Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Verpfl

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Verpfl

    Hallo,

    da ich Zeitarbeiter bin, darf man ja bei den Fahrten für Auswärtstätigkeiten sich die Hin- und Zurück Strecke berechnen lassen. Ging bis jetzt immer durch.
    Nun kam Post das ich die Fahrten genau angeben soll wie die sich zusammen setzen mit Nachweis???
    Ich fahre wie gewohnt meine Strecke jeden Tag, ab und zu auch zu der Zeitarbeitsfirma wenn man hin kommen soll, die außerhalb meiner Stadt liegt.
    Was genau soll ich denn nun angeben? Einfach nur die Strecke zu meinen Arbeitsort? Das klingt fast so als ob man mir nun doch nur die Einfache Strecke berechnet. Laut "google" :-D zählt das bei Zeitarbeitern ja anders.

    Weiterhin gab es ein Punkt bei Elster, wo da steht ob man mehr als 8h entfernt ist bei Auswärtstätigkeiten. Diese kann man max. 3 Monate angeben. Also hab ich diesen Punkt mal mit ausgefüllt.
    Nun will das Finanzamt auch einen Nachweis. Hab ich den Punkt falsch verstanden? Trägt man da nur was ein wenn die Zeitarbeitsfirma einen Mehraufwendungen für Verpflegung bezahlt bei über 8h? Dann habe ich den Punkt falsch verstanden. Die bezahlen ja nix.

    #2
    AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

    Zitat von Tracid81 Beitrag anzeigen
    Was genau soll ich denn nun angeben?
    Ich halte es nicht für zielführend, im Arbeitgeber-Unterforum eines Softwareforums nachzufragen, welche Nachweise das Finanzamt in einem Einzelfall von einem Arbeitnehmer sehen möchte. Ansprechpartner sollte hier das Finanzamt sein.

    Kommentar


      #3
      AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

      ok vielleicht kam die Frage falsch rüber..

      was ich wissen wollte, ob es falsch ist wenn ich als Zeitarbeiter Hin- und Rückweg auf Arbeit oder auch mal Termine beim AG die Strecke angebe oder man als Zeitarbeiter auch nur den einfachen Weg angeben darf. Die andere Frage war ja ob ich den Punkt bei Elster mit den Mehraufwendungen falsch verstanden habe, das man etwa nur da was eintragen darf, wenn der AG Verpflegungsmehraufwand bezahlt halt und nicht wenn man nix erhalten hat.

      PS: Arbeitgeberunterforum? Dachte ich bin bei den Arbeitnehmer Forum...

      Kommentar


        #4
        AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

        Zitat von Tracid81 Beitrag anzeigen
        Dachte ich bin bei den Arbeitnehmer Forum...
        Aber jetzt hast Du nochmal nachgeguckt, gell?

        https://www.elster.de/anwenderforum/...g-(ElsterLohn)

        Kommentar


          #5
          AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

          ja wurde verschoben, meine Frage dennoch nicht beantwortet
          Man sollte in der Schule einen mal bei bringen wie man eine richtige Steuererklärung ausfüllt und nicht Astronomie, Chemie was 99% der Menschen nie wieder brauchen.....das kapiert ja heutzutage kaum noch einer wenn man sich einfach nicht auskennt mit den Steuererklärungen

          Kommentar


            #6
            AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

            Die Regeln zum Thema "Auswärtstätigkeit" haben sich ab 2014 in wesentlichen Punkten geändert. Und aus der "regelmäßigen Arbeitsstätte" ist eine "erste Tätigkeitsstätte" geworden.

            Letztere kann auch ein Zeitarbeiter haben und deshalb will das Finanzamt Nachweise bzw. Einzelaufstellungen haben. Wir im Forum brauchen nichts von dir und wir können dir dabei auch nicht helfen!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

              Habe als ich die Steuererklärung gemacht habe, im Forum extra die Punkte gesucht, waren aber von 2014. Wenn du sagst es hat sich geändert ok. Das wusste ich nicht. Darum habe ich doch die Frage nur hier rein gestellt.

              Also nehmen wir an man arbeitet seit 2013 über eine Zeitarbeitsfirma bei einen Betrieb. Man war also 2014 immer in der gleichen Firma. So wie ich es verstanden habe, zählt dies dennoch bei Zeitarbeitern als Auswärtstätigkeit, da nicht garantiert ist das man die Arbeitsstelle auch wechselt.
              Also darf man in diesem Fall nur noch die einfache Strecke angeben oder Hin- und Rückfahrt. Bzw. auch wenn man immer mal in die Zeitarbeitsfirma fahren soll wegen irgendwelchen Angelegenheiten, Arzttermin etc oder nicht?

