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Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

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    Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

    Hallo,

    ich verwende zwar für unsere Einkommenssteuererklärung ein anderes Programm (nicht Elster) aber ich frage trotzdem mal hier in dem Forum, da mir gerade etwas der Kopf raucht!

    Bis 2013 war mein Mann noch selbstständig (Einzelfirma) deshalb machte die EkSt. immer unser Steuerberater. Seit 2014 ist er als Fernfahrer unterwegs und ich versuche mich mal selbst an der Einkommenssteuer, aber ich habe nur noch Fragezeichen vor mir.

    Bisher dachte ich immer, dass man die Pendlerpauschale von € 0,30 pro km auf jeden Fall bekommt und dies sah auch in dem Programm so aus, da unten rechts im Eck die zu erwartende Rückerstattung als Betrag erscheint. Als ich für meinen Mann die Entfernungspauschale eingegeben habe, erschien auch noch ein Plus von fast € 3.000, da er zur Arbeit recht weit fährt.

    Dann habe ich "meine" Lohnsteuerdaten erfasst und schwups sank der Erstattungsbetrag auf € 500 !!! Ich denke nicht, dass wir zu wenig Lohnsteuer bezahlt haben, da wir beide fast gleich viel verdienen und dadurch beide die Steuerklasse 4 haben!! Ich bin zwar noch nicht ganz fertig mit der Eingabe, aber dass wir ohne die hohe Entfernungspauschale Steuern von ca. € 2.000 nachzahlen müssten, kann ich gar nicht glauben!!! War mir sicher, dass wir zumindest die komplette Pendlerpauschale erstattet bekommen!

    Und noch eine weitere Frage: Da mein Mann wie oben beschrieben Fernfahrer ist, hat er in seiner Lohnsteuerbescheinigung in Spalte 20 einen vierstelligen Betrag für "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" stehen. Lt. meinem Programm kann und muss ich das nicht angegeben, stimmt das?

    Vielleicht mal so pauschal: Wir verdienen zusammen ca. 44.300 Euro und haben zusammen € 4.430 LSt und Soli bezahlt also genau 10 %

    LG
    Julchen2011

    #2
    AW: Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

    Zitat von Julchen2011 Beitrag anzeigen
    ein anderes Programm (nicht Elster)
    Es gibt gar kein Programm mit dem Namen Elster. Ich geh davon aus dass auch Dein Programm Elster kann.


    Zitat von Julchen2011 Beitrag anzeigen
    aber dass wir ohne die hohe Entfernungspauschale Steuern von ca. € 2.000 nachzahlen müssten, kann ich gar nicht glauben!!!
    Musst Du auch nicht glauben, denn Du hasts ja wahrscheinlich schon ohne Entfernungspauschale probiert. Wie ist da dann das Ergebnis?


    Zitat von Julchen2011 Beitrag anzeigen
    War mir sicher, dass wir zumindest die komplette Pendlerpauschale erstattet bekommen!
    Das Finanzamt erstattet sowas nicht. Die Entfernungspauschale kann steuermindernd geltend gemacht werden. Bei 3.000 € Werbungskosten wirken sich 2.000 aus (1.000 wurden ja schon beim monatlichen Lohsnteuerabzug berücksichtigt). Es werden dann nicht 2.000 € erstattet, sondern zur Berechnung der Steuer unterstellt man ein um 2.000 € gemindertes Einkommen.


    Zitat von Julchen2011 Beitrag anzeigen
    Wir verdienen zusammen ca. 44.300 Euro und haben zusammen € 4.430 LSt und Soli bezahlt also genau 10 %
    Kommt mir spontan wenig vor. Hab aber jetzt nicht nachgeguckt.


    Zitat von Julchen2011 Beitrag anzeigen
    erschien auch noch ein Plus von fast € 3.000
    Was heißt eigentlich ein Plus? Ihr habt 4.430 € Lohnsteuer bezahlt und Euer Programm errechnet eine Einkommensteuer von 7.430, so dass Ihr 3.000 € nachzahlen müsst?

