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Verpflegungsmehraufwand 2014

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    Verpflegungsmehraufwand 2014

    Hallo,
    ich arbeite als Rettungsassistent im Rettungs- und Krankentransportdienst und habe Schichten von 8 - 12 Stunden. Nun habe ich in meiner Einkommenssteuererklräung für 2014 den Verpflegungemehraufwand benatragt (2013 wurde er genehmigt). Dieses Jahr wurde meinem Antrag allerdings eine Absage erteilt, mit der Begründung, dass meine Rettungswache meine erste Tätigkeitsstätte sei und ich von dieser nicht mehr als 8 Stunden täglich abwesend sei. Ich hatte zusätzlich der Steuererklärung eine Erklärung beigefügt, aus der hervorgeht, dass ich als Mitarbeiter z. B. bei Verlegungen von Patienten über 8 Stunden teilweise nicht auf meiner Wache bin und zusätzlich gibt es eine Dienstanweisung, die es mir untersagt, meine Wache während des Dienstes anzufahren, da sie sich nicht in meinem Wachgebiet befindet. Daher bin ich meiner Meinung nach über 8 Stunden von meiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Ich hab darufhin Einspruch eingelegt und nach erneuter Prüfung wieder eine Ablehnung bekommen. Ist das so richtig?
    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    #2
    AW: Verpflegungsmehraufwand 2014

    Richtig ist auf alle Fälle, dass sich die Gesetzgebung ab 2014 geändert hat. Es würde mich aber sehr wundern, wenn du schon eine Einspruchsentscheidung der Rechtsbehelfstelle des FA für 2014 hast. Warte die einfach ab.

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