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Lohnsteuer und überschrittener Grundfreibetrag - anteilige Berechnung?

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    Lohnsteuer und überschrittener Grundfreibetrag - anteilige Berechnung?

    Hallo miteinander,
    eine sicherlich schnell zu klärende Frage, die ich aber nach einer halbstündigen Recherche doch noch nicht abschließend klären konnte.
    Wird die Lohnsteuer, sofern der Bruttoarbeitslohn den Grundfreibetrag überschreitet (eventuelle Abzüge berücksichtigt), für den gesamten Bruttolohn fällig, oder nur für den um den Grundfreibetrag verminderten Betrag?
    Hintergrund und Beispiel:
    Im letzten Jahr wurde ein Bruttoarbeitslohn von ca 20000€ erzielt. Sind nun für den gesamten Lohn von 20000€ Lohnsteuern zu zahlen, oder nur für den "bereinigten" Betrag von 11646€ ( 20000€ - 8354€ (Grundfreibetrag 2014)).

    Vielen Dank

    #2
    AW: Lohnsteuer und überschrittener Grundfreibetrag - anteilige Berechnung?

    Es wird immer der komplette Bruttolohn der Lohnsteuer unterworfen, egal ob 5000 oder 50000€. Nur berücksichtigt die Lohnsteuertabelle Grundfreibetrag genauso wie Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale.

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