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Merkwürdiges Steuerbescheid

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    Merkwürdiges Steuerbescheid

    Hallo Jungs,

    ich habe eine Steuererklärung für 2013 angereicht, weil ich im diesem Jahr mehr Werbungskosten als Einkommen hatte. Ihr wollte mir einen Verlust bescheinigen lasse um es in den folgenden Jahren zu nutzen.

    Jetzt mit das Finanzamt den Verlust bescheinigt ihn jedoch komplett für das Jahr 2012 aufgebracht, obwohl ich im diesem Jahr kaum Steuer bezahlt habe.

    Wieso machen die das, kann das jemand verstehen?

    MfG

    #2
    AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

    Weil sie in das Gesetz geschaut haben, in § 10d Abs. 1 EStG. Und da steht drinnen, dass ein RÜCKtrag zu erfolgen HAT, es sei denn Du beantragst KONKRET in Höhe von x EURO, dass soweit kein Rücktrag erfolgen soll, sondern ein VORtrag. Da Du den Antrag offensichtlich nicht gestellt hast, konnte das Finanzamt also gar nicht anders.

    Solange die Einspruchsfrist noch nicht rum ist, kannst du das noch korrigieren.

    P.S.: Es gibt auch Mädels. Und noch Andere.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

      Hallo,

      danke für die Hilfe.

      Wo genau soll ich es im Elster eintragen? Das aus dem Verlust ein Vortrag werden soll und kein Rücktrag.

      Ich dachte es reicht im Hauptformular einzukreuzen: "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages".
      Zuletzt geändert von AGaver6371; 08.05.2015, 05:58.

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        #4
        AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

        Hallo,

        du musst einen Einspruch einreichen.
        Die Erklärung ist ja schon bearbeitet worden.
        Du hättest bei einem Verlustvortrag die Zeile 93, Seite 4 im HV ankreuzen müssen.
        Lies mal dazu die Eingabehilfe.
        Bei einem Verlustvortrag des ganzen Verlustes hättest du eine -0- eintragen müssen.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

          Ja jungs, ihr habt recht.

          Was ich nicht verstehe jedoch, wieso sagen, die der Verlust aus 2013 ist komplett aufgebracht? Obwohl ich 2012 kaum Steuer bezahlen musste. Da müsste auf jeden Fall noch was übrig bleiben. Wieso ist der Rest verloren gegangen?

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            #6
            AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

            Vor- oder zurückgetragen wird eigentlich kein Verlust, sondern nur ein negativer "Gesamtbetrag der Einkünfte" (bitte den GENAUEN Begriff im Bescheid 2013 suchen !). Und dieser wird, wenn kein anderer Antrag gestellt wird, vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2012 abgezogen bis im Extremfall auf 0. Ob die Einkommensteuer 2012 vorher schon 0 € betrug oder ob sich das groß auswirkt, ist egal. Das selbe "Problem" hast Du übrigens auch in Verlustvortragsjahr 2014, OHNE dass Du da abweichende Anträge stellen kannst.

            Beispiel:

            Sachverhalt: Einkommensteuer 2012+2013+2014 je 0 €, Gesamtbetrag der Einkünfte 2012 8.000 €, 2013 -8.000 €, 2014 8.000 €

            In diesem Fall wirkt sich im Ergebnis der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus 2013 auf keinem Fall irgendwie aus:

            Bei vollem Rücktrag nach 2012 bleibt die Steuer 2012 unverändert, der Verlust ist aber weg.

            Bei vollem Vortrag nach 2014 bleibt die Steuer 2014 unverändert, der Verlust ist aber weg.

            Bei z.B. hälftigem Vor- und Vortrag bleibt die Steuer 2012+2014 unverändert, der Verlust ist aber weg.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

              Hallo Junge,

              da der Verlust NICHT nur bis zum Grundfreibetrag zurück getragen wird, sondern theoretisch bis -0-.
              Beispiel.

