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Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

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    Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

    Hallo,
    bei meinem neuen Arbeitgeber sind die Verflegungszuschüsse nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Soweit ich das gelesen habe kann ER sich davon befreien lassen.

    Wie trage ich dann die Auswärtstätigkeiten in die Steuererklärung ein bzw. muss ich die überhaupt eintragen?

    danke

    #2
    AW: Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

    Hallo

    Anlage N Auswärtstätigkeiten Zeilen 49ff
    Wenn du Geld zu verschenken hast, brauchst du natürlich nichts eintragen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

      Soweit ich das gelesen habe kann ER sich davon befreien lassen.
      Das ist richtig.

      Wie trage ich dann die Auswärtstätigkeiten in die Steuererklärung ein bzw. muss ich die überhaupt eintragen?
      Wie sonst auch in die Anlage N bei Auswärtstätigkeiten. Lohnt aber nur, wenn dein AG dir nicht alle Kosten steuerfrei erstattet hat.

      Da der Beitrag hier unter "Allgemein" gestartet wurde, weiß niemand, mit welchem Steuerprogramm du arbeitest.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

        Ich habe kein Geld zu verschenken,. da das Geld nicht in der LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG steht kann es auch bei nicht angabe der reisetätigkeit nicht mit versteuert werden.
        Ich hatte auch noch keinen Arbeitgeber der diese Kosten nicht Steuerfrei erstattet.


        Ich nutze im übrigen steuersparerklärung2015.

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          #5
          AW: Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

          Guten Tag,
          irgendwie ist mir der letzte Eintrag unerklärlich, was soll das aussagen......
          Beachte aber, das es unter den Finanzverwaltungen Kontrollmitteilungen gibt und wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuer(außen)Prüfung hat, kann es zu Nachfragen bei deinem Finanzamt kommen und dann ist Kacke am dampfen.............
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

            irgendwie ist mir der letzte Eintrag unerklärlich, was soll das aussagen......
            Das ist doch einfach zu verstehen: Es lohnt sich für ihn nicht, Aufwendungen geltend zu machen, da ihm alle Aufwendungen von seinen AG erstattet wurden. Es käme 0 raus.


            Beachte aber, das es unter den Finanzverwaltungen Kontrollmitteilungen gibt und wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuer(außen)Prüfung hat, kann es zu Nachfragen bei deinem Finanzamt kommen und dann ist Kacke am dampfen.............
            Das verstehe ich nun wieder nicht. Mein früherer AG hatte sich auch von der Aufzeichnung der Reisekosten im Lohnkonto befreien lassen. Wir hatten alle 3 Jahre eine Lohnsteueraußenprüfung. Was soll da passieren?

            Wenn die steuerfreien Reisekostenerstattungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, passiert da rein gar nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              AW: Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

              Hallo,
              @Charlie24
              Wo hat der TE erwähnt, dass er ZITAT:Es lohnt sich für ihn nicht, Aufwendungen geltend zu machen, da ihm alle Aufwendungen von seinen AG erstattet wurden".
              ME- kein Eintrag auf der elektr. Bescheinigung- keine Erstattung des AG, die in der Erklärung einzutragen wäre.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Verflegungszuschüsse nicht in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten

                Das ergibt sich indirekt aus diesen Sätzen:

                da das Geld nicht in der LOHNSTEUERBESCHEINIGUNG steht kann es auch bei nicht angabe der reisetätigkeit nicht mit versteuert werden.
                Ich hatte auch noch keinen Arbeitgeber der diese Kosten nicht Steuerfrei erstattet.
                Man muss das natürlich schon zweimal lesen1
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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