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Anlage V Ermittlung der Herstellungs und Anschaffungskosten

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    Anlage V Ermittlung der Herstellungs und Anschaffungskosten

    Hallo,
    ich hänge gerade an meiner Steuererklärung und komm nicht ganz klar mit der Ermittlung der HK/Anschaffungskosten bei Anlage V.
    Wir haben ein neues Haus gebaut und unser altes Haus seit Oktober 2014 vermietet.
    Unser vermietetes Haus wurde im Jahr 1994 von uns umgebaut. Die alten Rechnungen für den Umbau habe ich noch. Diese kann
    ich ja meines Erachtens als Herstellungskosten ansetzen und mit 2% Afa absetzen. Nun hat aber auch mein Schwiegervater die
    eine oder andere Rechnung bezahlt - kann ich diese Rechnungen auch ansetzen - wohl eher nicht oder ?

    Dann noch eine zeitliche Abgrenzungsfrage. Ich habe unser altes Haus ja erst ab Oktober vermietet. Die Grundsteuerrechnung,
    Wohngebäudeversicherung und Müllgebühren werde ich als Nebenkosten in Anlage V geltend machen (im Gegenzug ja auch als Umlage
    als Einnahme - allerdings nach Zuflussprinzip erst in 2015 da ich nur einmal die Nebenkostenabrechnung lt. Mietvertrag im Folgejahr erstelle).
    Frage: Kann ich die Nebenkosten einfach anteilig für 2014 pro Monat ermitteln und mal drei (Vermietung ab Oktober) nehmen ?

    Danke im Voraus

    #2
    AW: Anlage V Ermittlung der Herstellungs und Anschaffungskosten

    Alle Fragen betreffen steuerliche Themen und haben mit ELSTER nichts zu tun.

    Zu Herstellungskosten gibt es im Internet genug Aufsätze und auch das Prinzip mit Zu- und Abfluss von Einnahmen und Werbungskosten wird dort erklärt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage V Ermittlung der Herstellungs und Anschaffungskosten

      Glückliche Mieter. Ich muss die Umlage schon monatlich zusammen mit der Miete zahlen

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        #4
        AW: Anlage V Ermittlung der Herstellungs und Anschaffungskosten

        Glückliche Mieter. Ich muss die Umlage schon monatlich zusammen mit der Miete zahlen
        Ob die wirklich glücklich sind, weiß man zwar erst, wenn die Nebenkostenabrechnung auf dem Tisch liegt. Wenn aber die Heizkosten direkt von den Mietern getragen werden, wie das bei Vermietung eines kompletten Hauses durchaus üblich ist, geht es da nicht um so große Summen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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