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      #3
      AW: Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

      Zitat von Julchen2011 Beitrag anzeigen
      Und noch eine weitere Frage: Da mein Mann wie oben beschrieben Fernfahrer ist, hat er in seiner Lohnsteuerbescheinigung in Spalte 20 einen vierstelligen Betrag für "steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" stehen. Lt. meinem Programm kann und muss ich das nicht angegeben, stimmt das?
      Doch die musst du angeben. Ergänzend dazu natürlich auch die als Werbungskosten abzugsfähigen Verpflegungsmehraufwendungen. Wenn du keine entsprechenden WK erklärst, wird im schlimmsten Fall die Erstattung des AG auf den Bruttoarbeitslohn draufgerechnet.


      Nachtrag: Der Steuereinbehalt passt von der Höhe her. Wenn ich das durchrechne mit einer Verteilung des BAL 22.300 / 22.000 und Steuerklasse 4/4 komme ich für 2015 auf eine voraussichtliche ESt von ca. 4.200 €.
      Hast du bei deiner Erklärung / Berechnung auch die Anlage Vorsorgeaufwand mit drin?
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 13.02.2015, 08:16.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

        Ich denke, hier ist der typische Denkfehler, der den Fragen hier entspricht von Menschen, die im laufenden Jahr den AG gewechselt haben, die erste LStB eingeben, sich über eine tolle Erstattung freuen, und dann die Ernüchterung folgt, wenn die zweite LStB eingegben wurde.

        Hier wurde zunächst die LStB des Mannes abgetippt, und dann berechnet. Das entspricht der Konstellation, dass jemand sich quasi wie ein Lediger vom AG hat besteuern lassen (Stkl 4), aber er ist in der Ehe Alleinverdiener. Dass da eine Megaerstattung rauskommt, liegt schon daran, dass nun der Grundfreibetrag des anderen Ehegatten ihm nun voll zufällt.

        Wenn nun beide exakt gleich viel verdienen, würde die berechnete Erstattung im Falle, dass beide keine WK oberhalb der Pauschale nachweisen, im Idealfall auf Null sinken, wenn dann auch noch die Daten der LStB des anderen Ehegatten eingegeben werden.

        Der einzig sinnvolle Vergleich ist, wenn die Erstattung verglichen wird, wenn beide LStB eingegeben wurde, einmal mit Angabe der Pendlerpauschale, dann ohne, wie es bereits hier gesagt wurde.

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          #5
          AW: Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Es gibt gar kein Programm mit dem Namen Elster. Ich geh davon aus dass auch Dein Programm Elster kann.


          na ja, mein Programm hat nicht den üblichen Aufbau einer Einkommenssteuerbescheinigung, es gibt z.B. keine Anlage, Spalte x sondern man wird einfach durchs Programm geführt und weiß gar nicht WO man jetzt überhaupt was einträgt. (Es ist das BILD-Programm)



          Musst Du auch nicht glauben, denn Du hasts ja wahrscheinlich schon ohne Entfernungspauschale probiert. Wie ist da dann das Ergebnis?


          nein hab ich nicht! Wie geschrieben war alles im grünen Bereich - sprich ne Erstattung von fast € 3.000 - solange nur die Daten meines Mannes erfasst waren und meine noch nicht...



          Was heißt eigentlich ein Plus? Ihr habt 4.430 € Lohnsteuer bezahlt und Euer Programm errechnet eine Einkommensteuer von 7.430, so dass Ihr 3.000 € nachzahlen müsst?


          plus heisst in diesem Fall "Rückerstattung" vom Finanzamt



          Mal ne ganz blöde Frage: Egal ob nun Steuerklasse 3/5 oder 4/4 - der monatliche Lohnsteuerabzug bzw. die Höhe dessen ist doch sicherlich schon in etwas das was das Finanzamt an Lohnsteuer bekommt, eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich ist doch Käse, dann sollte doch gleich der mtl. Abzug höher sein!! ???

          Ich denke ich geh lieber mal zur Lohnsteuerhilfe nicht dass ich hier nur durch Dummheit so viel nachzahlen muss!!!!!

