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Seltsame Lohnsteuerberechnung bei 4/4 bzw. Einzelveranlagung 4/4

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    Seltsame Lohnsteuerberechnung bei 4/4 bzw. Einzelveranlagung 4/4

    Vorab Info:
    Wir haben letztes Jahr im September geheiratet(jetzt 4/4), vorher beide 1/1, ich bin letztes Jahr aus der Kirche ausgetreten, wirksam ab Sept(09)2014, meine frau ist noch in der Kirche.

    Elster Formular berechnet irgendwie Falsch...
    Oder ich bin zu doof...
    Bei Zusammenveranlagung:


    Festgesetzt werden | 10.236,00 | 741,54 | 562,98 | |
    | Abzug vom Lohn | | | | |
    | des Ehemanns | -5.574,00 | -283,93 | -306,50 | |
    | Abzug vom Lohn | | | | |
    | der Ehefrau | -3.316,00 | -298,33 | -176,56 | |
    | verbleibende Beträge | 1.346,00 | 159,28 | 79,92 | 1.585,20


    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
    Bruttoarbeitslohn . . . . . . . . . . . . . . . . . 36.336 . . . . . 27.176
    ab
    Werbungskosten
    Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    Entfernungspauschale für 167 Tage
    Wege mit PKW
    137 Tage x 28 km x 0,30 EUR 1.150,80
    30 Tage x 38 km x 0,30 EUR 342,00
    zusammen . . . . . . 1.493
    Entfernungspauschale . . . . . . . 1.493
    insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -1.493
    Entfernungspauschale (Ehefrau) für 218 Tage
    Wege mit PKW (Ehefrau)
    152 Tage x 9 km x 0,30 EUR 410,40
    66 Tage x 10 km x 0,30 EUR 198,00
    zusammen . . . . . . . 609
    Entfernungspauschale . . . . . . . 609
    insgesamt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -609
    Beiträge zu Berufsverbänden . . . . . . . . . . . -307 . . . . . . -203
    Aufwendungen für Arbeitsmittel . . . . . . . . . . -300 . . . . . . -290
    Reisekosten bei Auswärtstätigkeiten . . . . . . -2.435
    übrige Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . -16 . . . . . . -36
    Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038
    Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038 . . . . . 57.823
    Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . 31.785 . . . . . 26.038 . . . . . 57.823
    Sonderausgaben
    ab unbeschränkt abziehbare Sonderausgaben
    im Kalenderjahr 2014 geleistete
    Zuwendungen nach § 10b Abs. 1 EStG . . . . . 60
    im Veranlagungszeitraum abziehbar . . . . . . . . . . . . . 60 . . . . . 60
    gezahlte Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 583
    ab erstattete Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 0 . . . . 583
    Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 583
    Summe der unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . -643
    Einkommen / zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57.180
    Berechnung der Einkommensteuer
    zu versteuern nach dem Splittingtarif. . . . . . . . . 57.180 . . . . . . . . . . . . . . 10.236
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
    Berechnung der Kirchensteuer
    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
    auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.118
    davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
    für die Monate Januar bis August . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307,08
    auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.118
    davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
    für die Monate Januar bis August . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307,08
    auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.246
    davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
    für die Monate September bis Dezember . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127,38
    Berechnung des Solidaritätszuschlags

    festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
    Bemessungsgrundlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
    davon 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 562,98
    Steuerbelastung
    Ihre Einkommensteuerbelastung ( 10.236,00 €) bezogen auf das
    zu versteuernde Einkommen ( 57.180 €) beträgt 17,90 %.
    Dabei wurde bereits vorher für die Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens der
    Gesamtbetrag der Einkünfte ( 57.823 €) um abziehbare Aufwendungen
    (z. B. Vorsorgeaufwendungen u. a.) in Höhe von insgesamt 643 € gemindert








    Bei Einzelveranlagung:

    Ich:

    Festgesetzt werden | 4.359,00 | 261,54 | 239,74 | |
    | Abzug vom Lohn | -5.574,00 | -283,93 | -306,50 | |
    | verbleibende Beträge | -1.215,00 | -22,39 | -66,76 | -1.304,15

    Meine Frau(War bis April2014 noch Azubi):

    Festgesetzt werden | 4.256,00 | 383,04 | 234,08 | |
    | Abzug vom Lohn | -3.316,00 | -298,33 | -176,56 | |
    | verbleibende Beträge | 940,00 | 84,71 | 57,52 | 1.082,23 |

    sehr Seltsam... hat jemnad eine Erklärung?Einen Ansatz zur Lösung?
    Oder bin ich zu doof?
    Zuletzt geändert von djhardcoore; 26.04.2015, 16:41.

    #2
    AW: Seltsame Lohnsteuerberechnung bei 4/4 bzw. Einzelveranlagung 4/4

    Zitat von djhardcoore Beitrag anzeigen
    Vorab Info:
    Wir haben letztes Jahr im September geheiratet, vorher beide 1/1, ich bin letztes Jahr aus der Kirche ausgetreten, wirksam ab Sept(09)2014, meine frau ist noch in der Kirche.

    Elster Formular berechnet:
    Was?????????
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Seltsame Lohnsteuerberechnung bei 4/4 bzw. Einzelveranlagung 4/4

      Jetzt ist es wieder da :-)

      Liebe Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Seltsame Lohnsteuerberechnung bei 4/4 bzw. Einzelveranlagung 4/4

        Und ihr habt beide weder Renten- noch Krankenversicherungsbeiträge entrichtet?

        Ich verweise auf meine Signatur!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Seltsame Lohnsteuerberechnung bei 4/4 bzw. Einzelveranlagung 4/4

          Zitat:
          festzusetzende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.236
          auf den kirchenangehörigen Ehemann entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.118
          davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
          für die Monate Januar bis August . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307,08
          auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.118
          davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
          für die Monate Januar bis August . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 307,08
          auf die kirchenangehörige Ehefrau entfallen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.246
          davon 9 v.H. evangelische Kirchensteuer
          für die Monate September bis Dezember . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127,38 Zitat Ende.

          Bzgl. Kirchensteuer:
          10236 x 9% = 921,34
          931,34 /12 x 8 = 614,22

          921,34
          -614,22
          = 307,12

          Sieht m.E. richtig aus. Die Cent ergeben sich durch Rundungen.
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Seltsame Lohnsteuerberechnung bei 4/4 bzw. Einzelveranlagung 4/4

            Vielen lieben Dank; ) Das war der Fehler!

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