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Dürfen Finanzämter ältere Bescheide ändern?

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    Dürfen Finanzämter ältere Bescheide ändern?

    Hallo,

    habe entdeckt, dass mein Finanzamt in der Steuererklärung von 2012 mir etwas zuviel abgezogen hat. Habe somit zuwenig Steuern bezahlt. Was ist wie sie es finden, könnten die es noch ändern und Steuernachzahlung verlangen? Oder ist das schon alles verjährt?

    Was würden die machen? Der Betrag ist nur dreistellig.

    MfG
    Zuletzt geändert von handy22; 08.05.2015, 07:17.

    #2
    AW: Dürfen Finanzämter ältere Bescheide ändern?

    Das kommt drauf an.....

    Wenn der Fehler seine Ursache beim FA hat, dann wird üblicherweise nicht mehr geändert.

    Liegt der Fehler bei dir und es fällt auf, dann kann ggf. geändert werden.

    Es gibt aber auch einige Fälle wo geändert werden muss....


    Also abwarten und Tee trinken, oder ein vorbildlicher Steuerbürger sein und den Fehler selber melden.

    Die Festsetzungsfrist beträgt übrigens grundsätzlich 4 Jahre, bei Pflichtveranlagungen bis zu 7 Jahre. Der Einkommensteuerbescheide 2012 kann somit noch mindestens bis zum 31.12.2016 geändert werden.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      AW: Dürfen Finanzämter ältere Bescheide ändern?

      Zitat von Beamtenschweiß
      Die Festsetzungsfrist beträgt übrigens grundsätzlich 4 Jahre, bei Pflichtveranlagungen bis zu 7 Jahre. Der Einkommensteuerbescheide 2012 kann somit noch mindestens bis zum 31.12.2016 geändert werden.
      Die Festsetzungsfrist beginnt allerdings frühestens mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wird. Da die Einkommensteuererklärung 2012 zumeist in 2013 abgegeben wird, geht die Festsetzungsfrist für diese Erklärung mindestens bis zum 31.12.2017. Bei späterer Abgabe verlängert sich die Frist entsprechend.
      UserElster

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        #4
        AW: Dürfen Finanzämter ältere Bescheide ändern?

        Sorry, das stimmt nur bei PFLICHTveranlagungen (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO), bei ANTRAGSveranlagungen beginnen die vier Jahre immer mit Ablauf des betroffenen Veranlagungszeitraums (§ 170 Abs. 1 AO).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Dürfen Finanzämter ältere Bescheide ändern?

          @ Picard777

          Und wird eine Steuer nur auf Antrag festgesetzt, beginnt nach § 170 Abs. 3 Abgabenordnung die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Antrag gestellt wird.

          Also ergibt sich auch bei einer Antragsveranlagung für 2012 mindestens eine Festsetzungsfrist bis zum 31.12.2017.
          M.E. gilt die 4-jährige Festsetzungsfrist ab Ablauf des Jahres (für 2012 bis 31.12.2016) nur, wenn bei einer Antragsveranlagung keine Erklärung eingereicht wird.

          Da wir aber nicht wissen, ob hier eine Pflicht- oder Antragsveranlagung vorliegt, kann keine genaue Aussage zur Festsetzungsfrist getroffen werden.
          UserElster

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            #6
            AW: Dürfen Finanzämter ältere Bescheide ändern?

            Ich muss mich korrigieren, UserElster hat Recht, wieder etwas dazu gelernt.

            Bevor da Mitleser für ihren ganz anderen Fall falsche Schlüsse ziehen: Diese Regelung in § 170 Abs. 3 AO gilt NUR für BescheidÄNDERUNGEN wie im Fall von handy22. Für die ERSTMALIGE Festsetzung gilt das NICHT, da ist bei Antragsveranlagung am 31.12.2016 Schluss.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Dürfen Finanzämter ältere Bescheide ändern?

              Ist doch schön, wenn auch ein erfahrener Nutzer noch etwas dazu lernen kann
              UserElster

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