Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pendlerpauschale und Verpflegungsmehraufwand 2015

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Pendlerpauschale und Verpflegungsmehraufwand 2015

    Hallo

    Seit 2015 gelten die Pauschalen für Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstelle nur für maximal 3 Monate. In meinem Falle war die Auswärtstätigkeit deutlich länger. Dazu habe ich folende Fragen:

    Gebe ich dann dennoch die volle Anzahl der Tage für die Auswärtstätigkeit an, und es werden automatisch nur 3 Monate berücksichtigt?

    Wie werden dann die verbleibenden Tage (die über die 3 Monate hinaus gehen) erfasst? Bekommt man dafür dann die einfache Pendlerpauschale (und keine Verpflegungspauschale) ? Wie ist dies im Formular einzutragen?

    Danke und Gruß,
    Timmi

    #2
    AW: Pendlerpauschale und Verpflegungsmehraufwand 2015

    Zitat von Timmi1
    Seit 2015 gelten die Pauschalen für Auswärtstätigkeiten an derselben Tätigkeitsstelle nur für maximal 3 Monate.
    Die Dreimonatsfrist für die Anerkennung von Verpflegungspauschalen gibt es nicht erst seit 2015, sondern schon immer.

    Gebe ich dann dennoch die volle Anzahl der Tage für die Auswärtstätigkeit an, und es werden automatisch nur 3 Monate berücksichtigt?
    Für Verpflegungspauschalen sind pro Einsatzstelle nur die ersten 3 Monate anzugeben.

    Wie werden dann die verbleibenden Tage (die über die 3 Monate hinaus gehen) erfasst? Bekommt man dafür dann die einfache Pendlerpauschale (und keine Verpflegungspauschale) ?
    Nach Ablauf der 3 Monate gibt es keine Verpflegungspauschalen mehr. Die Fahrtkosten sind nicht auf 3 Monate beschränkt und können für den gesamten Zeitraum berücksichtigt werden.

    Wie ist dies im Formular einzutragen?
    Die Fahrtkosten sind in der Anlage N (Bereich Entfernungspauschale, sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorhanden ist bzw. Auswärtstätigkeit, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt) einzutragen. Verpflegungspauschalen werden ebenfalls auf der Anlage N (Zeilen 52 ff.) beantragt.
    UserElster

    Kommentar


      #3
      AW: Pendlerpauschale und Verpflegungsmehraufwand 2015

      Danke für die schnelle Antwort.

      Wenn es nur noch eine "erste Tätigkeitsstätte" gibt, wieso kann man denn unter Punkt 31/35 in Anlage N mehrere Einträge erstellen?

      ..., wo doch alles andere automatisch "Auswärtstätigkeiten" sind, die nur unter Punkt 49 ff. einzutragen sind. Und an jener müsse keine genauen Angaben zu Orten und Wegstrecken gemacht werden, sondern nur die errechneten Gesamtkosten!?

      An der Mehrzahl an Tagen habe ich beim Kunden vor Ort und nicht am Sitz meiner Firma gearbeitet. Gilt somit der Kundensitz automatisch als "erste Tätigkeitsstätte" und die Arbeit dort entsprechend NICHT als "Auswärtstätigkeit"?

      Danke und Gruß

      Kommentar


        #4
        AW: Pendlerpauschale und Verpflegungsmehraufwand 2015

        Zitat von Timmi1 Beitrag anzeigen
        Wenn es nur noch eine "erste Tätigkeitsstätte" gibt, wieso kann man denn unter Punkt 31/35 in Anlage N mehrere Einträge erstellen?
        Es kann immer nur eine erste Tätigkeitsstätte geben. Diese kann sich jedoch im Lauf des Jahres ändern.

        Kommentar


          #5
          AW: Pendlerpauschale und Verpflegungsmehraufwand 2015

          ..., wieso kann man denn unter Punkt 31/35 in Anlage N mehrere Einträge erstellen?
          Man kann nicht nur den Arbeitgeber wechseln oder dauerhaft versetzt werden, man kann auch während des Jahres umziehen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X