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    Bereitschaftsdienst

    Ich habe 2014 Bereitschaftsdienst geleistet, welcher steuerpflichtig abgerechnet wurde.
    Nun möchte ich die steuerfreien Zuschläge nach § 3b ESTG absetzen. Wo, in welchem Formular, kann ich
    das eintragen?

    #2
    AW: Bereitschaftsdienst

    Nun möchte ich die steuerfreien Zuschläge nach § 3b ESTG absetzen.
    Die werden doch bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt und erscheinen gar nicht beim steuerpflichtigen Arbeitslohn.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Bereitschaftsdienst

      Nein, in der Lohnabrechnung wurden die Bereitschaftszulagen voll versteuert.
      Da aber der § 3b ESTG vorsieht, bei Nacht- und Sonntagsarbeit steuerfreie Zuschläge
      geltend machen zu können, möchte ich das in Anspruch nehmen.
      Von 20:00 - 0:00 Uhr 25% des Stundenlohns, von 0:00 - 4:00 Uhr 40 %, von 4:00 - 6:00 Uhr 25 %
      Sonntags 50 %.
      Es geht um die Minderung des zu versteuerndem Einkommens, aber wo kann ich das angeben?
      Oder muss ich das selber errechnen und separat mit einreichen?
      Zuletzt geändert von Jone; 16.05.2015, 15:36.

      Kommentar


        #4
        AW: Bereitschaftsdienst

        Hallo,
        das ist aber ein Fall für die Lohnabrechnung und nicht für die Einkommensteuererklärung.......................... ....
        Grüsse
        Kontierung

        in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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