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Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen (LSB 16 )

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    Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen (LSB 16 )

    Hallo!,

    ich hoffe jemand kann mir helfen

    Wo oder wie eingebe ich das Doppelbesteuerungsabkommen (als in meine Lohnsteuerbescheinigung), wenn ich nicht im Ausland gearbeitet habe?

    Gruß!

    #2
    AW: Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen (LSB 16 )

    Wenn du nicht im Ausland gearbeitet hast, dann ist der Lohn ganz normaler Arbeitslohn und in Deutschland zu besteuern.
    Zeile 6 oder 20.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen (LSB 16 )

      Danke für die Antwort!

      Als ich in meine Lohnsteuerbescheinigung eine Eintrag in Feld 16 habe, mine Frage ist wie fülle ich die Anlage-N AUS wenn ich nicht im Ausland gearbeitet habe (weil ich Anschrift und Anzahl der Kalendertage im Ausland gefüllt muss).

      Gruß

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        #4
        AW: Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen (LSB 16 )

        Sorry, aber so ganz ohne Sachverhalt kann dir niemand hier helfen.

        Wenn dir dein Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung einen nach DBA steuerfreien Arbeitslohn bescheinigt hat, so wird dies wohl auch einen Grund haben.
        Da du diesen nicht zu kennen scheinst, würde ich an deiner Stelle mal im Lohnbüro nachfragen, was es mit diesem Eintrag auf sich hat.

        Ansonsten wäre der Betrag aus Zeile 16 zum Bruttoarbeitslohn in Zeile 3 hinzuzurechnen und du müsstest die Einkommensteuer darauf nachentrichten.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar


          #5
          AW: Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen (LSB 16 )

          Hallo,

          Mir wurde klar, dass der Betrag in Zeile 16 sind Aktienoptionen (von den USA), weiß jemand wie man ausländische Aktienoptionen hinzufügen?

          MFG

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