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PV Anlage Einspeisevergütung Rest aus Vorjahr

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    PV Anlage Einspeisevergütung Rest aus Vorjahr

    Gut Tag,

    ich habe folgende Frage / Problem:

    Für die Gewinnberechnung benötigt man ja die Jahresabrechnung des Energieversorgers zum Beispiel für das Jahr 2014.

    Nun wurde aber der Zähler schon am 21.11.2013 abgelesen, somit bezieht sich meine Abrechnung vom 22.11.2013 bis zum 31.12 2014.

    Muss / Kann ich die Tage für das Jahr 2013 nun rausrechnen?

    Wenn ja wie?

    Für die Umsatzsteuer und die Einkommensteuer auf den Gewinn der Anlage ist das ja nicht ganz unerheblich, ob diese Tage mitberechnet werden oder nicht.

    Vielen Dank

    Viele Grüße
    Patrick

    #2
    AW: PV Anlage Einspeisevergütung Rest aus Vorjahr

    Bei der Einkommensteuer ist allein der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Lieferung des Stroms.

    Kommentar


      #3
      AW: PV Anlage Einspeisevergütung Rest aus Vorjahr

      Das bedeutet also, dass ich den gesamten Betrag der Jahresabrechnung nehme, egal welchen Zeitraum dieser umfasst?

      Gruß
      Patrick

      Kommentar


        #4
        AW: PV Anlage Einspeisevergütung Rest aus Vorjahr

        Die Frage wurde doch schon beantwortet.

        Bei der Einkommensteuer gilt das Zu-und Abflussprinzip nach Par. 11 EStG.
        Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung.
        Mfg

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