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ausschließlich ausländische Einkünfte des Ehepartners

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    ausschließlich ausländische Einkünfte des Ehepartners

    Liebe Forum-Mitglieder,

    es geht um meine Einkommensteuererklärung für 2014.

    Ich habe im letzten Jahr geheiratet und möchte meine Frau und mich gern zusammen veranlagen.
    Meine Frau ist in Rumänien angestellt und arbeitet seit 09/2014 remote (Home-Office) von Deutschland aus. Die Situation erschwerend hat sie schwangerschaftsbedingt in Rumänien eine mit unserem Mutterschutzgeld ähnliche Leistung in 2014 erhalten. Unser Kind kam erst in diesem Jahr auf die Welt. Leistung in jeglicher Form vom deutschen Staat erhält sie nicht.

    Zwischen Rumänien und Deutschland besteht ein DBA und wenn ich alles richtig verstanden habe, dann unterliegen Ihre Einkünfte in Rumänien dem Progresssionsvorbehalt.
    Wo und wie gebe ich ihre Einkünfte an? Ist hier das Butto- oder das Nettoeinkommen relevant? Wie verhält es sich mit dem Umrechnungskurs? Summiere ich ihre 12 Monatsbezüge und verwende den aktuell gültigen Umrechnungskurs oder muss ich das Monat für Monat umrechnen und versuchen den "damals" gültigen Umrechnungskurs zu ermitteln?

    Vielen Dank vorab für Eure Unterstützung!
    Gern korrigiert meine Wortwahl, damit ich mich in Zukunft genauer ausdrücken kann.

    #2
    AW: ausschließlich ausländische Einkünfte des Ehepartners

    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen gestattet!

    Mit dem ELSTER-Projekt haben die gestellten Fragen nichts zu tun, deswegen wird hier kaum jemand helfen können.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: ausschließlich ausländische Einkünfte des Ehepartners

      Okay, das ist dann zwar schade, aber nachvollziehbar.

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