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    KindesUnterhalt

    Hallo

    mein Partner hat im Jahr 2014 Unterhalt an seine 2 kinder gezahlt, hat aber kein Kinderfreibetrag gehabt und auch kein kindergeld bekommen. Soweit ich mich durch internet gelesen habe, sollte man demnach auch das Kindesunterhalt steuerlich absetzen können.
    Kann mir jemand sagen welches Formular und in welcher zeile man das eintragen muß?

    LG

    #2
    AW: KindesUnterhalt

    Zitat von dropsi2811 Beitrag anzeigen
    Hallo

    mein Partner hat im Jahr 2014 Unterhalt an seine 2 kinder gezahlt, hat aber kein Kinderfreibetrag gehabt und auch kein kindergeld bekommen. Soweit ich mich durch internet gelesen habe, sollte man demnach auch das Kindesunterhalt steuerlich absetzen können.
    Kann mir jemand sagen welches Formular und in welcher zeile man das eintragen muß?

    LG
    Info:

    http://www.familien-wegweiser.de/weg...did=38510.html

    Kommentar


      #3
      AW: KindesUnterhalt

      der link verwirrt mich jetzt und sagt mir auch nciht aus welches Formular ich verwenden muß.
      noch mal nachgefragt..... heisst das jetzt wenn die Ex frau für beide Kinder 1 kinder freibetrag bekommen hat und Kindergeld wahrscheinlich auch dazu, aber der unterhaltszahlende Vater kein Kindergeld udn kein Kinderfreibetrag hatte, das er dann doch nciht unterhat absetzen kann?
      ich hatte das eigentlich auf mehrerren seiten so gelesen das er das könne, wenn er weder kindergeld noch freibetrag hatte.

      LG

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        #4
        AW: KindesUnterhalt

        Wenn er Unterhalt zahlt, dann hat er für seine minderjährigen Kinder auch Anspruch auf einen halben Kinderfreibetrag und damit kann der gezahlte Kindesunterhalt steuerlich nicht berücksichtigt werden.
        Ob der halbe Kinderfreibetrag in der Steuererklärung des Vaters berücksichtigt wurde (Anlage Kind) ist hierbei unerheblich.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          AW: KindesUnterhalt

          Wenn das Kind minderjährig ist, dann hast du Anspruch auf das halbe Kindergeld.
          An wem das Kindergeld ausgezahlt wird, ist steuerlich nicht relevant.
          Vermutlich wird es mit dem Kindesunterhalt verrechnet.

          Steuerlich geltend machen, kannst du den Unterhalt nicht

          Was du machen kannst, ist die Anlage Kind hinzufügen, dann wird geprüft, ob Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
          Mfg

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            #6
            AW: KindesUnterhalt

            Ja den Anspruch hat er, hatte aber dennoch nciht den Kinderfreibtrag gehabt. Deshalb wurde er jetz auch beim finanzamt beantragt und ab januar 2015 eingetragen. also vorher wie gesagt kein vorteil durch kinderfreibetrag gehabt.

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              #7
              AW: KindesUnterhalt

              Hallo,

              wie schon geschrieben:
              Ist kein Kinderfreibetrag eingetragen, holt man sich den Vorteil durch Abgabe der Steuererklärung.
              Die muss man natürlich machen und abgeben.

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: KindesUnterhalt

                Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                Ist kein Kinderfreibetrag eingetragen, holt man sich den Vorteil durch Abgabe der Steuererklärung.
                Die muss man natürlich machen und abgeben.
                Hallo,
                wenn aber der Partner einen Freibetrag eintragen lässt, ist die Abgabe im nächsten Jahr ohne Wahl ein Muss.
                Zuletzt geändert von Basteltyp; 17.03.2015, 10:00. Grund: Formulierung
                Gruß, Basteltyp

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                  #9
                  AW: KindesUnterhalt

                  @Basteltyp

                  Seit wann löst denn bitte schön der Merker für ein Kind in ELSTAM eine Pflichtveranlagung aus?

                  Nur echte Freibeträge führen zu einer Pflichtveranlagung. Die Berücksichtigung eines Kindes nicht.... die wirkt sich beim Lohnsteuerabzug eh nur auf den Soli und ggf. KiSt aus.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: KindesUnterhalt

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    @Basteltyp

                    Seit wann löst denn bitte schön der Merker für ein Kind in ELSTAM eine Pflichtveranlagung aus?
                    hierauf bezogen ist meine Aussage falsch.
                    Gruß, Basteltyp

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