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Anwaltskosten für Mieter

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    Anwaltskosten für Mieter

    Hallo, habe eine Frage,

    Wo kann ich die Kosten einer Räumungsklage gegen 1 Mieter, für einen Anwalt eintragen, ist das möglich ??

    Danke schon mal

    #2
    AW: Anwaltskosten für Mieter

    Wie kommst Du darauf, dass das nicht die Anlage V sein könnte ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Anwaltskosten für Mieter

      Kommt ganz darauf an, warum die Räumungsklage erfolgt ist.

      Bei Räumungsklage wegen anschließender Privatnutzung ist das ganze nirgendswo einzutragen.
      Zuletzt geändert von Elster-Tester; 27.02.2015, 13:18.
      Mfg

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        #4
        AW: Anwaltskosten für Mieter

        Räumungsklage wegen nicht zahlender Miete u. Nebenkosten seit September 14

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          #5
          AW: Anwaltskosten für Mieter

          Zitat von waldgeist Beitrag anzeigen
          Räumungsklage wegen nicht zahlender Miete u. Nebenkosten seit September 14
          Naja, dann sind es unstrittig Werbungskosten.
          Einzutragen in der Anlage V.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Anwaltskosten für Mieter

            Ganz herzlichen Dank

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