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Erbitte Hilfe zur Zeile 28 im Lohnsteuerbescheid.

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    Erbitte Hilfe zur Zeile 28 im Lohnsteuerbescheid.

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. In meinem Lohnsteuerbescheid ist in Zeile 28 eine Mindestvorsorgepauschale vermerkt, jedoch weiß ich nicht, wie ich diese absetzen kann. Denn privat versichert bin ich nicht, und meine Krankenkassenbeiträge bezahle ich selbstständig. In der Anlage Vorsorgeaufwendungen habe ich kein passendes Feld gefunden, denn auf Seite 2 lassen sich in Zeile 31/32 nur tatsächlich geleistete Beiträge absetzen (ich wüsste auch nicht, was ich in welche Zeile eintragen müsste, da ich nur einen Gesamtbetrag habe und nicht weiß, wie sich dieser zusammensetzt).

    Kann ich die Mindestvorsorgepauschale überhaupt absetzen? Mir wurde gesagt, dass ich diese als Sonderausgaben geltend machen kann, jedoch scheiden sich da in sämtlichen Foren die Geister, so zumindest mein Gefühl.

    Deswegen wollte ich mich hier zusätzlich schlau machen. Wenn dieser Betrag absetzbar ist, wo muss ich ihn denn eintragen?

    Ich hoffe dass jemand Licht ins Dunkle bringen kann.

    Danke und freundliche Grüße,

    Jana

    #2
    AW: Erbitte Hilfe zur Zeile 28 im Lohnsteuerbescheid.

    Einen Lohnsteuerbescheid gibt es nicht.

    Vermutlich meinst du die Lohnsteuerbescheinigung, die du vom Arbeitgeber erhalten hast.

    Die Mindestvorsorgepauschale ist nur eine Information für dich, was im Lohnsteuerabzugsverfahren unterm Jahr berücksichtigt wurde.

    In deiner Einkommensteuererklärung kannst du in der Anlage Vorsorgeaufwand die tatsächlich gezahlten Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

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      #3
      AW: Erbitte Hilfe zur Zeile 28 im Lohnsteuerbescheid.

      Die Zeile 28 der Jahreslohnsteuerbescheinigung kannst du beim ausfüllen der Einkommensteuererklärung ignorieren.
      In die Anlage Vorsorgeaufwand kommen nur die Beiträge die du tatsächlich geleistet hast und welche dir von deiner KV bescheinigt wurden.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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        #4
        AW: Erbitte Hilfe zur Zeile 28 im Lohnsteuerbescheid.

        Zitat von Jane.JovVas Beitrag anzeigen
        Kann ich die Mindestvorsorgepauschale überhaupt absetzen? Mir wurde gesagt, dass ich diese als Sonderausgaben geltend machen kann, jedoch scheiden sich da in sämtlichen Foren die Geister, so zumindest mein Gefühl.

        Deswegen wollte ich mich hier zusätzlich schlau machen. Wenn dieser Betrag absetzbar ist, wo muss ich ihn denn eintragen?
        Bei der Einkommensteuer absetzbar sind die tatächlich gezahlten Sozialversicherungsbeiträge, die in den anderen Zeilen der LStB stehen.

        Die in der Zeile 28 angegebene Vorsorgepauschale wurde vom AG aufgrund Gesetz beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Ist diese Höhe als die Summe aus dem AN-Beitrag zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, erwächst hieraus die Pflicht zur Abgabe der ESt-Erklärung.

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          #5
          AW: Erbitte Hilfe zur Zeile 28 im Lohnsteuerbescheid.

          Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe! Dann weiß ich jetzt was zu tun ist

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