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rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

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    rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt. Leider zunächst zugeben, dass ich im Bereich der Steuer sehr unerfahren bin und mich langsam an die Thematik herantaste. Also seid bitte gnädig mit mir, wenn ich eventuell komische Sachen frage.

    Es geht mal wieder um den Verlustvortrag für ein Studium. Ich habe zwar die Suchfunktion benutzt, aber ich konnte meine Fragen damit leider nicht beantworten.

    Was ich bisher weiß:
    Ein Verlustvortrag ist 4 Jahre rückwirkend möglich. Derzeit ist der Verlustvortrag für die Erstausbildung, wozu auch ein Erststudium zählt, nicht möglich. Ob ein Verlustvortrag zukünftig auch für die Erstausbildung möglich ist, wird momentan vom BVerfG geprüft. Daher soll die Art der Ausbildung an dieser Stelle erstmal keine Rolle spielen. Ich will es in jedem Fall bis ein Urteil gefällt wurde mit einem Verlustvortrag versuchen.

    Zur Sachlage in kurzen Fakten:
    2011 - 2014: Studium (Erststudium)
    Ende 2013: bezahlte Diplomarbeit, aber deutlich unter dem Steuerfreibetrag (ca. 4500 EUR)
    ab Mitte 2014: Arbeit mit Gehalt über dem Steuerfreibetrag

    Während des Studiums sind folgende Kosten entstanden, die ich mit Kontoauszügen belegen kann:
    - Semestergebühr (keine richtigen Studiengebühren) <- Werbekosten?
    - Semesterticket (für öffentliche Verkehrsmittel) <- Werbekosten?
    - Miete <- Hauptwohnsitz, aber eventuell als Arbeitszimmer (1250 EUR/a) anzusetzen?
    - DB Tickets <- Reisekosten zum Zweitwohnsitz (Heimat)?
    - Telefon, Internet, Strom <- ist hier etwas möglich?
    - Zinsen für einen Studienkredit <- ist hier etwas möglich?

    Kann ich die genannten Punkte als Werbekosten geltend machen?

    Des weiteren würde mich interessieren, ob ich die Verlustvorträge für die Jahre 2011 - 2014 gleichzeitig einreichen kann oder ob ich für jeden Antrag eine Antwort abwarten bzw. den gewährten Verlustvortrag in der Folge-Einkommenssteuererklärung eintragen muss?

    Ich würde mich freuen, wenn ihr mich etwas aufschlauen könntet. Vielen Dank dafür!

    Schöne Grüße
    Quickley

    #2
    AW: rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

    Für jedes Jahr ist eine separate Steuererklärung abzugeben.
    Welche Kosten abzugsfähig sind und welche nicht, besprichst du mit deinem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein. Steuerberatung ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten.

    Kosten für das Erststudium trägst du bei Sonderausgaben ein.Die Bescheide ergehen dann in diesem Punkt vorläufig.

    Die 1.250 Euro für das Arbeitszimmer sind kein Pauschbetrag, sondern ein Höchstbetrag. D.h. die tatsächlichen Kosten musst du selbst berechnen.

    Das Finanzamt wird aufgrund der aktuellen Rechtslage wie bereits gesagt, keine Verlustfeststellungen durchführen.
    Mfg

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      #3
      AW: rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

      Hallo Elster-Tester,

      vielen Dank für deine Antwort. Das hilft schon mal etwas. Entnehme ich deiner Antwort richtig, dass ich die separaten Steuererklärungen an einem Tag einreichen kann? Also das diese bei der Erstellung selbst nicht aufeinander aufbauen?

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        #4
        AW: rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

        Zitat von Quickley Beitrag anzeigen
        Hallo Elster-Tester,

        vielen Dank für deine Antwort. Das hilft schon mal etwas. Entnehme ich deiner Antwort richtig, dass ich die separaten Steuererklärungen an einem Tag einreichen kann? Also das diese bei der Erstellung selbst nicht aufeinander aufbauen?
        Richtig. Du kannst sie gleichzeitig abgeben.
        Mfg

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          #5
          AW: rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

          Hallo, mir ist noch eine Frage zu Verlustvortrag eingefallen. Ab wann wird dieser gemindert? Sobald man irgendwelche positiven Einkünfte hat oder sobald man positive Einkünfte hat ,die den Steuerfreibetrag überschreiten?

          Was passiert beispielsweise, wenn man in einem Jahr einen Verlustvortrag von 5000 EUR hat und im nächsten Jahr 3000 EUR Brutto verdient? Wird der Verlustvortrag dann auf 2000 EUR gemindert?

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            #6
            AW: rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

            Der Verlustvortrag wird gemindert, sobald man einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte hat. Ob auf dieses GdE tatsächlich Steuern anfallen würden, ist egal.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              AW: rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

              Hallo Beamtenschweiß (was ein Name),

              danke für deine Antwort, die mir leider den Wind aus den Segeln nimmt. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann kristallisiert sich langsam heraus, dass es sich wahrscheinlich in meinem Fall gar nicht richtig lohnen wird tiefer in die Materie einzusteigen.

              Ich würde gerne nochmal ein Beispiel anführen um sicher zu gehen, ob ich alles richtig verstanden habe.

              1. Jahr (Studium): 1500 € Werbekosten
              2. Jahr (Studium): 1500 € Werbekosten, 1000 € Einnahmen (keine Steuern gezahlt)
              3. Jahr (Studium): 1500 € Werbekosten, 1500 € Einnahmen (keine Steuern gezahlt)
              4. Jahr (Arbeit): es bleibt ein Verlustvortrag von 500 € übrig, den ich eventuell in die Steuererklärung einfließen lassen kann?

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                #8
                AW: rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

                Zunächst heißt es Werbungskosten, nicht Werbekosten. Werbekosten sind nicht abzugsfähige Beträge zur Umwerbung Deiner / Deines Liebsten

                Immer mal vorausgesetzt das Bundesverfassungsgericht macht da Werbungskosten daraus, dann sähe es wie folgt aus in Deinem Beispiel etwas ergänzt:

                Jahr 01: vortragsfähiger Verlust 1.500 €
                Jahr 02: Arbeitslohn 1.000 € abzgl. in 02 angefallener Werbungskosten 1.500 € = -500 €, somit vortragsfähiger Verlust 1.500 € aus 01 zzgl. 500 € aus 02 = 2.000 €
                Jahr 03: Arbeitslohn 1.000 € abzgl. in 03 angefallener Werbungskosten 1.500 € = -500 €, somit vortragsfähiger Verlust 1.500 € aus 01 zzgl. 500 € aus 02 zzgl. 500 € aus 03 = 2.500 €
                Jahr 04: Arbeitslohn 9.000 € abzgl. 1.000 € Arbeitnehmerpauschbetrag = 8.000 € (ergäbe Steuer von 0 €, da unter Grundfreibetrag) abzüglich vorgetragener Verlust 2.500 € = 5.500 € (ergibt auch Steuer von 0 €, Verlust ist somit wirkungslos verbraucht)
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: rückwirkender Verlustvortrag für Studium - Detailfragen zu Werbekosten

                  Hallo Picard777,

                  Werbungskosten...nach klar. Vielen Dank für die aufschlussreiche Erläuterung. Da die Einnahmen aus meiner Diplomarbeit den Verlustvortrag aus 2011 bis 2014 gänzlich "auffressen" kann ich mir das ganze wohl wirklich sparen.

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