe ich 2014 Insolvensausfallgeld erhalten, dieses galt aber für 2013 muss das trotzdem in die Steuererklärung?
    4. Ist es richtig, das man durch den Progressionsvorbehalt die Steuer nachzahlen muss?

    Ich bedanke mich für Eure Hilfe.

    LG

    #2
    AW: Progressionsvorbehalt

    1. In welcher Zeile muss ich das ALG 1 eintragen ?
    - In Zeile 29 der Anlage N.

    2. ALG 1 wird ja nicht besteuert, also müsste ich wenn ich zum Beispiel 500 € ALG 1 bekommen habe dort 4500 € eintragen ist das richtig?
    - Du trägst den Betrag ein, den du bekommen hast, also 500 EUR.

    3. Dadurch mein alter AG insolvent gegangen ist, habe ich 2014 Insolvensausfallgeld erhalten, dieses galt aber für 2013 muss das trotzdem in die Steuererklärung?
    - Du trägst das in 2014 erhaltene Insolvenzgeld in Zeile 28 der Anlage N ein.

    4. Ist es richtig, das man durch den Progressionsvorbehalt die Steuer nachzahlen muss?
    - Lohnersatzleistungen erhöhen den Steuersatz, d.h. es kann sein, dass Steuern nachgezahlt werden müssen.
    UserElster

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      #3
      AW: Progressionsvorbehalt

      Zitat von UserElster Beitrag anzeigen
      Lohnersatzleistungen erhöhen den Steuersatz, d.h. es kann sein, dass Steuern nachgezahlt werden müssen.
      ... weswegen in diesen Fällen - bei Überschreiten einer Bagatellgrenze von 410 €- eine Verpflichtung zur Steuererklärungsabgabe besteht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Progressionsvorbehalt

        Zitat von UserElster Beitrag anzeigen
        2. ALG 1 wird ja nicht besteuert, also müsste ich wenn ich zum Beispiel 500 € ALG 1 bekommen habe dort 4500 € eintragen ist das richtig?
        - Du trägst den Betrag ein, den du bekommen hast, also 500 EUR.
        einzutragen ist immer der Jahresbeitrag.
        Wenn es bis September also 500 Euro im Monat waren, dann sind auch die 4500 Euro einzutragen.
        Mfg

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          #5
          AW: Progressionsvorbehalt

          Hallo zusammen,
          gibt es für ALG1 keine "Abrechnungen", die der Steuererklärung beigefügt werden?
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Progressionsvorbehalt

            doch gibt es. Dauert vielleicht nur bis 28.02.

            Kommentar


              #7
              AW: Progressionsvorbehalt

              Wird aber auch elektronisch an das FA übermittelt und im Regelfall bei der Veranlagung zur Einkommensteuer von Amts wegen mitangesetzt.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
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