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Nachzahlung der Pendlerpauschale ermitteln

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    Nachzahlung der Pendlerpauschale ermitteln

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Steuererklärung mit einem Programm, was Elster unterstützt gemacht. Nun kann ich für nächstes Jahr meine Daten drin lassen und mehr oder weniger übernehmen, ABER:

    - Ich habe von meinem Arbeitgeber eine Erhöhung meiner Fahrtkosten angeboten bekommen. Ich fahre aktuell 35km (pro Fahrt). 35 x 0,30€ = 10,50. Diese 10,50€ kriege ich allerdings direkt für die Hin- und Rückfahrt ausgezahlt.

    Meine große Sorge bzgl. der Steuererklärung für nächstes Jahr: Nachzahlung? Oder muss ich nichts nachzahlen, weil mir genau dieser Betrag zusteht?

    (Ich habe im Programm die Pendlerpauschale mal aus Spaß auf 10.000 und mehr erhöht und es hat nichts an dem Endbetrag geändert, was mich irgendwie stutzig macht?)

    Viele liebe Grüße und danke!

    #2
    AW: Nachzahlung der Pendlerpauschale ermitteln

    Dein Arbeitgeber kann die nur das an Fahrtkosten steuerfrei auszahlen, was steuerrechtlich zulässig ist. Was darüber hinausgeht, muss entweder pauschal durch den AG versteuert werden oder durch dich. Das sieht man dann aus der Lohnsteuerbescheinigung

    Eigentlich kann es deshalb deswegen nicht zu einer Nachzahlung kommen, aus anderen Gründen natürlich schon.

    Deine "große Sorge" verstehe ich ehrlich gesagt nicht wirklich, mehr Fahrtkosten vom AG zu bekommen ist doch immer ein Geschäft, bekanntlich liegen die Steuersätze ja nicht bei 100%.

    All deine Fragen haben im Übrigen mit dem Projekt Elster eigentlich gar nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Nachzahlung der Pendlerpauschale ermitteln

      Zitat von Kiraboy Beitrag anzeigen
      10.000 und mehr
      Kilometer? Euro?

      Wie hoch ist denn das zu versteuernde Einkommen bei 10.000?

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        #4
        AW: Nachzahlung der Pendlerpauschale ermitteln

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Dein Arbeitgeber kann die nur das an Fahrtkosten steuerfrei auszahlen, was steuerrechtlich zulässig ist. Was darüber hinausgeht, muss entweder pauschal durch den AG versteuert werden oder durch dich. Das sieht man dann aus der Lohnsteuerbescheinigung
        steuerrechtlich heißt die oben von mir genannte Rechnung?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Das sieht man dann aus der Lohnsteuerbescheinigung
        meinst du Punkt 18?

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Eigentlich kann es deshalb deswegen nicht zu einer Nachzahlung kommen, aus anderen Gründen natürlich schon.

        Deine "große Sorge" verstehe ich ehrlich gesagt nicht wirklich, mehr Fahrtkosten vom AG zu bekommen ist doch immer ein Geschäft, bekanntlich liegen die Steuersätze ja nicht bei 100%.

        All deine Fragen haben im Übrigen mit dem Projekt Elster eigentlich gar nichts zu tun.
        Welche anderen Gründe?

        Das PRoblem ist, dass ich vor der Wahl stehe, dass entweder mein Stundengehalt minimal erhöht wird oder mein Fahrtgeld. Ich möchte nun gerne die Pro und Cotras ausrechnen.

        Hast du vollkommen Recht und ich bitte um Entschuldigung um ein zudrücken der Augen

        @ L. E. Fant:

        30.023,18 und die 10k waren € die ich testweise als PEndlerpauschale eingetragen habe.

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          #5
          AW: Nachzahlung der Pendlerpauschale ermitteln

          Zu dem Thema findet man (fast) alle unter dem Suchbegriff "steueroptimierte Zusatzleistungen für Arbeitnehmer".

          Es rechnet sich im Übrigen auch für den Arbeitgeber!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Nachzahlung der Pendlerpauschale ermitteln

            du meinst hier?

            http://www.steuerberater-tenspolde.d...leistungen.pdf

            ich finde da keinen Punkt, der mir meine Frage beantwortet bzw. mir sagen kann, wie ich meine Nachzahlung errechnen kann bzw. ob überhaupt. Sehe da nur einen Punkt inkl. Dienstwagen etc. was bei mir nicht zutrifft.

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              #7
              AW: Nachzahlung der Pendlerpauschale ermitteln

              Normalerweise kommt da keine Nachzahlung. Es gibt unter dem genannten Suchbegriff auch deutlich mehr als einen Artikel.

              Es geht um das Thema Fahrtkostenerstattung und die habe ich bei vielen dieser Artikel auch als "Goodie" gefunden, von der AN und AG steuerlich und/oder auch bei Sozialabgaben profitieren.

              Du wolltest doch herausfinden, ob eine minimale Stundenlohnerhöhung besser ist als eine verbesserte Fahrtkostenerstattung und dafür geben die Informationen im Netz durchaus etwas her.

              Du kannst ja deinen individuellen Grenzsteuersatz selbst ganz einfach mit deinem Steuerprogramm ausrechnen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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