              Du hattest 2013 einen Verlustvortrag von 5000 €
              Deine Einkünfte betrugen 2012 9ooo €.
              Du hast in Zeile 93 nichts eingetragen. Also werden 5000 € zurück getragen.
              Hättest du in Zeile 93 einen Betrag von 996 eingetragen (bis zum Grundfreibetrag von 8004 in 20129 wäre der Rest auf 2014 vorgetragen worden.
              Du hättest die restlichen Steuern von 2012 zurück bekommen und einen Vortrag für 2014 erhalten.
              Aber durch Einspruch kannst du das noch ändern.
              Einspruchsfrist beträgt 4 Wochen

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

                Hallo,

                indem, wie schon erwähnt, du die Zeile 93 auf Seite 4 des Hauptvordrucks ausfüllst (Elsterformular)
                Leider sagst du nicht, womit du deine erklärung gemacht hast

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

                  Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  indem, wie schon erwähnt, du die Zeile 93 auf Seite 4 des Hauptvordrucks ausfüllst (Elsterformular)
                  Leider sagst du nicht, womit du deine erklärung gemacht hast

                  Gruß FIGUL
                  Ich benutze Elster.

                  Ja mit Zeile 93 hab ich es verstehen. Da kann ich entschieden wieivel von meinen Verlusten zurückgetragen werden sollen.

                  Aber wie sie es mit dem Verlustvortrag aus? Was ist wenn ich im nächsten Jahr nur minimale Einnahme habe, wie verhindere ich dass der komplette sehr hohe Verlustvortrag wieder komplett verbraucht wird?

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                    #10
                    AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

                    Hallo,

                    gar nicht
                    siehe Beitrag von Picard777 #6
                    Gruß FIGUL

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                      #11
                      AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

                      Stell dir vor

                      Negative Einküfte von 2013 = - 7000
                      Einküfte in 2014 = 8.400
                      Grundfreibetrag in 2014 ist jedoch = 8.354

                      Wie verhindere dass das Finanzamt in 2014 meine kompletten 7000 Verlustvorträge anwendet, obwohl ich NUR 46 (8400-8354) Werbungskosten brauche?

                      Wird der Verlustvortrag vielleicht erst genutzt, wenn ich die Zeile 92 ankreuze?

                      - - - Aktualisiert - - -

                      Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                      Vor- oder zurückgetragen wird eigentlich kein Verlust, sondern nur ein negativer "Gesamtbetrag der Einkünfte" (bitte den GENAUEN Begriff im Bescheid 2013 suchen !). Und dieser wird, wenn kein anderer Antrag gestellt wird, vom Gesamtbetrag der Einkünfte 2012 abgezogen bis im Extremfall auf 0. Ob die Einkommensteuer 2012 vorher schon 0 € betrug oder ob sich das groß auswirkt, ist egal. Das selbe "Problem" hast Du übrigens auch in Verlustvortragsjahr 2014, OHNE dass Du da abweichende Anträge stellen kannst.

                      Beispiel:

                      Sachverhalt: Einkommensteuer 2012+2013+2014 je 0 €, Gesamtbetrag der Einkünfte 2012 8.000 €, 2013 -8.000 €, 2014 8.000 €

                      In diesem Fall wirkt sich im Ergebnis der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus 2013 auf keinem Fall irgendwie aus:

                      Bei vollem Rücktrag nach 2012 bleibt die Steuer 2012 unverändert, der Verlust ist aber weg.

                      Bei vollem Vortrag nach 2014 bleibt die Steuer 2014 unverändert, der Verlust ist aber weg.

                      Bei z.B. hälftigem Vor- und Vortrag bleibt die Steuer 2012+2014 unverändert, der Verlust ist aber weg.

                      Und was ist wenn ich im Jahr 2014 ebenfalls keine Einnahme habe, jedoch Werbungskosten?

                      Werden dann die negativen Einkünfte aus 2013 und 2014 zusammenaddiert?
                      Zuletzt geändert von AGaver6371; 08.05.2015, 12:46.

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                        #12
                        AW: Merkwürdiges Steuerbescheid

                        Hallo,

                        das brauch ich mir nicht vorzustellen.
                        FUTSCH = FUTSCH

                        Gruß FIGUL
                        Gruß FIGUL

                        Kommentar

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