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Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

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    Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, ich habe in der Steuererklärung 2012 vergessen, die Zeile 11 auszufüllen bzw. habe ich dort 0 eingetragen und gleichzeitig bei Zeile 10 "...unmittelbar begüngstigt" angekreuzt.
    Heute habe ich meinen Riester Jahresunterlagen bekommen und habe festgestellt, dass mir für das Jahr 2012 die Zulage gestrichen wurde mit der Begründung ich gehöre nicht zum Kreis der förderberechtigten Personen.

    Ich habe laut Jahresmeldung der Sozialversicherung Jahr 2011 aber ein Bruttojahreeinkommen von 30T€ gehabt.

    Meine Fragen sind, hängt das zusammen,die fehlerhaften Steuererklärung und die Rückforderung der ZfA?

    Bzw. wie bekomme ich meine Zulage zurück?

    Ich hoffe mir kann Jemand helfen, ich bin ehrlich verzweifelt.

    #2
    AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

    Meiner Meinung nach haben Einnahmen im Vorjahr in Höhe von Null keine negative Auswirkung auf die Zulage. Es bleibt also nur als Lösung beim Anbieter oder der Zulagestelle anzurufen und nachzufragen. Mit Elster hat das jedenfalls nichts zu tun.

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      #3
      AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Meiner Meinung nach haben Einnahmen im Vorjahr in Höhe von Null keine negative Auswirkung auf die Zulage. Es bleibt also nur als Lösung beim Anbieter oder der Zulagestelle anzurufen und nachzufragen. Mit Elster hat das jedenfalls nichts zu tun.
      Wozu ist dann diese Zeile überhaubt gut?

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        #4
        AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

        Davon hängt der Anspruch auf die Zulage ab.

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          #5
          AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

          Na dann ist es doch klar, das ich die Zulage nicht erhalten bzw. dass sie zurückgefordert wurde. Gibt es irgendwo eine Dokumtation zu dieser Zeile? Ich möchte das direkt meinem Anbieter mitteilen.

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            #6
            AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

            Ach so, ja, stimmt. Wenn Du 2012 weniger als 60 Euro einbezahlt hast dann gibt es keine Zulage bei einem Vorjahreseinkommen von Null.

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              #7
              AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

              Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
              Ach so, ja, stimmt. Wenn Du 2012 weniger als 60 Euro einbezahlt hast dann gibt es keine Zulage bei einem Vorjahreseinkommen von Null.
              Was macht eigentlich ein Azubi der ja nicht verpflichtet ist eine Steuererklärung abzugeben um die Zulange zu erhalten?

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                #8
                AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

                So wie Du: Zulageantrag ausfüllen.

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                  #9
                  AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

                  Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                  So wie Du: Zulageantrag ausfüllen.
                  Aber warum wird bei mir das über Zeile 11 abgeprüft, aber bei beim Azubi nur über den Zulagen Antrag?

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                    #10
                    AW: Anlage AV / Rückforderung d. die ZFA

                    Irgendwie geht das etwas quer, finde ich:

                    Die Zulage wird ALLEIN über den Zulagenantrag beim Anbieter beantragt, keine Ausnahmen, fertig. Ob Jemand für 2012 zulagenberechtigt ist oder nicht, richtet sich danach, ob Jemand für 2012 rentenversicherungspflichtig ist oder nicht oder Beamter, um mal die wichtigsten Fälle zu nennen. Wenn die ZfA die Zulage nicht gewährt oder sie zurückfordert und das ist Deiner Ansicht nach falsch, dann muss der Einspruch dagegen bei der ZfA erfolgen.

                    Die Zulagenhöhe richtet sich nach den einnahmen des Vorjahres, also 2011.

                    Die Anlage AV ist nur dafür da zu prüfen, ob der Sonderausgabenabzug mehr bringt als die Zulage (Günstigerprüfung). Die Angaben dort dienen zur Berechnung des gegenzurechnenden ANSPRUCHS auf Zulage, eine direkte Verknüpfung mit den ZfA-Daten besteht nicht. Erst Monate bis Jahre später bekommt das Finanzamt ggf. Rückmeldung, wenn die Daten abweichen und dann korrigiert das Finanzamt den Einkommensteuerbescheid.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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