Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abitur ->Berufsausbildung ->Bachelorstudium ->Masterstudium Frage

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abitur ->Berufsausbildung ->Bachelorstudium ->Masterstudium Frage

    Hallo Leute,

    bekanntermaßen lässt sich das Zweitstudium ja als Werbungskosten absetzen und das Erststudium nur bis maximal 6000 Euro als Sonderausgaben.
    Ich bin gerade daran meine Lohnsteuererklärung rückwirkend bis 2011 zu erledigen und habe eine Frage zu meinem Fall.

    Nach dem Abi habe ich erst mal eine 3 jährige Berufsausbildung (2005-2008) gemacht, danach Bachelorstudium (2008-2012) und dann Masterstudium (2012-2013).
    Kann ich jetzt schlicht mein Bachelor- und Masterstudium als Werbungskosten absetzen, weil ich eine Ausbildung gemacht habe?

    Ich habe das hier auf der Seite aufgegriffen:

    http://www.steuernsparen.de/tipps-zu...dium?showall=1

    Was ich mich da genau frage ist, wenn ich ich meine Berufsausbildung in dem Fall als meine Erstausbildung anerkennen lasse und mein Bachelorstudium dann als Zweitstudium, was ist dann mein Masterstudium? Drittstudium? Ich habs nicht ganz geblickt...

    Vielen Dank für euren Rat!

    Grüße Patrick

    #2
    AW: Abitur ->Berufsausbildung ->Bachelorstudium ->Masterstudium Frage

    2010 und früher ist schon verjährt. Da bist du wohl zu spät.
    Für die 2011er Erklärung hast du bis zum 31.12.15 Zeit, dann ist auch die verjährt.

    Aber grundsätzlich hättest du m.E. Recht.

    Dein "Drittstudium" zählt auch zu den Werbungskosten.
    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 29.04.2015, 21:29.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Abitur ->Berufsausbildung ->Bachelorstudium ->Masterstudium Frage

      Für 2008-2010 kannst Du noch einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen. Der Bundesfinanzhof hat ein entsprechendes Urteil gerade gestern veröffentlicht. Vorausgesetzt natürlich, dass es bei Dir für diese Jahre noch keine Bescheide irgendwelcher Art gibt, denn dazu hast Du nichts gesagt.

      In den Steuererklärungen gehören natürlich aber auch deine Einnahmen etc. !
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Abitur ->Berufsausbildung ->Bachelorstudium ->Masterstudium Frage

        Hey,

        ich dachte ich kann nur die letzten 4 Jahre rückwirkend machen, deshalb habe ich bewusst ab 2011 gestartet. Mit den Einnahmen ist klar. Soll ich dann bei Abgabe meiner Steuererklärung zum Nachweis meiner Berufsausbildung einfach mein Gesellenbrief in Kopie anhängen oder wie wollen die Finanzbeamten das gerne haben?

        Kommentar


          #5
          AW: Abitur ->Berufsausbildung ->Bachelorstudium ->Masterstudium Frage

          Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
          Für 2008-2010 kannst Du noch einen Antrag auf Verlustfeststellung stellen. Der Bundesfinanzhof hat ein entsprechendes Urteil gerade gestern veröffentlicht. Vorausgesetzt natürlich, dass es bei Dir für diese Jahre noch keine Bescheide irgendwelcher Art gibt, denn dazu hast Du nichts gesagt.

          In den Steuererklärungen gehören natürlich aber auch deine Einnahmen etc. !
          Hallo Picard777,
          hast Du ein AZ?
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

          Kommentar


            #6
            AW: Abitur ->Berufsausbildung ->Bachelorstudium ->Masterstudium Frage

            Gute Morgen,

            eine andere Frage zu meiner Sache habe ich da noch. Und zwar habe ich während meinem Master Studium ebenfalls an der Hochschule als Assistent gearbeitet und Geld verdient.

            Wenn ich jetzt Fahrtkosten zum Studienort abrechnen will, war mein Plan das gemäß Dienstreisenpauschale zu machen, so dass ich auch den Hin- und Rückweg berechnen kann.

            Jetzt weiß ich nicht wie ich das trennen soll, da ich ja im Prinzip jeden Tag sowohl zum studieren als auch zum arbeiten hin gefahren bin. Die Fahrten zählen ja nur einfach, soweit ich weiß.
            Jemand ein Tipp der da funktioniert?

            Kommentar


              #7
              AW: Abitur ->Berufsausbildung ->Bachelorstudium ->Masterstudium Frage

              Zitat von stiller Beitrag anzeigen
              Hallo Picard777,
              hast Du ein AZ?
              IX R 22/14, hier die PM: http://www.bundesfinanzhof.de/presse...er%3d0030%2f15

              Mal sehen, ob der Gesetzgeber darauf nicht noch reagiert ...
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X