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Private Krankenversicherung und Studiengebühren

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    Private Krankenversicherung und Studiengebühren

    Hallo ihr Lieben,
    ich schildere mal kurz das Anliegen:
    Ich bin privat Versichert. In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter 28. "Beiträge zur privaten KV und PV" ein Betrag von 113 Euro.
    Auf den Bögen der Steuererklärung 2013 habe ich kein exakt entsprechendes Gegenstück in der "Anlage Vorsorgeaufwand" gefunden.
    Trage ich das unter Punkt 31 bzw. 350 "Beiträge zur Krankenversicherung" ein? Oder gebe ich da vielleicht meine aufaddierten Monatsbeiträge für die KV an, die ich selbst zahle?
    Und muss ich noch andere Angaben unter "Beiträge zur privaten KV und PV" machen? Ich wüsste nicht, wo ich die entsprechenden Daten fände.

    Dann eine zweite Sache: Die Studienbeiträge für das Jahr kann ich einfach aufaddieren und unter "Aufwendungen für Berufsausbildung" unter 200 im Mantelbogen angeben?

    Ich habe mich erstmal, um alles zusammen zu kriegen und zu orientieren, an den Bögen entlanggehangelt und werde das dann in ElsterFormular online übertragen. ich gehe davon aus, dass das dort ähnlich aufgebaut sein wird, wie auf Papier.

    Beste Grüße aus Münster!
    Kathie

    #2
    AW: Private Krankenversicherung und Studiengebühren

    Zeile 28 der LStB hat reinen Informationscharakter und kommt nicht in die ESt-Erklärung.

    Die Beiträge zur PKV müssen nach Basis- und Wahlanteil aufgesplittet werden, wie, teilt dir deine PKV gerne mit.

    Wenn die Studienkosten Ausbildungskosten sind, kommen sie als Sonderausgaben in den Hauptvordruck, sind sie Werbungskosten, in Anlage N.

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      #3
      AW: Private Krankenversicherung und Studiengebühren

      ... teilt dir deine PKV gerne mit.
      Diese Mitteilung müsste bis Ende Februar eigentlich automatisch kommen. Bis dahin müssen die Beitragsdaten (Ohne Beiträge für Wahlleistungen) elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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