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Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

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    Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

    Hallo Leute,

    ich habe meine Freundin überredet endlich mal ihre Lohnsteuererklärung für das Jahr 2014 zu machen, da ich davon überzeugt war dass sie etwas zurückerstattet bekommt. Jetzt muss Sie laut Finanzamt 14,01€ zahlen. Laut meiner Berechnung mit der Elster-Software müsste sie allerdings eine Rückzahlung von 72,50€ bekommen.

    Kann mir vielleicht jemand sagen was Sie falsch gemacht hat?

    Sie ist eine Supermarktangestellte und hat sonst keine anderen Einkünfte. Bei Vorsorgeaufwand 11 hatten wir NEIN angekreuzt. Ich weiß auch nicht ob das richtig ist oder nicht.
    Hier sind die Daten von Ihrem Arbeitgeber:

    3 Bruttolohn: 21.351 €
    4 Einbehaltene Lohnsteuer: 1.895 €
    5 Solidaritätszuschlag: 91,27 €

    22a Arbeitgeberanteil RV: 2.014 €
    23a Arbeitnehmeranteil RV: 2.014 €

    25 Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV: 1.679 €
    26 Arbeitnehmerbeiträge zur PV: 272 €
    27 Arbeitnehmerbeiträge zur ArbeitslosenV: 320€


    Bei dem Steuerbescheid des Finanzamts taucht z.B. der Betrag von 320€ (Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung) nirgendswo auf obwohl das bei der Elstersoftware eingegeben wurde.

    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.

    Liebe Grüße
    Michael

    #2
    AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

    Guten Abend,
    legen Sie die Elsterberechnung und den Bescheid nebeneinander und suchen die Abweichungen.
    Warum in Zeile 11 NEIN? Die Frage ist doch nun wirklich ganz eindeutig und wird auch ausführlich in der Zeile 11 erläutert, hier gehört ein Kreuz bei JA
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

      Stimmt denn der Einkommensteuer-(nicht Lohnsteuer-!)bescheid mit der Elster-Berechnung überein, wenn Ihr in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand das Kreuz richtig setzt?

      EDIT: Kontierung war schneller

      Kommentar


        #4
        AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

        Ja oder nein, das frage deine feundin!
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

          Wenn ich die hier veröffentlichten Daten in einen Lohnsteuerrechner West für 2014 mit der Lohnsteuerklasse 1 eingebe, wäre schon zu wenig Lohnsteuer einbehalten worden.

          Da das normalerweise nicht vorkommt, schlage ich eine Überprüfung der gemachten Angaben vor.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

            Hallo,

            vielen Dank für die Antworten!!!

            Sobald ich bei 11 JA ankreuze kommt genau das gleiche raus wie bei dem Steuerbescheid vom Finanzamt, dh sie müsste dann 14€ nachzahlen.

            Wann muss man denn da JA und wann NEIN ankreuzen, kann das vielleicht jemand erklären?

            Was ich auch nicht verstehe, ich habe auch die Steuerklasse 1 und bisher habe ich immer etwas zurückerstattet bekommen. Bei meinen Arbeitskollegen mit der selben Steuerklasse ist dies ebenso der Fall.


            Liebe Grüße
            Michael

            Kommentar


              #7
              AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

              Hallo,

              >>Wann muss man denn da JA und wann NEIN ankreuzen, kann das vielleicht jemand erklären?
              Ja, weil ihr Arbeitgeber durch seinen Anteil einen steuerfreien Zuschuss stellt.

              >>Was ich auch nicht verstehe, ich habe auch die Steuerklasse 1 und bisher habe ich immer etwas zurückerstattet bekommen. Bei meinen Arbeitskollegen mit der selben Steuerklasse ist dies ebenso der Fall.

              Die Steuerklasse dient nur für den Arbeitgeber als Richtschnur zum Abzug der monatlichen Lohnsteuer.
              Mit der Einkommensteuer wird dann "Kassensturz" für das Jahr gemacht.
              Sind dessen Lebensumstände und Eintragungen auf den Cent gleich?
              Gruß, Basteltyp

              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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                #8
                AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

                Ok, aber woran weiß man das mit dem Zuschuss?

                Ich war z.B. letztes jahr kein mal Krankgeschrieben, und sie war mindestens ein Tag krankgeschrieben. Kann das ein oder der Grund sein? Bei mir kommt z.B. das gleiche raus, egal ob ich JA oder Nein ankreuze.

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                  #9
                  AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

                  weil bei einem ganz normalen Arbeitnehmerverhältnis, der Arbeitgeber dazu gesetzlich verpflichtet ist.
                  (kennt denn keiner Tante G.....le?)

