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Online-Steuererklärung ohne Belege und Bescheinigungen?

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    Online-Steuererklärung ohne Belege und Bescheinigungen?

    Hallo,
    ich bin Gehaltsempfänger mit geringen Ersparnissen und habe bisher Elster ohne Authentifizierung online übermittelt, ausgedruckt, Belege beigefügt und als Papier abgegeben. Meine geringen Ersparnisse sind auf 4 Kreditinstitute verteilt, weshalb ich immer eine schriftliche Übersicht beifügte. Weiter legte ich die 4 Zinsbescheinigungen und Kopien der Haftpflichtversicherung sowie Jugendherbergsbeitrags bei.

    Kann ich meine Steuererklärung (ehemals Lohnsteuerjahresausgleich) auch Online mit Authentifizierung ohne zusätzliche Belege einsenden?

    Im voraus vielen Dank für eine den aktuellen gesetzlichen Bestimmung entsprechende Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    agro

    #2
    AW: Online-Steuererklärung ohne Belege und Bescheinigungen?

    Zitat von agro Beitrag anzeigen
    Hallo,
    Kann ich meine Steuererklärung (ehemals Lohnsteuerjahresausgleich) auch Online mit Authentifizierung ohne zusätzliche Belege einsenden?

    Im voraus vielen Dank für eine den aktuellen gesetzlichen Bestimmung entsprechende Antwort.
    Mit freundlichen Grüßen
    agro
    Hallo,
    natürlich ja!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Online-Steuererklärung ohne Belege und Bescheinigungen?

      ... ohne zusätzliche Belege einsenden?
      Wenn die Anlage KAP wie bisher beigefügt werden soll, müssen die Steuerbescheinigungen der Banken nach wie vor im Original an das Finanzamt geschickt werden.

      Die anderen Belege müssen nicht vorgelegt, aber bis zur Unanfechtbarkeit des Steuerbescheids aufbewahrt werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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