              Und füllt man den Punkt mit Mehraufwendungen für Verpflegung nur aus wenn die Firma einen das bezahlt hat oder füllt man diesen aus, wenn man keine Verpflegungsaufwendungen erhalten hat?

              Kommentar


                #8
                AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

                Das ganze ist nicht so einfach!

                Mehraufwendungen für Verpflegung kann man nur bei Auswärtstätigkeiten geltend machen. Also muss zunächst geklärt werden, ob die Firma, an die du ausgeliehen warst, deine erste Tätigkeitsstätte war oder nicht.

                Es gibt ein umfangreiches Schreiben mit Beispielen auch für Zeitarbeiter:

                http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1

                Ob Zeitarbeiter durch die Neuregelung ihre früheren Privilegien verlieren, hängt stark davon ab, wie die Zuweisung konkret erfolgt ist. Auch jetzt kann Zeitarbeit nach wie vor als Auswärtstätigkeit gelten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

                  ok das ist etwas komplizierter. Die Firma war meine erste Arbeitsstätte. Ende 2014 hat die ZA Firma dann mich an eine neue ZA Firma übergeben mit allen drum und dran, bin aber weiter dort gewesen in den Betrieb wo ich arbeite.
                  Und da ich immer gelesen habe hier das Zeitarbeiter generell unter Auswärtstätigkeit fallen, dachte ich das dies mit Hin- und Rückfahrt weiterhin so gilt, statt nur einfache Strecke.
                  Nur das mit den Mehraufwendungen war für mich neu der Punkt und wusste nicht wie man den verstehen soll. Da bei Elster nur da steht "mehr als 8h auswärts arbeiten am Tag.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

                    Ende 2014 hat die ZA Firma dann mich an eine neue ZA Firma übergeben mit allen drum und dran, bin aber weiter dort gewesen in den Betrieb wo ich arbeite
                    Der Arbeitgeberwechsel hat aber mit der Frage, ob du dem Betrieb, in dem du tatsächlich arbeitest, dauerhaft zugeordnet bist, nichts zu tun. Die Beispiele für Zeitarbeiter findest du ab Randnummer 13 des verlinkten Schreibens.

                    Wenn dieser Betrieb deine erste Tätigkeitsstätte wäre, kannst du das mit dem Mehraufwand für Verpflegung sowieso vergessen, gleich, wie lang du von zu Hause weg warst.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

                      ok dann wäre die erste Frage schon mal beantwortet. Also würde das heißen für die Zukunft (und wie ich es früher hatte) wenn man im Jahr die Firmen wo man eingesetzt ist mehrfach wechselt, wäre dies möglich?

                      Ok und die andere Frage mit der Fahrtstrecke? Zählt dies als Auswärtstätigkeit das Hin- und Rückfahrt angerechnet werden dürfen oder auch nur als einfache Strecke?

                      http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/p...s-pendeln.html

                      weil da steht bis 2014..also heißt für mich bis Ende 2014...

                      PS: ach nee heißt bis Ende 2013...toll
                      Zuletzt geändert von Tracid81; 30.03.2015, 22:32.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

                        Erste Tätigkeitsstätte heißt automatisch nur Entfernungspauschale und keine Reisekosten
                        Mfg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Nachweis für Fahrten Auswärtstätigkeit bei Zeitarbeit und Mehraufwendungen für Ve

                          Also würde das heißen für die Zukunft (und wie ich es früher hatte) wenn man im Jahr die Firmen wo man eingesetzt ist mehrfach wechselt, wäre dies möglich?
                          Wir reden nicht über ein Jahr, sondern über eine dauerhafte Zuordnung, die bei einer zeitlich limitierten Zuordnung von eindeutig unter 48 Monaten nach wie vor nicht gegeben ist.

                          Du musst selbst wissen, wie dein damaliger Arbeitgeber die Dauer deines Einsatzes im Jahr 2013 bestimmt hat. Wurdest du dem Betrieb bis auf "weiteres zugewiesen" oder für "voraussichtlich 3 Jahre" oder was auch immer.

                          Wir wissen das nicht und können dir insoweit auch nicht helfen. Wir könnten es im nachhinein auch nicht ändern. Verstanden?
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X