          LG
          Julchen2011
          Zuletzt geändert von Julchen2011; 13.02.2015, 13:50.

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            #6
            AW: Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

            Zitat von Julchen2011 Beitrag anzeigen
            Mal ne ganz blöde Frage: Egal ob nun Steuerklasse 3/5 oder 4/4 - der monatliche Lohnsteuerabzug bzw. die Höhe dessen ist doch sicherlich schon in etwas das was das Finanzamt an Lohnsteuer bekommt, eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich ist doch Käse, dann sollte doch gleich der mtl. Abzug höher sein!! ???
            Bzgl. der Kombination 3/5 ist die Aussage falsch, da kann es durchaus zu Nachzahlungen kommen, deswegen dann ja auch Pflichtveranlagung.
            Bei 4/4 sollte es erstmal keine Nachzahlung geben.

            Allerdings erscheint es nach deinem ersten Beitrag immer noch so. als wenn du dir die Nachzahlung im 4stelligen Bereich zusammenphantasierst. Du sagst doch selber, dass eine Erstattung von 500€ am Ende steht.

            Die Idee, zu einem LHV zu gehen, ist nicht schlecht. Nicht, weil ich glaube, dass was anderes rauskommt, sondern weil die dir das anhand des Einzelfalls erklären.

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              #7
              AW: Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

              Zitat von neysee Beitrag anzeigen
              Bzgl. der Kombination 3/5 ist die Aussage falsch, da kann es durchaus zu Nachzahlungen kommen, deswegen dann ja auch Pflichtveranlagung.
              Bei 4/4 sollte es erstmal keine Nachzahlung geben.

              Allerdings erscheint es nach deinem ersten Beitrag immer noch so. als wenn du dir die Nachzahlung im 4stelligen Bereich zusammenphantasierst. Du sagst doch selber, dass eine Erstattung von 500€ am Ende steht.

              Die Idee, zu einem LHV zu gehen, ist nicht schlecht. Nicht, weil ich glaube, dass was anderes rauskommt, sondern weil die dir das anhand des Einzelfalls erklären.

              NICHT Nachzahlung im 4stelligen Bereich, sondern RÜCKERSTATTUNG. (Nur nochmal kurz: rein der Aufwand der Entfernungspauschale ergab schon eine Summe von 2.760 Euro bei über 9000 km! Da sind noch keine anderen Sachen eingerechnet, wie z.B. Versicherungen etc.)

              Aber anscheinend hab ich hier nen Denkfehler!

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                #8
                AW: Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

                2.700 Euro Werbungskosten heißt noch lange nicht, dass man diesen Betrag auch erstattet bekommt. Das wurde hier aber auch schon versucht dir zu erklären.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Pendlerpauschale usw. - generelle Frage!

                  Du schriebst:

                  eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich ist doch Käse, dann sollte doch gleich der mtl. Abzug höher sein!! ???

                  Ich denke ich geh lieber mal zur Lohnsteuerhilfe nicht dass ich hier nur durch Dummheit so viel nachzahlen muss!!!!!
                  Du beklagst dich also darüber, dass du nachzahlen sollst. Und zwar, weil du erst eine Steuererklärung für ein Ehepaar machst, in dem du nur das halbe Gehalt (Ehegatte A) erklärst, dich über eine tolle angebliche Rückerstattung freust, weil bei A dank Steuerklasse 4 nur der Grundfreibetrag für einen Ledigen berücksichtigt wurde, nun aber der Grundfreibetrag für zwei da ist, dann den Rest der Daten von Ehegatten B eingibst, und dich beschwerst, dass die 4stellige Rückerstattung weg ist, weil gemeinerweise der AG von B dank Steuerklasse 4 hier den Grundfreibetrag schon berücksichtigt hatte.

                  Genauso könnte ich auch behaupten, ich müsste auf mein Gehalt von August bis Dezember enorme Beträge nachzahlen, weil mir eine tolle Rückzahlung errechnet wird, wenn ich einfach nur meine Lohndaten von Januar bis Juli angebe, indem ich alle Beträge der Lohnsteuerbescheinigung halbiere.

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