                  Welche Steuersoftware errechnet da keine Unterschiede?
                  Gruß, Basteltyp

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                    #10
                    AW: Steuererklärung falsch berechnet? Laut FA Nachzahlung

                    Hallo Michael,

                    Ihre Zahlen, bzw. die Ihrer Freundin stimmen nicht, bzw, sind unvollständig.

                    Bei einem steuerpflichtigen, und der Einfach halber auch sozialversicherungpflichtigem Brutto iHv 21351 EUR beträgt
                    bei einem Satz von 9,45 v.H. der AG/AN-Anteil RV 2017 EUR - - - okay,
                    bei einem Satz von 8,20 v.H. der AN-Anteil KV 1750 EUR,
                    bei einem Satz von 7,90 v.H. der AN-Anteil KV 1686 EUR - - - ja (?),
                    bei einem Satz von 1,275 v.H. der AN-Anteil PV 272 EUR - - - okay,
                    bei einem Satz von 1,50 v.H. der AN-ANteil AV 320 EUR - - - okay.

                    Der ermäßigte Satz von 7,90 v.H. in der KV gilt in 2014 aber nur für Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben,
                    Dies sind in dem Fall Ihrer Freundin aber nur:
                    - Unständig Beschäftigte, welche ab 01.08.2009 die Erklärung gegenüber der Krankenkasse unterlassen haben oder
                    - Erwerbsminderungsrentner

                    Wie kam Ihre Freundin zu dem ermäßigtem Beitragssatz in der KV?
                    Mit freundlichen Grüßen
                    gez. D. Cremer

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                      #11
                      AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

                      ELSTER! Also bei meiner Steuererklärung ist es jedenfalls so. Ich habe es gerade nochmal mit meiner Steuererklärung neu berechnet. Egal ob JA oder NEIN, es kommt exakt der selbe Betrag raus.

                      Ich blicke irgendwie auch nichts ganz durch.


                      Das sind die Daten der Steuerfestsetzung vom Finazamt meiner Freundin:


                      Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
                      21.315€

                      -1000€ Werbungskosten

                      Gesamtbetrag der Einkünfte
                      20.315€

                      Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 4.029€
                      davon 78% 3.143€
                      ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung 2.014€
                      verbleiben 1.129€

                      Beiträge zur Krankenversicherung inkl. etwaiger Zusatzbeiträge 1.748€
                      ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG 69€

                      Verbleiben 1.679€
                      Beiträge zur Pflegeversicherung 272€

                      Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1.951€

                      Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen 3.080€
                      Sonderausgaben Pauschbetrag 36€

                      EINKOMMEN / ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN 17.199€
                      Festzusetzende Einkommensteuer 1.896€

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

                        Zitat von MasterM Beitrag anzeigen
                        ELSTER! Also bei meiner Steuererklärung ist es jedenfalls so. Ich habe es gerade nochmal mit meiner Steuererklärung neu berechnet. Egal ob JA oder NEIN, es kommt exakt der selbe Betrag raus.

                        Ich blicke irgendwie auch nichts ganz durch.


                        Das sind die Daten der Steuerfestsetzung vom Finazamt meiner Freundin:


                        Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
                        21.315€

                        -1000€ Werbungskosten

                        Gesamtbetrag der Einkünfte
                        20.315€

                        Summe der Altersvorsorgeaufwendungen 4.029€
                        davon 78% 3.143€
                        ab Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung 2.014€
                        verbleiben 1.129€

                        Beiträge zur Krankenversicherung inkl. etwaiger Zusatzbeiträge 1.748€
                        ab Kürzungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz 4 EStG 69€

                        Verbleiben 1.679€
                        Beiträge zur Pflegeversicherung 272€

                        Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG 1.951€

                        Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen 3.080€
                        Sonderausgaben Pauschbetrag 36€

                        EINKOMMEN / ZU VERSTEUERNDES EINKOMMEN 17.199€
                        Festzusetzende Einkommensteuer 1.896€
                        Bei Dir ja, und was sagt Deine Freundin? siehe Beitrag Nr. 1 ???
                        Gruss (S)stiller
                        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
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                        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                          #13
                          AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

                          Bei mir JA & NEIN alles gleich ->WIESO?

                          Bei ihr, JA 14€ Steuerschuld
                          Bei ihr, NEIN 72€ Rückzahlung

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

                            Du kannst deine Einkommenssituation nicht mit der deiner Freundin vergleichen oder verdient ihr beide exakt dasselbe?

                            Bei euch beiden ist jedenfalls JA einzutragen.
                            Mfg

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                              #15
                              AW: Steuererklärung falsch Berechnet? Laut FA nachzahlung

                              Sie präsentieren immer nur die Daten Ihrer Freundin.
                              Nennen Sie doch einmal eigene Daten, so könnte man versuchen das Kuriosum nachzustellen.

                              ***hatte einer ähnliche Gedanken...
                              Gruß, Basteltyp

                              ***Rückmeldung kann auch anderen Benutzern helfen***
                              ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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